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Wohnung verlieren durch Hartz 4

gefragt von wind17 am 10.07.2008 um 12:57 Uhr

Hallo, habe 50% Behinderung. Meine Wohnung ist 60²m groß. Frage: Hat das Arbeitsamt das Recht mir die Wohnung als alleinstehender zu verwähren? Ich habe kein Geld und kann auch keine Zuzahlung der Differenz vom Mietgeld leisten. Danke für die Antworten Uwe


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baer1
beantwortet von baer1 am 14. Juli 2008 20:36
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Ich glaube nicht, daß die Wohnung zu groß ist für einen Hartz-Empfänger



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