Kann der Vermieter kündigen, wenn man selbst eine Katzenklappe in die Wohnungstür eingebaut hat? Wir würden die Tür natürlich ersetzen bei einem Auszug. Der Vermieter behauptet aber, das sei ein fristloser Kündigungsgrund, stimmt das?

Stell dir vor du wärst Vermieter un ein Mieter hat ein Loch in die Wand für die Katze. Würdest du das gut finden. Mit der Tür ist es letztendlich dasgleiche
Es ist zwar eine bauliche Veränderung aber ich kann mir nicht vorstellen das es ein Grund zur fristlosen Kündigung ist,wenn man es nachher ohne Spuren(auswechseln)beseitigen kann. War euer Vermieter den mit der Katze einverstanden?

Er kann allenfalls verlangen, daß Du bei Auszug eine neue Türe einbaust!!!

Wie sieht das wohl aus der Sicht des Vermieters aus? Man vermietet eine Wohnung oder ein Haus und dann durchlöchern die Mieter einfach ohne zu fragen eine Außentür.
Der Vermieter wollte doch offensichtlich eine bestimmte Tür da haben, es ist wohl kaum zu garantieren, dass man bei Auszug exakt die gleiche Tür wieder einbauen kann.
Natürlich kann man vor Gericht so etwas anfechten, aber ich denke, je teurer die Tür gewesen ist, desto weniger Aussicht auf Erfolg dürfte man haben.
Klar ist das ein Kündigungsgrund, aber kein fristloser. Kein Vermieter muss einen solchen Eingriff in sein Eigentum dulden.
Demnächst werden noch ein paar Wände versetzt usw.. Sieh zu, dass du sofort die Tür erneuerst, dann ist der Kündigungsgrund beseitigt.

Mir drängt sich hier der Verdacht auf, daß er Euch aus anderen Gründen loswerden möchte, da wird die Katzenklappe nur vorgeschoben.
Wie sieht es aus, könnt Ihr nicht das offene, freundliche Gespräch miteinander suchen?
Ansonsten glaube ich nicht, daß eine Katzenklappe als Grund zur fristlosen Kündigung ausreichend ist.