Wohnungstürschloss austauschen - Darf ich als Mieter das? (Teil II)

19 Antworten

Das ist Quatsch! Der Vermieter MUSS dir alle Schlüssel aushändigen!! Wenn er das nicht tut, kannst du zu einem Anwalt gehen!!

Ansonsten wäre ich mit Schloss austauschen eher vorsichtig, weil man dazu meist eine Einverständniserklärung vom Vermieter braucht!

helmutgerke  07.11.2013, 10:47

Einverständniserklärung vom Vermieter

soweit kommt es noch - Lach

rudelmoinmoin  07.11.2013, 10:48

@Levellord das ist noch größerer Quatsch >weil man dazu meist eine Einverständniserklärung vom Vermieter braucht!<

anitari  07.11.2013, 10:56

Der Vermieter MUSS dir alle Schlüssel aushändigen!!

Und woher weiß man das es wirklich alle Schlüssel sind?

Ansonsten wäre ich mit Schloss austauschen eher vorsichtig, weil man dazu meist eine Einverständniserklärung vom Vermieter braucht!

Braucht man nicht.

werbon  07.11.2013, 14:01

Falsch, der Vermieter muss nicht gefragt werden also von einer Zustimmung keinesfalls abhängig.

Levellord  08.11.2013, 19:15
@werbon

Ich habs schon beim ersten Mal verstanden! Es müssen nicht 5 Leute dasselbe schreiben!

Es gibt in der Regel 2-3 Schlüssel für eine Wohnung. Der Vermieter ist laut Mietrecht verpflichtet dir alle Schlüssel auszuhändigen!!

albatros  11.11.2013, 03:07

Diese Antwort ist Quatsch. Auf den Anwaltskosten bliebest du sitzen. Für solche Lappalien braucht es keines Anwalts. Der Wechsel ist ein Kinderspiel, dabei geht nix kaputt. ein Einverständnis des Vermieters ist absolut nicht erforderlich.

Natürlich hast du das Recht dazu ! Denn, dein Vermieter hat dir ja nur seinen Wohnraum vermietet und nicht dein Eigentum - Möbel und Co. -. DAS geht ihn nichts an. Wenn er OHNE deine Erlaubnis von dir, sich Zutritt zu der Wohnung verschafft, kannst du ihn sogar verklagen. Ob dies allerdings sinnvoll ist, ist eine andere Frage. Ich habe mir vor Jahren einen eigenen Schließzylinder gekauft. Bei Wohnungsübergabe, baue ich den SOFORT ein und erst bei Auszug, schraube ich den " alten " wieder zurück.

Woher willste du auch wissen, WER noch einen Schlüssel - z.B. von anderen Vormietern - zu deiner Mietwohnung hat ?

Gruß tommy59

Anonym125213  01.04.2015, 20:34

"Woher willste du auch wissen, WER noch einen Schlüssel - z.B. von anderen Vormietern - zu deiner Mietwohnung hat ?" Das bringt es auf dem Punkt! Daran hatte ich auch gar nicht gedacht! Denn man kann sich auch Schlüssel selber nachmachen, ja, auch solche! Danke dir für diese Zeilen!

Will der Mieter dem Vermieter keinen Schlüssel überlassen, muss der Mieter dafür sorgen, das der Vermieter oder sein Hausmeister die Wohnung in Notfällen betreten können. Dazu reicht es aus, wenn der Mieter während einer längeren Abwesenheit einem Wohnungsnachbarn oder einem in der Nähe wohnenden Bekannten einen Wohnungsschlüssel überlässt und das dem Vermieter mitteilt. Verletzt der Mieter diese Pflicht, muss er für daraus entstehende Schäden Ersatz leisten.

 (BGH WM 72, 25 ; AG Köln WM 86, 86)
  1. Der Vermieter darf keinen Schlüssel von Deiner Wohnung haben und schon gar nicht diese ohne Deine Einwilligung oder einen vorliegenden Notfall (Feuer, Wasserschaden) betreten.

  2. Natürlich kannst Du ein anderes Schloss einbauen lassen, empfehlenswert wäre ein Sicherheitsschloss, bei dem man Schlüssel nur mit Karte bekommt. Einbauen kann das ein Schlosser oder Du machst es selbst, wenn Du es kannst.

Ja, das Recht hast Du.

Mußt aber beim Auszug den ehemaligen Zustand wieder herstellen.

Also altes Schloß und Schlüssel gut aufbewahren.