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Wohnwagen während der Überwinterung versichern ?

gefragt von bongtown am 13.10.2009 um 17:00 Uhr

Hallo, wir haben einen gebrauchten Wohnwagen Knaus Südwind gekauft, den wir nun von November bis April in einer Halle (Schützenhalle) überwintern werden. Diese Halle wird während der Wintermonate mit Wohnwagen gegen ein geringes Entgeld vollgestellt und im Sommer als Festhalle genutzt. Der Wohnwagen ist noch nicht auf uns angemeldet und auch eine Versicherung haben wir noch nicht abgeschlossen. Sollten wir für die Überwinterung eine Teilkaskoversicherung abschließen (Brand der Halle, Diebstahl ect) oder können wir uns die Versicherung für die nächsten Monate sparen ? Wer hat hier Tipps und Hinweise ? Danke !


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cathystraum
beantwortet von cathystraum am 13. Oktober 2009 18:41
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Auf jeden Fall sollte der Wohnwagen angemeldet sein, einschl. Teilkasko. So teuer ist es ja nicht. Außerdem muss der Vermieter dementsprechend auch versichert sein. Falls mal ein Feuer ausbricht und mehrere Wohnwagen in der Halle stehen, wird es teuer. Und gratis wirst du den ja auch nicht unterstellen können.


HHSthp
beantwortet von HHSthp am 13. Oktober 2009 17:04
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Tipp Mietvetrag durchkucken, wegen Haftung für Schäden.


berchrist
beantwortet von berchrist am 13. Oktober 2009 17:04
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Die versicherung kostet nicht die Welt.


lenzing42
beantwortet von lenzing42 am 13. Oktober 2009 17:05
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Ich würde auf jeden Fall eine Feuer- und Diebstahlversicherung (Teilkasko) abschließen.Man weiß ja nie,was alles passieren kann.


PlayaNr1
beantwortet von PlayaNr1 am 14. Oktober 2009 11:41
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TK ja, da diese wirtschaftlich ist im normalfall vom verhältnis zum Beitrag und der versicherungsgefahr=Versicherungssumme

darüber hinaus im mietvertrag verankert wer und wie die haftung ist?



schneckle1980
beantwortet von schneckle1980 am 26. Oktober 2009 10:15
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du kannst für feststehende Wohnwägen eine TK abschliessen. Der Vertrag wird dann ohne Kennzeichen aufgenommen, und die Haftpflicht wird auch nicht berechnet. Die TK ist zu empfehlen, da z.b. die Halle abbrennen könnte. Bei der Berechnung der TK spielt immer der Neuwert eine Rolle.


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