gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Wohnung wurde nicht ordnungsgemäss gereinigt bei Einzug in die neue Wohnung!!! Bitte um Rat!

gefragt von meetandgreet am 07.07.2008 um 19:27 Uhr

Hallo zusammen!

Bitte um Rat. Wir haben letzten Montag eine neue Wohnung übernommen. Ich habe das Übergabeprotokoll danach unterschrieben. Bei Einzug wurde weder gemalt noch der 10-Jahre alte Teppich herausgerissen oder gereinigt. Erst auf Nachfrage wurden 4 Tage lang die Wohnung neu gemalt und der Teppich herausgerissen und durch Laminat-Parkett ersetzt.

Nun bin ich auch durch das Einräumen der Sachen auf sämtliche Stellen in der Küche auf starke Verschmutzung gestossen. Der Vormieter hat NICHT geputzt!Was kann ich machen? Ich habe inzwischen selber Hand angelegt, aber was ich als Entschädigung für die unbewohnte Wohnung und Verschmutzung verlangen?

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Recht x 35.159 wohnen x 7.301 Wohnung x 4.629 Miete x 3.303 Reinigung x 1.997

pegolina
beantwortet von pegolina am 7. Juli 2008 19:30
6x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Alles was du bei der Übergabe nicht gemängelt hast, gilt als akzeptiert.


miccy
beantwortet von miccy am 7. Juli 2008 19:29
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Was stellst Du Dir nun vor,das Du noch Geld verlangen kannst? Du hast sie so übernommen und hast es nicht gesehen,Du hast es nun geputzt und gut ist.


azurit
beantwortet von azurit am 7. Juli 2008 19:33
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

wieder was dazu gelernt im Leben-erst Kontrolle-danach unterschreiben! Jetzt ist es zu spät!


Berserker
beantwortet von Berserker am 7. Juli 2008 19:33
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Welchen Rat suchst Du Eigendlich? Du hast doch das Übergabeprotokoll selber ohne Beanstandung unterzeichnet.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 7. Juli 2008 19:35
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Unterschrieben ist Unterschrieben..manchmal verlangt das Leben halt Lehrgeld..


anonym
beantwortet von ruedigerkolling am 8. Dezember 2008 11:21
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ergänzung Die 4 Tage kannst Du ,wenn du es ganz genau nimmst, selbstverständlich von der reinen Kaltmiete abziehen,aber auch hier gilt mein vorheriger Rat...


anonym
beantwortet von ruedigerkolling am 8. Dezember 2008 11:19
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein mit der Unterschrift auf dem Übernahmeprotokol hast d den Ordnungsgemäßen Zustand der Wohnung Quittiert und du würdest dir sicherlich auch keine Freunde machen ,wenn du fürs Putzen einer Küche Schadenersatz verlangst.Wenn du die Leute anfängst zu "schicken" dann werden sie auch jede Gelegenheit wahrnehmen ,unkulant zu di zu sein.Meiner Menung nach taktisch unklug...Gruß ruediger kolling Marl


albatros
beantwortet von albatros am 8. Juli 2008 10:24
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

hallo metandgreet, rechtlich ist da wohl nichts zu machen. es bleibt nur ein freundliches gespräch mit dem vermieter. ihm den sachverhalt vortragen und ihn ganz einfach höflich fragen, ob er dir nicht bei der nächsten miete einen abzug in höhe von 50 euro einräumen könne, möchte, würde etc.. du hättest schließlich allerhand zeit, kraft reinigungsmittel investiert, um die wohnung herzurichten und eigentlich hätte das ja vorher gemacht werden müssen. vielleicht lässt er sich drauf ein, es wäre einen versuch wert.


anonym
beantwortet von Obelhicks am 7. Juli 2008 21:18
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

in dieses forum kommen leute die echte probleme haben.


anonym
beantwortet von jockl am 7. Juli 2008 19:34
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Aus meiner Sicht kannst Du nur mit dem VM reden. Es sei denn im Übernahmeprotokoll ist darüber was festhalten.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.