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Wohnung zu kühl

gefragt von sneckesnecke am 10.07.2009 um 15:00 Uhr

Da im Moment das Wetter ja wieder zu wünschen übrig läßt und die Temperaturen auch nicht so doll sind, würde ich gern wissen ob die Heizung funktionieren muss.Zu erwähnen wäre da noch,das das Bad von oben bis unten gefließt ist und somit der kühlste Raum momentan, bei Duschen äußerst unangenehm und im T-Shirt sitzen ist auch nicht drin, muss mir schon eine Jacke überziehen.


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dieAnkili
beantwortet von dieAnkili am 10. Juli 2009 15:02
4x
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Heizen im Sommer ist überflüssig. Lieber Pullover anziehen und auf warmes Wetter warten.


sonnenlady
beantwortet von sonnenlady am 10. Juli 2009 15:03
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Es gibt Vorgaben, welche Temperaturen im Wohnraum herrschen muss. Ich glaube, es waren 18 Grad tagsüber. Werden die nicht erreicht, muss die Heizung wieder angeschaltet werden. Ansonsten nicht.

Für die anderen Räumlichkeiten kenne ich allerdings die Temperaturen nicht.

Kommentar von 4ef201d58e8f182a4b9effd44c0be7fcsmallsnecke am 10. Juli 2009 15:05

Im Bad sind es gerade mal 15 C°

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 10. Juli 2009 15:07

Es wird wieder wärmer!

Kommentar von kleeberger am 10. Juli 2009 15:08

da kannst du vom vermieter verlangen das er die heizung einschaltet


vincero
beantwortet von vincero am 10. Juli 2009 16:51
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Der Vermieter von Wohnraum ist verpflichtet, die Zentralheizung auch im Sommer in Betrieb zu nehmen, wenn die Temperatur in der Wohnung 18 Grad Celsius unterschreitet. Urteil des AG Schöneberg vom 04.02.1998 5 C 375/97 gemeint ist die ganze Wohnung nicht nur ein raum. weitere Urteile: Auch außerhalb der Heizperiode (01.10-30.04) muss bei entsprechenden Außentemperaturen die Beheizung der Wohnung gewährleistet sein, da es dem Mieter nicht zumutbar ist, an kalten Sommertagen zu frieren oder sogar eine Gesundheitsgefährdung zu riskieren (LG Berlin GE 78, 286; LG Kassel WM 64, 71; AG Waldbröl WM 81, U8 ). Der Vermieter muss deshalb spätestens dann heizen, wenn die Zimmertemperatur tagsüber auch nur zeitweise unter 18° C sinkt und absehbar ist, dass die kalte Witterung länger als 1 bis 2 Tage anhält. Sinkt die Zimmertemperatur tagsüber sogar unter 16° C, muss die Heizung sofort in Betrieb genommen werden, denn hier ist die Grenze der Gesundheitsgefährdung überschritten (LG Kassel WM 64, 71).


DonRamon
beantwortet von DonRamon am 10. Juli 2009 15:03
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Ja natürlich muss die Heizung funktionieren, warum denn auch nicht?


IsegrimWisobir
beantwortet von IsegrimWisobir am 10. Juli 2009 15:03
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Ziehe doch ein Pulover über.



anonym
beantwortet von Reisefreunde am 10. Juli 2009 15:05
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laut Gesetz von Okt.-April, aber bei den jetzigen Temperaturen ist bei uns im Block die Heizung umgestellt worden, jeder kann heizen wie er möchte, aber wir sind alle Eigentümer der Wohnung, bei Mieter liegts an deinem Vermieter..rede mal mit ihm...bevor du krank wirsT... gibt da ne Regelung wenn die Raumtemp. unter 16 GRAD sinkt...


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 10. Juli 2009 15:06
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Die Heizung muß funktionieren. Sie braucht aber in den Sommermonaten nicht eingeschaltet zu werden. Ziehen Sie sich eine Strickjacke über.


mayermity
beantwortet von mayermity am 10. Juli 2009 15:03
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Bist wohl nicht genug abgehärtet,im Juli wird nicht mehr geheitzt.


romeo27
beantwortet von romeo27 am 10. Juli 2009 15:03
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kommt darauf an wie kalt deine Räume sind !


altlira123
beantwortet von altlira123 am 10. Juli 2009 15:04
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Der Vermieter ist verpflichtet die Heizung anzustellen, wenn es drei aufeinander folgende Tage kälter als (???)° Celsius ist. Wer kennt die Temperatur?


Malkia
beantwortet von Malkia am 11. Juli 2009 12:26
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Auch außerhalb der Heizperiode (01.10-30.04) muss bei entsprechenden Außentemperaturen die Beheizung der Wohnung gewährleistet sein, da es dem Mieter nicht zumutbar ist, an kalten Sommertagen zu frieren oder sogar eine Gesundheitsgefährdung zu riskieren (LG Berlin GE 78, 286; LG Kassel WM 64, 71; AG Waldbröl WM 81, U8 ). Der Vermieter muss deshalb spätestens dann heizen, wenn die Zimmertemperatur tagsüber auch nur zeitweise unter 18° C sinkt und absehbar ist, dass die kalte Witterung länger als 1 bis 2 Tage anhält. Sinkt die Zimmertemperatur tagsüber sogar unter 16° C, muss die Heizung sofort in Betrieb genommen werden, denn hier ist die Grenze der Gesundheitsgefährdung überschritten (LG Kassel WM 64, 71).


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