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Wohnungsübergabe durch Handwerker???

gefragt von sherman300880 am 02.04.2008 um 11:50 Uhr

Hallo,

ich bin ketzten Freitag in eine neue Wohnung gezogen. Der Termin für die Schlüssel/Wohnungsübergabe wurde mir von den Wohnungsverwaltern mitgeteilt. Ich satnd also zum vereinbarten Termin samt Umzugshelfern und Möbeln vor der Wohnung. Leider war niemand von der Verwaltung/vermietern Vor Ort, sondern nur ein Handwerker der das Bad saniert hat buw. immer noch dabei ist (andere Geschichte...). Meine Frage ist, ist dieser Handwerker überhaupt berechtigt eine Wohnungsübergabe zu machen? Ich musste das Übernahmeprotokoll leider unterschreiben, da ich ja samt Möbeln vor der Wohnung stand und an einem Freitag abend keine Möglichkeit mehr hatte d


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Tippse
beantwortet von Tippse am 2. April 2008 11:53
4x
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Wenn er vom Hausverwalter bevollmächtigt wurde, ja. Der wichtigere Punkt ist jedoch, dass Du für eine fertige Wohnung unterschrieben hast, obwohl diese nicht fertig war. Hast Du mit Vorbehalt unterschrieben? Sonst schreibe dem Hausverwalter umgehend einen Brief/Mail.

Kommentar von Fff8980325da1bf492818b324613ee91smallGeisterfahrer am 2. April 2008 11:54

einzig richtige antwort! DH

Kommentar von E61863272918e1e458b9f0a6dd959f8dsmalltradaix am 2. April 2008 11:59

In DE setzt man u.V. (unter Vorbehalt) vor die Unterschrift, damit es nicht mit i.V. (in Vertretung) verwechselt wird.


AJWhv
beantwortet von AJWhv am 2. April 2008 11:55
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Normalerweise ist die Wohnbaugesellschaft dafür verantwortlich einen Verwalter oder ähnliches abzustellen für die Schlüsselübergabe! Ein handwerker ist nicht dafür berechtigt ein Übernahme protokoll zu unterschreiben lassen, das muß immer mit einem Mitarbeiter der Wohnbau gemacht werden!

Kommentar von Fff8980325da1bf492818b324613ee91smallGeisterfahrer am 2. April 2008 11:57

falsch! das darf jede beliebige person, wenn sie eine vollmacht vom vermieter/verwalter hat...

Kommentar von 0ff8b2b6e698038b70253829685dd176smallAJWhv am 2. April 2008 12:55

Muß die vollmacht schriftlich vorliegen?


anjanni
beantwortet von anjanni am 2. April 2008 12:42
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Wenn der Handwerker die Schlüssel für Dich und sogar ein Übergabeprotokoll hatte, dann war er offenbar berechtigt bzw. vom Eigentümer oder Gesellschaft beauftragt.

Du hast aber doch hoffentlich im Protokoll nichts unterschrieben, was nicht stimmt?

Eine gute Idee ist normalerweise, sich in aller Ruhe bereits einen oder zwei Tage vorher den Schlüssel aushändigen zu lassen - aber das hast Du ja jetzt gelernt...





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