bafti14 am 12.02.2009 um 10:07 Uhr
Guten morgen zusammen,heute morgen klebte ein Zettel im Hausflur auf dem steht das der Vermieter eine Wohnungs Besichtigung durchführen will.Meine Frage ist so was so kurzfristig Rechtens oder kann ich das ablehnen.Ich habe zwar nichts zu verbergen möchte nur wissen wie sich das rechtlich verhält.

Ist rechtens, der Vermieter darf so ca. 1 mal im Jahr mit Vorankündigung die Wohnung "besichtigen". Aber nicht unbedingt öfter und eben nur mit Anmeldung.
Malkia am 13. Februar 2009 12:50 Ist nicht rechtens. Er darf nur, wenn im Vetrag ein Besichtigungsrecht vereinbart wurde und dann auch nur mit einem konkreten Grund. Nur mal so...geht nicht.
Folgende Gründe berechtigen den Vermieter zum Betreten nach Voranmeldung:
Die Besichtigung muss sachbezogen, d.h. auf den angekündigten Anlass hin durchgeführt werden. Ein Herumschnüffeln des Vermieters oder Fotografieren müssen Sie keinesfalls dulden. Der Mieter kann Rücksicht auf seine Privatsphäre verlangen. Wenn er also in seiner Wohnung Hausschuhe trägt und üblicherweise auch seine Besucher bittet, die Straßenschuhe auszuziehen, so kann er dies auch vom Vermieter verlangen.
Der Vermieter muss eine Begleitpersonen namentlich vorstellen. Der Mieter sollte sich den / die Namen notieren. Kommt der Vermieter nicht selbst mit zur Besichtigung, muss er die Besucher vorher namentlich anzukündigen. Der Mieter kann sich vor dem Betreten den Personalausweis zeigen lassen.
Gegebenenfalls kann es ratsam sein, einen Zeugen zu dem Besichtigungstermin hinzuzuziehen.
Der Vermieter hat keinen Anspruch auf einen Zweitschlüssel. Allerdings: Wenn der Mieter für mehrere Tage nicht in der Wohnung ist, sollte er dem Vermieter unbedingt eine Person seines Vertrauens nennen, die einen Zweitschlüssel für die Wohnung hat und in dringenden Fällen den Zutritt ermöglicht. Tut er dies nicht, haftet er unter Umständen für entstehende Schäden. Aufbrechen darf der Vermieter die Wohnung nur dann, wenn er Polizei oder Feuerwehr hinzuzieht.
Was meinst du mit sachbezogen? In der Anwaltsinformation kann ich eine derartige Ein-schränkung nicht finden (siehe meinen tieferstehenden Eintrag).

Mit Terminankündigung ist das sein gutes Recht. :)
Malkia am 13. Februar 2009 12:45 Nein!!
Falls du nicht gekündigt hast, darf der Mieter nicht in deine Wohnung. Du kannst ihm es verweigern. Es sei denn, er plant irgendwelche Baumaßnahmen, aber diese muss er vorher anzeigen.
doddo am 12. Februar 2009 10:12 -falsche Antwort (richtige Antwort: siehe moon73 )
ich meinte den zeitlichen Rahmen, wie es in der Frage aufgeführt worden ist. Da kann man es verweigern. Er muss es lange genug vorher ankündigen.
Das ist so nicht "rechtens". Klär doch erstmal ab was er denn will und dann bestimme du den Termin. So gehört sich das eigentlich. Hab einen Link, den kann ich nur leider nicht kopieren,also stell ich den Text heir ein: Der Mieter einer Wohnung hat auch das Recht zu bestimmen, wer die Wohnung wann betritt. Dieses Recht gilt nicht nur gegenüber Personen, die nicht Partei des Mietvertrages sind, sondern auch gegenüber dem Vermieter selbst.
Der Vermieter darf von seinem Recht zum Betreten / Besichtigen der Wohnung nur in einer dem Mieter schonenden Weise Gebrauch machen. Er hat dementsprechende Rücksicht nehmen. Grundsätzlich darf er nur nach Anmeldung und nur an Wochentagen zu einer angemessenen Tageszeit die Wohnung betreten (in der Regel wochentags zwischen 10 und 13 bzw. 15 und 18 Uhr).

bafti14 am 12. Februar 2009 10:41 Danke hab es nachgelesen guter Tipp
Du kannst dich im GOOGLE unter Wonungsbesichtigung durch den Vermieter informieren. Jedenfalls kann der Vermieter auch OHNE Anlass eine Neubauwohnung alle zwei Jahre, eine Altbauwohnung jedes Jahr besichtigen. Das Procedere dazu wurde ja obenstehed schon ausführlich beschrieben.
Malkia am 13. Februar 2009 12:53 NEIN, ohne konkreten Grund hat der Vermieter kein Recht auf eine Besichtigung
Will er sie besichtigen mit evlt. Nachmietern, weil Du ausziehst?

Wiso will er die denn Besichtigen...wird die Whg. neu vermietet oder einfach nur so?

du schreibst kurzfristig? Wann will er denn kommen? Heute abend? Das ist sicherlich zu früh! Aber mit Anmeldung darf er in 2 Tagen bei euch reinschneien.. genaueres entnimmst du am Besten deinem Mietvertrag. Da ist das genau drin geregelt unter dem Punkt "Zugang des Vermieters"
bafti14 am 12. Februar 2009 10:12 Der Termin ist heute 10 Uhr.

Er darf es, muss es aber ankündigen. Wie da die Frist ist, entzieht sich aber meiner Kenntnis

Der Vermieter muss dir die Möglichkeit geben dich darauf vorzubereiten - so ist das übrigens bei allen Terminen. Beim Vernmieter beträgt die Vorbereitungszeit 24 Stunden. Allerdings wozu möchte er eine Wohnungsbesichtigung machen, willst du ausziehen, wnn icht hat der Vermieter ohne driftigem Grund KEIN Recht (auch nicht bei Anmeldung) in deine Wohnung zu kommen.
Hi, schau mal in den Mietvertrag, da steht drin, welche Frist der Vermieter einhalten muss. Ich glaube, in meinen Mietverträgen waren es immer 24 Std. (ist wahrscheinlich gesetz. so geregelt).

Enthält der Mietvertrag über ein Besichtigungsrecht nichts, hat der Vermieter grundsätzlich kein Recht, die Wohnung des Mieters zu betreten (AG Ibbenbüren WM 98, 751).
In keinem Fall darf der Vermieter aber ohne konkreten Grund eien Besichtigung verlangen. Grundsätzlich hat der Mieter aus Art. 13 GG ein Recht auf seins Privatsphäre ( BVerfG WM 93, 377).
Ehrlich? Danke :)