Welche Bedingungen muss der Vermieter erfüllen, wenn er auf Eigenbedarf kündigen will. Gibt es Zeiträume oder nur bestimmte Personen (Familienangehörige), die dann in die Wohnung einziehen dürfen?

Ein Mietverhältnis kann der Vermieter nur dann kündigen, wenn er ein „berechtigtes Interesse an der Beendigung hat“, heißt es im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB § 573). Das trifft zum Beispiel dann zu, wenn er die Räume „für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Hausstandes benötigt“. Gerichte haben jedoch immer wieder im Einzelfall zu entscheiden, welche Interessen nun „berechtigt“ sind, aber auch beispielsweise bis zu welchem Verwandtschaftsgrad der Vermieter noch von „Angehörigen“ sprechen darf. http://www.sueddeutsche.de/immobilien/mietenvermieten/artikel/436/12424/

Ja Personenkreis ist begrenzt und es gibt auch Fristen, die ich aber nicht parat hab. Sollte sich der Grund später als nicht zulässig oder unwahr herausstellen, muss der Vermieter an Dich Schadenersatz bezahlen, z.B. Deine Aufwendungen für den Umzug.