Senorita am 08.05.2008 um 11:05 Uhr
Hallo,
ich wohne noch kein Jahr in meiner Wohnung, möchte diese aber kündigen.
Die Kündigungsfrist beträgt ja 3 Monate, doch wollte ich jetzt wissen, wie das ist, da ich ja noch kein Jahr drin wohne.
Kann ich sie überhaupt schon kündigen?
und wenn ja, was muss ich beachten?
Lg

das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, entscheidungs ist die Kündigungsfrit von 3 Monaten, also im Mai gekündigt, was bedeudet der Mietvertrag endet zum 31.08.08
Wie Du schon geschrieben hast ist die Kündigungsfrist 3 Monate.
Oder ja Du kannst kündigen.
Wenn Du keine weitere Bindung (also z.B. eine Mindestmietdauer von weniger als vier Jahren) vereinbart hast, kannst Du sogar direkt nach Einzug mit einer Frist von drei Monaten wieder kündigen.
Die Kündigungsfrist gilt sogar, wenn Du gar nicht erst einziehst in die Wohnung, es Dir also anders überlegt hast.
Ob Du schon vor Jahresfrist kündigen kannst, hängt von Deinem Vertrag ab. Solltest Du Dich für länger (üblich sind 3- oder 5-Jahresverträge, wenn überhaupt) gebunden haben, hat diese Bindung Vorrang.
Den normalen Vertrag aber kannst Du jetzt zum 31.08. kündigen, so wie andreas48 schon sagte.
5 Jahre ist nicht mehr zulässig - maximal 4 Jahre darf eine Mindestmietdauer betragen.
Die Kündigungsfrist ist nach aktueller Gesetzeslage unabhängig von der Vertrags- bzw. Mietdauer, außer bei befristeten oder beosonderen Mietverträgen. Bei einem normalen also unbefristeten Mietvertrag müßtest du also mindestens die drei Monate vor dem gewünschten Auszug kündigen. Du kannst also noch früher zum späteren Zeitpunkt kündigen, um die fristen auf jeden Fall zu wahren.
alles klar, ich bedanke mich!
Bitte ud Sorry, ich war mal wieder zu faul nachzulesen, deshalb klingt das etwas verworren..aber der Kern ist erkennbar..fg