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Wohnungsschlüssel verloren, darf vermieter die schlösser austauschen?

gefragt von chemiestudent4 am 18.06.2009 um 8:50 Uhr

Habe vor circa einer Woche meinen Wohnungsschlüssel verloren, war mit nem Kumpel rudern und da hat sich der Schlüssel verselbstständigt und ist auf den Grund des Sees getaucht (ca.400km von meiner Wohnung entfernt) . Das Problem ist, dass wir eine zentrale Schließanlage (Kombischlüssel) haben und der Schlüsseldienst den Schlüssel verständlicherweise nicht ohne Sicherheitskarte duplizieren wollte. Kann der Vermieter nun auf meine Kosten alle Schlösser austauschen? Missbrauch ist definitiv ausgeschlossen, weil auch keine Adresse am Schlüssel vorhanden war und ja wohl kaum jemand die 6 Meter tief getaucht ist, um meinen Schlüssel vom Grund des Sees zu fischen. Danke für alle Antworten


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anonym
beantwortet von Regenmacher am 18. Juni 2009 09:00
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In diesem Fall müsste erstens der Austausch der Schließanlage mietvertraglich vereinbart sein, und zweitens ein Mißbrauch des Schlüssels nicht auszuschließen sein.

http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Schluessel.htm

Also, Vermieter darauf hinweisen, dass der Austausch der Schließanlage keinesfalls zulasten des Mieters geht.

Kommentar von chemiestudent4 am 18. Juni 2009 09:16

super! vielen Dank!


Brittchen
beantwortet von Brittchen am 18. Juni 2009 08:53
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Ich glaube nicht,das diese Maßnahme wirklich nötig wäre....aber wenn er es will,kann er es tun.

Erkundige Dich lieber nochmal.


anonym
beantwortet von steffi12345 am 18. Juni 2009 08:53
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ja das kann er machen,aber ob es nötig ist weiß ich nicht....


Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 18. Juni 2009 08:56
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Ja das darf er, allerdings deine Schilderung dürfte ein Argument sein davon noch mal abzusehen, in diesem Fall ist wirklich kein Mißbrauch zu erwarten....


miniwo
beantwortet von miniwo am 18. Juni 2009 08:51
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Dürfen darf er das schon, nur nötig isses mit Sicherheit nicht



belmondo
beantwortet von belmondo am 18. Juni 2009 08:52
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Ja, kann er!


anonym
beantwortet von anjanni am 18. Juni 2009 08:52
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Wenn Du das dem Vermieter so erklären kannst, daß er es Dir glaubt, wird er nicht unbedingt die Schlösser austauschen. Dein Kumpel kann es ja auch bezeugen. (Hast Du eine gute Haftpflichtversicherung?)

Kommentar von chemiestudent4 am 18. Juni 2009 08:54

leider übernimmt die Haftpflicht keine Schlüssel...

Kommentar von E7b66e6b5d29f7f3b561e45078d26a04smallkiralee am 18. Juni 2009 09:01

es sei denn, man hat sie extra versichert

Kommentar von anjanni am 18. Juni 2009 10:00

oder eine alte Haftplfichtversicherung (vermutlich) - ich meine, meine würde das übernehmen


vompechverfolgt
beantwortet von vompechverfolgt am 18. Juni 2009 08:52
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bei uns ist es so, dass nach dem verlust des 3. schlüssels tatsächlich die schliessanlage ausgetauscht wird.... natürlich auf kosten des mieters.

die ersten zwei schlüssel "darf" man ungestraft verlieren.


mendy82
beantwortet von mendy82 am 18. Juni 2009 08:53
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Ja da der Schlüssel in alle Schlösser passt und es eigenverschulden ist kann er das machen. Du kannst ihm ja viel erzählen das der in den See gefallen ist. Ich kenne deinen Vermieter nicht aber wenn er schwein ist dann kann er das machen.

Kommentar von chemiestudent4 am 18. Juni 2009 08:59

habe ja einen Zeugen


anonym
beantwortet von pirfh am 18. Juni 2009 09:15
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Ich glaube, der Austausch der Schließanlage wäre hier unverhältnismäßig, und damit wohl kaum dem Mieter anzulasten.


Malkia
beantwortet von Malkia am 18. Juni 2009 09:16
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Auch bei einer Schließanlage kann der Vermieter keinesfalls Schadensersatz für den Austausch der Schlösser verlangen, wenn ein Mißbrauch des verloren gegangenen Schlüssels durch Unbefugte ausgeschlossen ist (LG Berlin ZMR 2000, 535).

Der Vermieter ist verpflichtet, den Mieter bei Übergabe der Schlüssel auf die Gefahr hinzuweisen, das bei Verlust der Schlüssel ein Unbefugter sich Zutritt zum Haus beschaffen kann, andernfalls hat er möglicherweise einen Teil des Schadens selbst zu tragen.


anonym
beantwortet von zitscherle am 18. Juni 2009 08:59
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Da es sein Schloss ist, kann er unter wichtigen Gründen (z.B. Randale oder Einbruch) das Schloss auswechseln lassen. Das ist ein wichtiger Grund. Wenn der Mieter den Schlüssel verloren hat, muss der Mieter für die Kosten des neuen Schlosses und des Einbaus zahlen.


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 18. Juni 2009 09:13
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Die Schlösser, die mit dem verlorenen Schlüssel geöffnet werden könnten, dürfen ausgetauscht werden. Man könnte vermuten, dass der Schlüssel bei einem Einbrecher gelandet ist; dagegen spricht lediglich Ihr Wort!

Kommentar von chemiestudent4 am 18. Juni 2009 09:30

und ein zeuge, der auch eidesstattlich aussagen würde!


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