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Wohnungsrenovierungsfrage

gefragt von pgellipgelli am 22.09.2008 um 21:27 Uhr

Ich möchte in eine neue Wohnung ziehen und habe mir verschiedene Objekte angesehen. Eine Wohnung war sehr schön und hatte Laminatboden, die andere war auch schön hatte allerdings einen ziemlich verschmutzten Teppichboden. Wenn ich nun eine der Wohnung einziehe, z.B. die mit Teppichen ausgelegt ist, die total verschmutz sind und ich einen neuen Teppich verlege, was muss ich machen, wenn ich wieder ausziehe? Oder ich nehme die mit Laminat, was ist zu tun, wenn der nach ein paar Jahren abgenutzt ist. Wer kennt sich damit aus?


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anonym
beantwortet von hochglanz am 22. September 2008 21:29
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schriftlich mit dem Vermieter klären: alter Teppich raus, neuer Teppich rein, auf wessen Kosten? Regelung wegen Abnutzung festhalten - Laminat, ebenfalls klären, wer für Abnutzung, die aber wohnlich unvermeidlich ist zuständig ist

Kommentar von Ead7dffdc74d570775066bdc8b8d08c2smallpgelli am 22. September 2008 21:31

Danke für die Info!


moon73
beantwortet von moon73 am 22. September 2008 21:30
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Den verschmutzen Teppichboden muß der Vermieter erneuern, wenn der Teppichboden Mietsache ist, ansonsten kannst du verlangen, dass der Teppich bis zu deinem Einzug entsorgt wird. Normale Abnutzung vom Laminat gehört dazu und muß nicht von dir als Mieter ersetzt werden. Du wärst nur für grobe Schäden zuständig, aber nicht für oberflächliche Kratzer die bei normaler Nutzung entstehen.

Kommentar von Ead7dffdc74d570775066bdc8b8d08c2smallpgelli am 22. September 2008 21:35

Hallo Moon, wo ist den der Unterschied zwischen Laminat und Teppichboden? Beide Bodenbeläge nutzen sich ab und sind vom Anschaffungspreis nicht sehr unterschiedlich. Warum wird das so unterschiedlich gehandhabt? Kennst du dich da aus? LG PGelli

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 22. September 2008 21:40

Teppichboden und Laminat werden gleich behandelt, dass heißt, legt der Vermieter einen neuen Teppichboden für dich aus, dann mußt du ihn beim Auszug nicht grundsätzlich erneuern, auch beim Teppichboden gehören kleine Flecken , Abnutzungen zum Gebrauch dazu.

Dazu habe ich folgendes gefunden: Sofern der Teppichboden zur Mietsache gehört, und Sie ihn nicht vom Vormieter in Ihr Eigentum übernommen haben, ist der Vermieter dazu verpflichtet, ihn nach Abnutzung auszutauschen. Denn der Vermieter ist nach § 535 BGB zur Erhaltung und Instandhaltung der Mietsache verpflichtet.

Die Rechtsprechung setzt für einen Teppichboden von normaler Qualität eine durchschnittliche Lebensdauer von 5 bis 10 Jahren an. Ein Teppichboden von gehobener Qualität kann auch auf eine Lebensdauer von bis zu 15 Jahren kommen.

Entscheidend ist im Einzelfall, um was für einen Teppich es sich handelt. Ist dieser durch die normale, vertragsgemäße Abnutzung in einem nicht mehr brauchbaren Zustand, können Sie von hrem Vermieter den Austausch des Teppichbodens verlangen. Kommt er dem nicht nach, kann sich daraus sogar ein Mietmangel ergeben, mit der Folge, daß Sie die Miete mindern dürfen. http://kuerzer.de/bhdZ5V60I

Kommentar von Ead7dffdc74d570775066bdc8b8d08c2smallpgelli am 22. September 2008 21:42

Danke für deine Recherche. :O)

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 22. September 2008 21:43

Gerne :)



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