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Wohnungsübergabe anfang Oktober 2009, mit Vermieter und Nachmieter

gefragt von Sassy82 am 05.11.2009 um 12:26 Uhr

Hallo Leute, ich brauch mal euren Rat!!! Ich habe anfang Oktober mit Vermieter und Nachmieterin Wohnungsübergabe gemacht!!! Schlüssel ging gleich an die Nachmieterin!!! dazu muss ich sagen: ich habe meine wohnung fristgemäß gekündigt zum 01.12.2009, da aber mein Vermieter eine Nachmieterin gefunden hat konnte ich schon eher aus der Wohnung!!! Weil die Nachmieterin hatten in ihrer alten Wohnung Schimmelpilz befall und musste so schnell wie möglich raus, weil sie ein Kleinkind hat!!!

Gestern Mittag rief mich mein alter Vermieter an, und meinte das ich die Rechnung für die schädlingsbekämpfung zu tragen habe, der Kammerjäger war da und hat festgestellt das Flöhe in der wohnung waren. Die Wohnung war in jedem Zimmer mit PVC augelegt (Küche und Bad gefliest)!!! Ja ist richtig ich habe eine Katze und ein Hund, deswegen denkt der Vermieter die kommen von meinen Tieren, Tierarzt meinte Gestern die haben keine Flöhe, war gleich mit beiden beim Arzt, und hab es mir bestädigen lassen!!!!

Wie kann ich jetzt vorgehen, oder besser gesagt darf er mir das nach Schlüsselübergabe überhaubt in Rechnung stellen??? Die Wohnung ist schon seit 4 Wochen wieder Vermietet...


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anonym
beantwortet von Saarland60 am 5. November 2009 12:30
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In Rechnung stellen darf er das grundsätzlich, nach 4 Wochen liegt aber das Beweisproblem auf seiner Seite.

Die Flöhe könnten ja auch von den Nachmietern eingeschleppt worden sein.


anonym
beantwortet von Engelchen1982 am 5. November 2009 12:29
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Wende dich an den Mietschutzverein oder einen Rechtsanwalt... Ich würde die Rechnung auf jeden Fall NICHT bezahlen... Kann mir nicht vorstellen das die Flöe solange überleben?!

Kommentar von Saarland60 am 5. November 2009 12:31

Flöhe überleben ohne Wirt bis zu einem halben Jahr.

Kommentar von Engelchen1982 am 5. November 2009 12:37

Aber doch nicht auf Fliesen und PVC, oder?! Sorry aber das ist mir neu...

Kommentar von Saarland60 am 5. November 2009 12:45

Die sitzen ja auch nicht auf den Fliesen oder dem PVC, sondern in allen möglichen Ritzen.


anonym
beantwortet von readev am 5. November 2009 12:41
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Ich bin kein Jurist aber ich hatte auch schon des öfteren streit mit Vermietern. ich würde wie folgt vorgehen. Lass dir vom Tierartz schriftlich bestätigen, dass Deine tiere keine Flöhe haben. Schreib deinen Vermieter, dass deine tiere keine Flöhe haben und du mit sicherheit ausschließen kannst, dass der Flohbefall von deinen Tieren kommt (Kopie vom Tierarzt mitschickn). Dann verweigere die Zahlung schriftlich und drohe mit einem Anwalt. Sobald man aus einer Wohnung auszieht zeigen Vermieter meist ein ganz anderes Gesicht und werden richtig wiederlich. Wenn er deine Kaution einbehält schicke ihn eine frist bis wann er die Kaution auszahlen muss (eine Woche). Wenn er dir Rechnungen schreibt, wiederspreche den Rechnungen schriftlich (Begründe und klar: nicht bezahlen). (Behalte immer eine Kopie von den schriftstücken bei und packe sie dir in einen seperaten ordner. Sollte das nichts bringen, bedenke, ein Anwalt kostet! Also wenn es um eine Summe geht, die unter 200€ liegt, lohnt sich leider der Anwalt nicht. Mit Rechtschutz ist das das selbe, kann ich nicht empfehlen. Befor es hart auf hart kommt, sprich nochmals mit dem Vermieter und einigt euch wenns geht friedlich, vieleicht mit "hälfte hälfte" oder so. Vieleicht funktioniert ersteres aber auch schon... also Zähne zeigen und dann verhandeln! Bleib sachlich in deinen Texten und werde nicht beleidigend, das bringt gar nichts, versuche selbstbewusst und 10000%ig sicher zu klingen. Also benutze kein "vielleicht", oder "Ich denke, dass" oder so... viel Glück :)

Kommentar von Himbaerli am 5. November 2009 17:00

DH.


joerg1611
beantwortet von joerg1611 am 5. November 2009 12:29
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Was will er ? was kann er beweisen ? WO waren die "Viecher" während der Wohnungsübergabe ? Hatten die sich versteckt ?? Laß Dich auf NICHTS !!! ein. Soll er klagen.....mal sehn woher er die Beweise nimmt.


bienemaja79
beantwortet von bienemaja79 am 5. November 2009 12:31
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Sorry, aber wenn der Flohbefall erst jetzt aufgefallen ist, kann man dir das nicht anhängen, das muss er erst mal beweisen und das kann er nach 4 Wochen ja wohl sehr schlecht.. Als du aus der Wohnung ausgezogen bist, waren ja wohl noch keine Flöhe da.. Vielleicht hat Besuch deiner Nachmieterin den Flohbefall mitgebracht oder so.. Ich würde das in einem Bratungsgespräch beim Anwalt auf jeden Fall abklären lassen.. Und bezahlen würde ich bis zur Aufklärung der Sache erst mal gar nichts..



anonym
beantwortet von quietprof am 5. November 2009 12:28
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Nachträglich darf er Dir natürlich Rechnungen stellen. In diesem Fall einfach mal Mieterschutzbund fragen, aber ich denke mal, bei Tierhaltung, wäre die Forderung berechtigt.

Kommentar von E7cfa5d9d18157d2bcf28135b8d09d99smalljoerg1611 am 5. November 2009 12:30

Hey, Tierhaltung heißt nicht automatisch Flöhe......

Kommentar von quietprof am 5. November 2009 12:47

Schon klar, aber in Deinem Falle ist das seine Begründung.

Kommentar von Sassy82 am 5. November 2009 14:58

Ich war gestern mit den 2 Tieren beim Tierarzt, die haben alle beide keine Flöhe, und habe mir es auch schriftlich geben lassen!! also kann er mir garnichts mehr... und der mieterschutzbund sagt auch das er diese forderung nach schlüssel erhalt nicht mehr machen darf..

Kommentar von quietprof am 5. November 2009 18:13

Da ich kein Rechtsanwalt bin und mich hüten werde, hier rechtliche Stellungnahmen zu geben, wieder der Hinweis an den Mieterschutzbund.


Ameise2
beantwortet von Ameise2 am 5. November 2009 13:47
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Verbraucherberatung, Mieterschutzbund etc ist auf jeden Fall angebracht.

Attest vom Tierarzt ist in jedem Fall gut - gut verwahren.

Einige Fragen gibt es, mit denen die Notwendigkeit/Qualität der Schädlingsbekämpfung zu hinterfragen wäre. Das geht allerdings über guteFrage.net hinaus. Mehr dazu findest Du bei Bedarf bei www.schaedling-biologie.info


horbach
beantwortet von horbach am 6. November 2009 14:09
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Lege ihm das Attest deines Tierarztes vor. Er ist dir den Beweis schuldig,dass die Flöhe von deinen Tieren herkommt. Da er dir das nicht beweisen kann, überreiche ihm die Rechnung deines Tierarztes incl. Ausstellung des Attestes zu. Denn dieser Tierarztbesuch hätte ja nicht stattgefunden, wenn du die REchnung des Kammmerjägers nicht erhalten hättest. Aber gib ihm nur eine Kopie des Attestes, man weiss ja nie...


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