mama9704 am 17.03.2009 um 13:06 Uhr
Laut Mietvertrag stehen 98 qm drinnen nach Ausmessung kommen wir allerdings auf gerade mal 77,36 qm Wohnfläche wobei die Terrasse allein schon über 21 qm hat deshalb wohlauch 98 qm. Dazu sei gesagt,die Terrasse ist komplett nach allen Seiten offen und kann im Winter nicht genutzt werden kann. Hat uns der Vermieter da ein Ei gelegt und darf er das überhaupt,wäre da nicht eine Kürzung der Miete möglich?
Balkone/Terassen dürfen max. mit der halben Fläche eingerechnet werde, wobei auch das nicht ganz unstrittig ist. Du kannst ja nochmal mit deinem Vermieter zusammen nachmessen und dann klären, was ihr dann macht. Er kann keine 98qm abrechnen, wenn die Wohnung viel kleiner ist...

geh mal zum mieterschutzbund.
DH
Die Terasse/der Balkon darf nur zur Hälfte als Wohnfläche angerechnet werden. (Ähnlich wie Dachschrägen). Wenn im Mietvertrag steht:98qm und ihr nur 77qm habt, ist das ein Grund die Miete prozentual zu kürzen. Aber ich würde vorab immer das Gespräch mit dem Vermieter suchen, das Verhältnis wird dadurch ja nicht besser
Ein Wintergarten und Balkon gehört zum Wohnbereich, eine Terasse nicht.

das wird doch überall gemacht! Und die Terrasse gehört ja wohl auch zur Wohnung!
mama9704 am 17. März 2009 13:13 Schon,aber ich wohn ja nicht auf der Terrasse im Winter.
Floeckli am 17. März 2009 13:15 trotzdem gehört sie dazu und Du zahlst Miete dafür!
auf einem Balkon kann man auch nicht wohnen und wird trotzdem zur Hälfte mitgezählt
der miete nicht - aber bezüglich der nebenkosten würde ich mir rat holen
Die Terasse dürfte max. mit der Hälfte ihrer Nutzfläche eingerechnet werden und auch nur, wenn sie überdacht ist und zu mind. 3 Seiten Sichtschutz hat.
mama9704 am 17. März 2009 13:14 In meinem Fall sind es wohl zu 100% oder seh ich das falsch?
Laß den Vermieter die qm nachweisen (jeden Raum einzeln) und summieren. Anschließend konfrontierst du ihn mit den hier gegebenen Informationen/Rechnungen. Good luck.
mama9704 am 17. März 2009 13:21 Danke das mach ich mal und wenn es nicht hilft,zum Mietverein

soweit mir bekannt ist, dürfen Terassen und Balkone nur mit der Hälte berechnet werden. Also in diesem Fall mit 10,5 qm.
Es spielt dabei aber keine Rolle, ob du sie im Winter nutzen kannst oder nicht.
kann man nich ne nachbarwand einreißen dass es stimmt?

kommt drauf an, was im mietvertrag steht... wenn ein quadratmeterpreis aufgeführt ist, könnte das hilfreich sein
mama9704 am 17. März 2009 13:14 Steht nur Gesamtpreis der Miete,also sprich für 98qm 480,- Euro kalt !

Soweit ich das kenne,zählen Terasse und Balkon mit zu den Wohnquadratmetern und Nebenkosten werden zur Hälfte angerechnet.

oh ja das war ein windei....terrasse gilt nicht zur wohnfläche da diese bei schlechtem wetter, wind und kälte nicht zum wohnen genutzt werden kann, sprich mit dem vermieter geht er nicht mit der miete runter so wende dich an den mieterschutz die helfen weiter, du bezahlst für etwas was das du nicht hast
mama9704 am 17. März 2009 13:17 Genauso sehe ich das auch.Allerdings reden is nicht,das er ja nicht mal im stande ist die Terrassentür zu reparieren,durch die es zieht wie Hechtsuppe(alte Doppelglaselemente),meinte nur im Sommer mal abschleifen!!!...Hübsche Eisblumen am Fenster gehabt und kein Durchblick da immer beschlagen :-(
Bei der Berechnung der Wohnfläche werden meines Wissens normalerweise Terrasse/Balkon etc. mit der Hälfte der realen qm eingerechnet. Wenn also eure Terrasse 21 qm hat, werden 10,5 qm zur gesamten Wohnungsfläche dazugezählt. Und zwar unabhängig davon, ob man die Terrasse im Winter nutzen kann - oder ob man sie überhaupt nutzt. Red mal mit deinem Vermieter, wie er auf die Maße im Mietvertrag kommt, und messt die Wohnung ggf. gemeinsam aus, ehe du irgendwas kürzt.

Hast Du die Wohnung vorher nicht gesehen ?
mama9704 am 17. März 2009 13:31 Doch schon,allerdings hatte ich bis dahin keine Ahnung das er die Terrasse zu 100% mit einberechnet hat.
zj1000 am 17. März 2009 13:35 Du hast aber die Wohnung zu dem veranschlagten Preis gemietet und warst der Ansicht dass die Miete für die Wohnung in Ordnung ist. Aus welchem Grund sollte das nun nicht mehr so sein ?
Hast du auch alle Räume (Flur, Speisekammer, WC, Bad usw) mitgezählt?. Hast du auch richtig gemessen? Einfach lürzen kannst du nicht. Du müßtest schon durch ein gutachten nachweisen, daß es weniger Quadratmeter sind. Und wenn die Abweichung geringer als 10% ist, kannst du gar nichts kürzen. Nur die Nebenkosten müssen dann in Zukunft korrigiert werden