Ich wohne in einem Mietshaus mit fünf anderen Parteien. In der anderen Wohnung auf meinem Stockwerk wohnt die Exfrau des Vermieters, die über das Wohnrecht für die nächsten 5 Jahre verfügt – auch für meine Wohnung. Neulich hatten wir mal wieder miteinander Krach und nun hat sie Eigenbedarf angemeldet. Ich weiß nicht wie ernst ich das zu nehmen habe, aber eigentlich kann das doch nur der Eigentümer, oder?

Da müßte man den Inhalt des Grundbuches kennen und die ursprüngliche eintragunsbewillung für das sogenannte Wohnrecht. Bis das Ihnen nicht vorgelegt wird, können Sie getrost jeder vollmundigen Ankündigung eines solches Übels widersprechen. Erst wenn ein schriftliche Kündigung erfolgt, dann muß die Gegenseite "Butter bei die Fische" geben! Ruhe bewahren! Alles nur Getratsche einer verbiesterten Ex-Frau!

Eigenbedarf kann nur der Eigentümer anmelden und muss ihn auch sehr gut begründen können. So einfach aus Lust und Laune heraus einen Eigenbedarf anmelden geht nicht.

Nach dem Gesetz kann der Vermieter dem vertragstreuen Mieter nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Hauptwendungsfall ist hierbei der so genannte Eigenbedarf. Danach darf der Vermieter die gemietete Wohnung kündigen, wenn er die ganze Wohnung für sich selbst, für eine zu seinem Hausstand gehörende Person oder für einen Familienangehörigen benötigt, und zwar zu Wohnzwecken (LG Wiesbaden WM 90, 510; LG Köln, WM 90, 347) Eigenbedarfskündigungen sind zulässig. Voraussetzung ist zunächst, dass der Vermieter in seinem Kündigungsschreiben die Personen angeben muss, für die die Wohnung benötigt wird. Der Vermieter muss weiterhin einen konkreten Sachverhalt darlegen, auf den er das Interesse dieser Person an der Wohnung stützt (BVerfG WM 89, 483; BayObLG WM 85, 50; usw.)
Also abwarten und Tee trinken, so ohne weiteres kann sie nicht kündigen. Lass dich nicht busselig machen.

Was verstehst du unter „angemeldet“. Ich vermute, sie hat das dir gegenüber dahergesagt. Es müsste aber eine reguläre schriftliche Kündigung mit Begründung und Erläuterung erfolgen. Erst danach braucht gehandelt zu werden. Da das Verfahren stark reglementuert ist, solltest du dann den Rat des örtlichen Mietervereines beanspruchen, Mitgliedschaft vorausgesetzt.
so einfach gehts nicht. muß eine stichhaltige begründung, warum sie eigendedarf ankündigt
Auf etwas schriftliches warten und dann damit zu deinem Anwalt des Vertrauens in Sachen Mietrecht. Wir dürfen hier keine Rechtsberatung leisten, weil wir damit uns haftbar machen würden.
Wenn die Ex auch auf Deine Wohnung das Wohnrecht hat, kann sie sehr wohl auch darauf Eigenbedarf anmelden. Wirst Dich damit abfinden müssen...
Malkia am 1. Oktober 2009 11:22 Weshalb denn, sie hat doch schon eine Wohnung. So einfach ist das nicht.
