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Wohnungskündigung

gefragt von SenoritaSenorita am 08.05.2008 um 11:05 Uhr

Hallo,

ich wohne noch kein Jahr in meiner Wohnung, möchte diese aber kündigen.

Die Kündigungsfrist beträgt ja 3 Monate, doch wollte ich jetzt wissen, wie das ist, da ich ja noch kein Jahr drin wohne.

Kann ich sie überhaupt schon kündigen?

und wenn ja, was muss ich beachten?

Lg


Reply


andreas48
beantwortet von andreas48 am 8. Mai 2008 11:06
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das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, entscheidungs ist die Kündigungsfrit von 3 Monaten, also im Mai gekündigt, was bedeudet der Mietvertrag endet zum 31.08.08

Kommentar von 6c1581f62eec8a16a47e79cd7a47af38smallSenorita am 8. Mai 2008 11:12

alles klar, ich bedanke mich!

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 8. Mai 2008 11:13

Bitte ud Sorry, ich war mal wieder zu faul nachzulesen, deshalb klingt das etwas verworren..aber der Kern ist erkennbar..fg


Mietnormade
beantwortet von Mietnormade am 8. Mai 2008 11:08
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Wie Du schon geschrieben hast ist die Kündigungsfrist 3 Monate.

Oder ja Du kannst kündigen.


anjanni
beantwortet von anjanni am 8. Mai 2008 11:11
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Wenn Du keine weitere Bindung (also z.B. eine Mindestmietdauer von weniger als vier Jahren) vereinbart hast, kannst Du sogar direkt nach Einzug mit einer Frist von drei Monaten wieder kündigen.


anonym
beantwortet von tigeroli am 8. Mai 2008 11:09
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Die Kündigungsfrist gilt sogar, wenn Du gar nicht erst einziehst in die Wohnung, es Dir also anders überlegt hast.

Ob Du schon vor Jahresfrist kündigen kannst, hängt von Deinem Vertrag ab. Solltest Du Dich für länger (üblich sind 3- oder 5-Jahresverträge, wenn überhaupt) gebunden haben, hat diese Bindung Vorrang.

Den normalen Vertrag aber kannst Du jetzt zum 31.08. kündigen, so wie andreas48 schon sagte.

Kommentar von Simple_avatar4smallanjanni am 8. Mai 2008 11:12

5 Jahre ist nicht mehr zulässig - maximal 4 Jahre darf eine Mindestmietdauer betragen.

Kommentar von Simple_avatar10smallgeige am 8. Mai 2008 11:33

Wo steht denn das?

Kommentar von Simple_avatar4smallanjanni am 8. Mai 2008 14:50

Da gibt's Urteile zu. google mal mit "Mindestmietdauer" oder mit "befristeter Mietvertrag" oder so.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 8. Mai 2008 11:15
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Die Kündigungsfrist ist nach aktueller Gesetzeslage unabhängig von der Vertrags- bzw. Mietdauer, außer bei befristeten oder beosonderen Mietverträgen. Bei einem normalen also unbefristeten Mietvertrag müßtest du also mindestens die drei Monate vor dem gewünschten Auszug kündigen. Du kannst also noch früher zum späteren Zeitpunkt kündigen, um die fristen auf jeden Fall zu wahren.





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