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Wohnung zu kühl

Frage von snecke snecke

Da im Moment das Wetter ja wieder zu wünschen übrig läßt und die Temperaturen auch nicht so doll sind, würde ich gern wissen ob die Heizung funktionieren muss.Zu erwähnen wäre da noch,das das Bad von oben bis unten gefließt ist und somit der kühlste Raum momentan, bei Duschen äußerst unangenehm und im T-Shirt sitzen ist auch nicht drin, muss mir schon eine Jacke überziehen.

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Antworten (11)

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    Antwort von dieAnkili dieAnkili

    Heizen im Sommer ist überflüssig. Lieber Pullover anziehen und auf warmes Wetter warten.

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    Antwort von vincero vincero

    Der Vermieter von Wohnraum ist verpflichtet, die Zentralheizung auch im Sommer in Betrieb zu nehmen, wenn die Temperatur in der Wohnung 18 Grad Celsius unterschreitet. Urteil des AG Schöneberg vom 04.02.1998 5 C 375/97 gemeint ist die ganze Wohnung nicht nur ein raum. weitere Urteile: Auch außerhalb der Heizperiode (01.10-30.04) muss bei entsprechenden Außentemperaturen die Beheizung der Wohnung gewährleistet sein, da es dem Mieter nicht zumutbar ist, an kalten Sommertagen zu frieren oder sogar eine Gesundheitsgefährdung zu riskieren (LG Berlin GE 78, 286; LG Kassel WM 64, 71; AG Waldbröl WM 81, U8 ). Der Vermieter muss deshalb spätestens dann heizen, wenn die Zimmertemperatur tagsüber auch nur zeitweise unter 18° C sinkt und absehbar ist, dass die kalte Witterung länger als 1 bis 2 Tage anhält. Sinkt die Zimmertemperatur tagsüber sogar unter 16° C, muss die Heizung sofort in Betrieb genommen werden, denn hier ist die Grenze der Gesundheitsgefährdung überschritten (LG Kassel WM 64, 71).

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    Antwort von sonnenlady sonnenlady

    Es gibt Vorgaben, welche Temperaturen im Wohnraum herrschen muss. Ich glaube, es waren 18 Grad tagsüber. Werden die nicht erreicht, muss die Heizung wieder angeschaltet werden. Ansonsten nicht.

    Für die anderen Räumlichkeiten kenne ich allerdings die Temperaturen nicht.

    Kommentar von snecke sneckesnecke

    Im Bad sind es gerade mal 15 C°

    Kommentar von firstguardian firstguardianfirstguardian

    Es wird wieder wärmer!

    Kommentar von kleeberger kleeberger

    da kannst du vom vermieter verlangen das er die heizung einschaltet

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    Antwort von firstguardian firstguardian

    Die Heizung muß funktionieren. Sie braucht aber in den Sommermonaten nicht eingeschaltet zu werden. Ziehen Sie sich eine Strickjacke über.

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    Antwort von Reisefreunde Reisefreunde

    laut Gesetz von Okt.-April, aber bei den jetzigen Temperaturen ist bei uns im Block die Heizung umgestellt worden, jeder kann heizen wie er möchte, aber wir sind alle Eigentümer der Wohnung, bei Mieter liegts an deinem Vermieter..rede mal mit ihm...bevor du krank wirsT... gibt da ne Regelung wenn die Raumtemp. unter 16 GRAD sinkt...

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    Antwort von IsegrimWisobir IsegrimWisobir

    Ziehe doch ein Pulover über.

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    Antwort von DonRamon DonRamon

    Ja natürlich muss die Heizung funktionieren, warum denn auch nicht?

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    Antwort von Malkia Malkia

    Auch außerhalb der Heizperiode (01.10-30.04) muss bei entsprechenden Außentemperaturen die Beheizung der Wohnung gewährleistet sein, da es dem Mieter nicht zumutbar ist, an kalten Sommertagen zu frieren oder sogar eine Gesundheitsgefährdung zu riskieren (LG Berlin GE 78, 286; LG Kassel WM 64, 71; AG Waldbröl WM 81, U8 ). Der Vermieter muss deshalb spätestens dann heizen, wenn die Zimmertemperatur tagsüber auch nur zeitweise unter 18° C sinkt und absehbar ist, dass die kalte Witterung länger als 1 bis 2 Tage anhält. Sinkt die Zimmertemperatur tagsüber sogar unter 16° C, muss die Heizung sofort in Betrieb genommen werden, denn hier ist die Grenze der Gesundheitsgefährdung überschritten (LG Kassel WM 64, 71).

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    Antwort von altlira123 altlira123

    Der Vermieter ist verpflichtet die Heizung anzustellen, wenn es drei aufeinander folgende Tage kälter als (???)° Celsius ist. Wer kennt die Temperatur?

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    Antwort von romeo27 romeo27

    kommt darauf an wie kalt deine Räume sind !

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    Antwort von mayermity mayermity

    Bist wohl nicht genug abgehärtet,im Juli wird nicht mehr geheitzt.

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