Hallo, habe 50% Behinderung. Meine Wohnung ist 60²m groß. Frage: Hat das Arbeitsamt das Recht mir die Wohnung als alleinstehender zu verwähren? Ich habe kein Geld und kann auch keine Zuzahlung der Differenz vom Mietgeld leisten. Danke für die Antworten Uwe

Ich glaube nicht, daß die Wohnung zu groß ist für einen Hartz-Empfänger