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Wohnungsübergabe! Welche Rechte und Pflichten habe ich?

gefragt von SarantoSaranto am 26.05.2009 um 13:09 Uhr

Habe gleich um 16Uhr meine Wohnungsübergabe, haben fast alles fertig gestrichen, Küche sind wir noch dran. Wir haben die Wohnung zu 01.06. gekündigt, Vermieter fährt aber über den 01.06. hinweg in den Urlaub, deshalb wurde der Termin blöderweise vorverlegt. Haben gestern miteinander telefoniert und ich habe bescheid gegeben, dass wir noch streichen müssen und auch noch Möbel in der Whg haben, kann die erst am 02.06. raus holen. Vorher habe ich keinen Transporter bekommen, Vermieter hat sich mit diesem Umstand aber einverstanden erklärt, da noch kein Nachmieter vorhanden ist. Ich brauche generelle Infos: bei uns ist im Fliesenspiegel in der Küche ein Riss, zieht sich von unten nach oben durch 4 Fliesen. War einfach plötzlich da, Feuchtigkeit? Müssen wir sowas reparieren/zahlen? Wenn man die Renovierungsklausel nicht im Vertrag hat, ist es doch sehr nett von uns gewesen zu streichen oder? In welchem Zeitraum muss die Kaution zurück gegeben werden?


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anonym
beantwortet von Obelhicks am 26. Mai 2009 20:09
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da bin ich wohl zu spät nach hause gekommen.

für den setzriss in der küche kannst du nichts, das ist sache des vermieters. hättest du dich ein oder 2 tage früher gemeldet und deinen mietvertrag zitiert, dann hätte ich vielleicht das gleiche zum renovieren überhaupt gesagt.. wenn zum beispiel ein fester fristenplan im formular steht, ist die klausel ungültig.

kaution kann bis 6 monate (trend der rechtsprechung) für schadensersatzforderungen einbehalten werden. ein "angemessener" teil kann bis zur endabrechnung behalten werden. das können schlimmstenfalls fast 2 jahre sein.


anonym
beantwortet von Tumba am 26. Mai 2009 13:11
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Für die Rückzahlung der Kaution gibt es keinen fixen Zeitraum. In der Regel mit der nächsten Nebenkostenabrechnung.

Manche Vermieter zahlen jedoch schon einen Teil zurück.


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 26. Mai 2009 13:16
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http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/mietkaution.html

das mit den fliesen ist nicht Deine sache...spannungsriss wahrscheinlich

Kommentar von Add689b52c434cf225583b33dd115f74smallSaranto am 26. Mai 2009 13:37

Danke, das hilft mir schon. Habe nämlich keine Ahnung von dieser Thematik. Habe mir das ausgedruckt und nehme das mit.


anonym
beantwortet von katika am 26. Mai 2009 13:27
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Soweit ich weiß,(laut dem Buch Mieterrecht-allerdings von 1999) darf der Vermieter die Kaution gar nicht zurück behalten, sondern muss dass dann extra klären. Die Kaution sollte in Bar mit Sparbuchzinsen zurück erstattet werden. Die Kaution ist nur für Mietrückstände oder wirklich sehr grobe vom Mieter verursachte Schäden da. Aber selbst da gibt es noch Klauseln. Die Kaution soll ja für die nächste Wohnung dienen. Wegen des weißelns weiß ich nicht, was im Mietvertrag stand, im Allgemeinen ist es so, dass wenn mann weniger als zwei Jahre drinnen gelebt hat, Ausbesserungen genug sind, jedoch ist nicht die ganze Wohnung neu zu streichen. Nach Zwei Jahren ist dies jedoch notwenig und rechtens, weil die Abnutzungen im Allgemeinen so groß sind, dass Weißeln das Mindeste ist. Kann der Riss nicht velleicht doch durch ein Gegenlehnen am Spiegel verursacht worden sein? Wann wurde der Spiegel denn eingebaut? Hattet ihr denn Probleme mit Feuchtigkeit? Befindet sich der Spiegel ezwa überm Herd oder so?

Kommentar von Add689b52c434cf225583b33dd115f74smallSaranto am 26. Mai 2009 13:43

Fliesenspiegel ganz links am Waschbecken. Ich glaube, das Feuchtigkeit von den Rohren hinter der Wand das Ganze gesprengt hat. Aber bin ja kein Maurer o.ä.

Kommentar von Padri am 27. Mai 2009 13:15

Es ist falsch, dass die Kaution für die "nächste Wohnung dienen soll". Die Kaution ist nur für diejenige Wohnung und den Vermieter da, für die sie gezahlt wurde.


anonym
beantwortet von Padri am 27. Mai 2009 13:20
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Die Antwort von obelhicks ist richtig. Einige sind es nicht, z.B. die von julia611. Jedem Vermieter steht in Sachen Kaution eine Prüfungsfrist von ca. 2-3 Monaten nach Beendigung des Mietverhältnis zu. Im Nachhinein entdeckte Mängel kann er noch 6 Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses geltend machen. Stehen darüber hinaus noch Nebenkostenabrechnungen aus, so kann der Vermieter die Kaution, bzw. einen Teil davon, noch über die 6 Monate hinaus einbehalten bis zur Verrechnung.


julia611
beantwortet von julia611 am 26. Mai 2009 13:12
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kaution müssen innerhalb von drei monaten gezahlt werden. das mit dem riss ist blöd aber vielleicht sieht der vermieter das ja nicht oder man findet vor ort ne lösung. mit dem streichen ist so ne sache auch wenn die klausel nicht drinn steht wenn ihr z.b. krasse farben wie knall rot pink etc gestrichen habt müsst ihr sie wieder neutral streichen auch ohne klausel!

Kommentar von Tumba am 26. Mai 2009 13:14

Nein, das mit der Kaution ist so nicht korrekt. Es gibt dazu keine gesetzliche Verpflichtung.

Kommentar von A30fbba98801c4d4caa1c5b4187b97c4smalljulia611 am 26. Mai 2009 13:15

mir hat man damals erzählt das es drei monate sein sollen danach kann man dies einklagen und verzinsen lassen. wie gesagt wurd emir so erzählt wie der rechtliche stand ist weiss ich nciht ich ging von aus das es stimmt weil bei verwaltungsakte gibt es ja auch fristen!

Kommentar von Padri am 27. Mai 2009 13:24

Man kann nicht einfach Fragestellern antworten "wie es einem mal gesagt wurde". Viele Leute erzählen anderen viel Unsinn den ganzen Tag. Da sollte man sich ein bisschen zurückhalten, wenn man es selbst nicht genau weiß. Ein falscher Rat in rechtlichen Dingen kann u.U. einem Fragesteller teuer kommen.

Kommentar von A30fbba98801c4d4caa1c5b4187b97c4smalljulia611 am 28. Mai 2009 08:15

ähm sorry ich habe es von einem anwalt und da könnte man doch denken das dies wahr ist! oder etwa nicht???? also bitte beschimpfe mich hier nicht!


anonym
beantwortet von guterwolf am 26. Mai 2009 14:07
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Der Risse im Fliesenspiegel ist mit Sicherheit auf Spannung etc. zurückzuführen, da kommt euch keine Schuld zu.

Mit der Rückzahlung der Kaution kann sich der Vermieter bis 6 Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses Zeit lassen. In der Regel wird man die Kaution einbehalten wenn bei der vorigen NK-Abrechnung jede Menge nachzuzahlen war.

Aber: es kann bis 6 Monate dauern.


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