Frage von priiinzessin 19.04.2012

Wohnung vom Amt bekommen?

  • Antwort von sclaw 19.04.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Bis 25 hat sie keinen Anspruch auf eine eigene Wohnung, solange muss sie wohl bei den Eltern bleiben.

  • Antwort von Bergmanndocarmo 20.04.2012

    Ich kenne 20-jährige, die schreiben keine Bewerbungen sondern arbeiten; egal was und wo. Unter diesen Bedingungen gibt es genug Arbeit. Ständig karren unsere Bauern Arbeiter aus Polen und sonst woher heran, weil fast alle Deutschen zur Feldarbeit nicht mehr bereit sind. Wer mit 20 nicht arbeitet, gewöhnt sich an das "schöne Leben" und er wird auch meist nicht mit 40 oder 60 arbeiten. Sollte der Staat (wir Steuerzahler) auch noch dem Heer der jungen "Bewerbungsschreiber" Geld in den müden Allerwertesten schieben, dann wandere ich (Steuerzahler) aus. Klingt hart, doch ich möchte aufrütteln. Denn zu viele Arbeitslose schreiben die vom Arbeitsamt geforderten 2-3 Bewerbungen im Monat, um dem Steuerzahler "Harz Trallala" aus der Hüfte zu schneiden, statt täglich z.B. alle Zeitungen auswerten und auch konkret Bereitschaft zum "Steine schleppen" zu zeigen. Das bringt mich auf eine Idee für eine TV-Show : Drei oder 4 arbeitslose Kandidaten müssen innerhalb einer Woche einen Job finden und auch annehmen. Der Gewinner erhält 50.000.-. Ich denke, die werden erfolgreich sein, doch nur der Schnellste gewinnt die Summe.

  • Antwort von Rheinflip 19.04.2012

    Wenn die Tochter wirklich rausgeworfen wird, dann muss das Jobcenter tätig werden. Für arbeitslose Kinder ü 18 müssen Eltern nicht zahlen, wenn keine anderen Einkommen möglich sind, wird ALG2 fällig.

    Also, ab zum Jobcenter und Wohnungsamt, ALG2 beantragen und nach Wohnungen fragen.

  • Antwort von CalypsoGyal 19.04.2012

    Wenn die Eltern sie rausschmeißen, müssen sie ihr die Wohnung fianzieren. Vom Amt gibt´s nichts.

  • Antwort von SweetKathi12345 19.04.2012

    Also solange sie das 25. Lebensjahr nicht vollendet hat, sind ihre Eltern Unterhaltspflichtig. Ich glaube sie muss sich dann beim Amt melden, die strecken ihr das Geld vor und holen sich das dann von den Eltern zurück....

  • Antwort von SCRiessersee 19.04.2012

    Nein, die Eltern müssen sie unterhalten bis sie 25 Jahre alt ist, wir bezahlen nichts für sie.

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