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Wohnungsauflösung Kosten ?

Frage von Karlder1 Karlder1

Hallo wir sind 6 Erben wo für 3 Erben ein Nachlassverwalter eingesetzt wurde. Nachdem ich mehrere Entrümpelungsfirmen angefragt hatte und diese die Wohnung unseres verstorbenen Onkels aufgrund einiger antiker Möbel mit plus minus 0€ auflösen wollten,fragte ich meine beiden Geschwister und den Nachlassverwalter ob dies in Ordnung ist,was bejaht wurde. Daraufhin beschloss ich mit meinem Sohn die Wohnung selber zu entrümpeln und verkaufte einige alte Möbel aus der Wohnung. Nun kamen die anderen Erben und wollen vom Erlös der Möbel etwas haben. Muß ich vom Erlös der Möbel nach der Entrümpelung etwas abgeben ? Bitte um schnellen Rat!!!

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Antworten (8)

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    Antwort von alphonso alphonso

    wenn nichts schriftlich fixiert wurde (dass du die Kosten / Erlöse alleine übernimmst), musst du wohl teilen. Anders herum hättest du, wenn Kosten entstanden wären, diese sicherlich auch aufteilen wollen.

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    Antwort von internetBenzer internetBenzer

    immer wieder diesselben Fragen eigentlich nur nochmals gestellt.>Kannst dir das von Unternehmen die du bei Google Suchen kannst anfragen.

    http://www.haushaltsaufloesung-kosten.de

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    Antwort von moonilein moonilein

    Da hast Du Deine Miterben aber vorsätzlich betrogen.

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    Antwort von firstguardian firstguardian

    Der Erlös ist anteilig unter den Erben zu verteilen. Die nachgewiesenen Kosten der Entrümpelung können vorab vom Erlös abgezogen werden. In jedem Falle eine undankbare Geschichte, vor allem wenn Sie keine Nachweise über die erzeilten Erlöse der noch brauchbaren Sachen haben, und die übrigen Erben die Beträge in Frage stellen! - Sie haben die Arbeit gehabt und nun folgt der Ärger!

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    Antwort von pezzi pezzi

    rechtlicherseits weiss ich das nicht, aber GErechterweise denk ich schon , dass du den Erlös, nach Abzug deines "Arbeitslohns" teilen solltest.auch die +/- 0 Lösung der gewerblichen Auflöser war ja wohl eher Abzocke-gut dass du das nicht gemacht hast.das sind alles Gauner! Augen auf beim Verkauf!!

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    Antwort von Orchidee1 Orchidee1

    Frag einen Rechtsanwalt. Eure Arbeit müsstet ihr mit einem Stundenlohn ansetzen können (ist bei Versicherungen bei Eigenleistung auch so). Wie gesagt - erkundige Dich. Die Kosten für die Erkundigung müssen dann auch durch alle geteilt werden.

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    Antwort von Sascher Sascher

    Naja, rein rechtlich hast Du das Erbe Deiner Miterben verkauft. Dass Du dafür die Wohnung ausgeräumt hast, ist Dir sicherlich anzurechnen, sprich doch mit den anderen...

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    Antwort von PeterTheodor PeterTheodor

    Nix, aber auch gar nix würde ich abgeben. Die Entrümpelung hat Dir doch bestimmt auch was gekostet, zumindestens die Mühe die Du Dir gemacht hast.

    Kommentar von Mismid MismidMismid

    hätte man aber vorher absprechen müssen! Wer weiß ob er überhaupt gut verkauft hat und das Zeug nicht viel mehr Wert war

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