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Wohnungskauf: Maklerprovision auch fällig bei Vertragsablauf, bzw. nicht unterschriebenem Vertrag?

gefragt von sumpfbub am 15.03.2009 um 13:10 Uhr

Hallo,

ich habe mit dem Makler einen Besichtigungstermin gehabt und die Wohnung besichtigt. Ein Vertrag wurde von mir nicht unterschrieben. Wenn der Vertrag zwischen Makler und Verkäufer abläuft, und ich danach erst die Wohnung kaufe, muß dann auch Provision gezahlt werden? Wie lange steht dem Makler die Provision zu?

Was, wenn ich mich mit dem Verkäufer einige, die Wohnung auf unbestimmte Zeit zu mieten und dann später vielleicht doch kaufe? Ist dann auch Provision fällig und wenn ja, wie hoch?

Für die eine oder zwei Stunden Arbeit erhält er bei 350000 Euro eine Provision von 3,57%, rund 12500 Euro. Den Stundensatz möchte ich auch mal haben. Heute sind solch hohe Provisionen nicht mehr gerechtfertigt. Dank Internet kann man viel mehr suchen und vergleichen und nimmt einen Makler nicht wirklich lange in Anspruch. Bei Immoscout und Co. kann man ja auch selbst anbieten. Selbst wenn er echte drei Tage Arbeit hat, ist das noch immens Geld. Ich meine, daß da ein paar hundert oder auch zweitausend Euro eher angemessen sind und nicht einfach nur Prozentwert in Abhängigkeit vom Verkaufspreis. Für geleistete Arbeit bin ich durchaus bereit, zu bezahlen, aber nicht in der Höhe. Außerdem wird oft genug auch vom Verkäufer noch ein Anteil verlangt.

Danke!

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Wohnung x 4.591 Haus x 3.404 Immobilien x 970 Makler x 253 Provision x 121 Courtage x 16

wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 15. März 2009 13:12
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Also erstmal bekommt der makler seine Vergütung nciht für die 3 Stunden arbeit mit Dir, sonderndafür das er sich wochen und Monate um das Objekt gkümmert hat und nie sicher sein kann, das diese Bemühungen auch zum Ziel führen.

Das Ding mit dem Mietvertrag dürfte klappen.

Kommentar von profitnews am 16. März 2009 21:36

könnte aber eine Courtage von 2 bis 3 Monatsmieten fällig werden.

Kommentar von 1928372d696aac89e5ef95eea076f957smallwfwbinder am 17. März 2009 00:04

möglich, wäre wenigstens eine kleine entschädigung für den Makler


KlausNeumann
beantwortet von KlausNeumann am 16. März 2009 07:26
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Wenn kein Maklervertrag unterzeichnet wurde, dann gibt es auch kein Geld, denn Sie haben nicht willentlich dargelegt, dass Sie an einem Maklervertrag Interesse haben bzw. einen Maklergebühr auch bezahlen möchten.

""


physicus
beantwortet von physicus am 15. März 2009 13:21
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Es kann durchaus sein, dass sich der Makler mal für lange Zeit OHNE Provision um Objekte und deren Käufer/Verkäufer bemühen muss. Da wird's dann aber nichts mit deiner Milchmädchenrechnung! Und ich denke, deine Frage zielt darauf ab, sich zwar ein Objekt zeigen zu lassen, den Rest aber dann bitte ohne Makler abwicken zu wollen. Nicht gerade seriös...


morefunhoney
beantwortet von morefunhoney am 15. März 2009 13:14
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Vom Verkäifer wird inzwischen oft kein Geld mehr verlangt. Der Makler muss auch alles selber machen und bezahlen, Inserate, anzeigen usw. UNd Maklerprovision wird immer dann fällig wenn es zu einer Unterschrift kommt. Solltest du das Haus/Wohnung direkt vom Vorbezutzer kaufen ohne das der mit den Makler einen Vertrag hat, dann geht der Makler leer aus. Solltest du es kaufen ohne das der Makler etwas davon weiss (was ziemlich unwahrscheinlich ist) dann wird dich der Makler auf die Provision verklagen.


anonym
beantwortet von profitnews am 16. März 2009 21:35
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Die 3,57% gehen noch, den die Banken und die meisten Makler nehmen schon 5%.

Ein Provisionsanspruch entsteht erst mit Unterschrift unter dem notariellen Kaufvertrag. Es ist auch denkbar, dass man direkt mit dem Verkäufer verhandelt und er die Provision zahlt.

Die Maklerverträge sind in der Regel 6 Monate gültig.

Bei der Vermittlung von Mietern fallen 2 bis 3 Monatsmieten Courtage an, die bei Unterschrift unter dem Mietvertrag fällig werden.


anonym
beantwortet von Marokiel am 16. März 2009 09:53
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Das ist hier ja wohl das falsche Forum, um sich Tipps zum Betrug abzuholen. Offensichtlich ist einigen Zeitgenossen jegliches Unrechts- und Schamgefühl abhanden gekommen, wenn es darum geht, das Finanzamt oder den Makler zu besch...


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 16. März 2009 09:15
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Der Provisionsanspruch des Makler entsteht, wenn über den durch ihn nachewiesenen Vertragsgegenstand ein Miet- oder Kaufvertrag zusatande kommt. Die Verjährungsfrist beginnt ab dem Zeitpunkt, zu dem der Makler vom erfolgreichen Verlauf der Gelegenheit zum Abschluß eines Miet- oder Kaufvertrages Kenntnis erlangt. Der Makler hat Ihre Daaten, wie Telefonnummern, Namen und Anschrift notiert und Ihnen das Objekt durch ein Exposé aufgezeigt. Ihre Überlegungen lassen vermuten, dass Sie den Makler durch billige Tricks versuchen übers Ohr zu hauen. Ich kann Ihnen nur dringend raten, sich selber ohne die Einbindung eines Mklers um ein geeignetes Objekt zu bemühen! Dann brauchen Sie auch keine Provision zu zahlen. In dem geschilderten Fall kann der Schuss für Sie böse nach hinten los gehen!


anonym
beantwortet von sumpfbub am 15. März 2009 19:39
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Klar, ich bin hier der Böse, der den Makler um seinen Lohn betrügen will.

Ich bitte einmal drüber nachzudenken, welche Leistung wirklich erbracht wird und damit meine ich nicht nur die, die ich selbst dabei erfahre. Für manche Objekte muß man durchaus 20 Termine oder mehr machen, dabei rumfahren und Zeit investieren. Die Inserate erstellt man einmal, überarbeitet sie eventuell einmal.

Sehr viel besser fühle ich mich da, wenn ein Nachweis über die bisherigen Leistungen erbracht wird und ich die zu bezahlen habe; natürlich mit einem Gewinnaufschlag. Das empfände ich durchaus als gerecht. Steigt der Preis der Immobilie z.B. auf 3,5 Millionen, bekommt der Makler rund 125000 Euro. Ob er aber wirklich auch die zehnfache Arbeit damit hatte, ist sehr fraglich. Insofern geht es mir nicht darum, gar nichts zu zahlen, sondern die Wahrung der Verhältnismäßigkeit.

Kommentar von profitnews am 16. März 2009 21:44

Bei den meisten sind schon 5% plus Mwst fällig, wie bei Sparkassen und anderen Banken.


Wolfi0410
beantwortet von Wolfi0410 am 15. März 2009 17:48
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Über das warum ist schon genug gesagt.
Der Makler kann gesetzlich bis 4,67% einschl. MWSt. für seine Vermittlung verlangen.
Und mach Dir keine Sorgen. Der Makler wird Nachsorge betreiben, d.h. er wird nach Ablauf des Maklervertrages kontrollieren ob die Wohnung bewohnt ist und welcher Name an der Tür steht und das monatelang. Auf Deine Idee sind schon genug vorher gekommen und vom Makler auf Provisionszahlung erfolgreich verklagt worden.
Auch der Trick mit der Miete ist nicht neu, also sei vorsichtig wenn Du vielleicht in 3 Jahren kaufst und der Makler steht auf einmal vor der Tür und will seine Provision.

Kommentar von profitnews am 16. März 2009 21:43

So lange ist der Vertrag nicht gültig. Auch sollte man überprüfen, ob der Maklervertrag noch besteht, denn er darf ohne Vertrag keine Wohnung anbieten. Wenn der keinen Auftrag hatte (meistens 6 Monate) kann er auch keine Verträge vermitteln.


Hausinspektor
beantwortet von Hausinspektor am 15. März 2009 17:17
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Hallo,

Sie machen es sich recht einfach mit Ihrer "nur 3 Stunden begangen" Aussage.

Wenn der Makler Ihnen das Objekt vermittelt hat und Sie kaufen, wird i.d.R. die Courtage fällig. Den Rest müssten Sie sonst mal mit einem Rechtsanwalt besprechen...

ein Link zum Thema: http://www.immobilienkauftipps.de/immobilienmakler/


anonym
beantwortet von anjanni am 15. März 2009 13:31
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Der Makler hat sich sicherlich von Dir einen Besichtigungsnachweis unterschreiben lassen. Ohne geht der gar nicht mit Dir zu einem Objekt.

Wenn der Makler nachträglich nachweisen kann (und das wird er können!), daß der Kauf durch seine Vermittlung zustande kam, fällt die Provision auch nach Ablauf des Vertrags an.

Das mit der Miete könnte klappen - wenn Deine Kaufabsichten erst wesentlich später wieder aufleben.

Über die Höhe der Provision und den tatsächlichen Arbeitsaufwand braucht man nicht zu streiten. Es gibt dazu gesetzliche Regelungen. Und niemand wird zu einem Maklervertrag gezwungen.

Kommentar von profitnews am 16. März 2009 21:39

Man kann sich auch mit zwei Personen mit unterschiedlichem Namen die Wohnungen anschauen. Dein Kollege füllt die Zettel aus und wenn Du kaufen willst, verhandelst Du direkt.


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