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Wohnung verlassen wegen Eigenbedarf?

gefragt von Ransome am 30.09.2009 um 12:29 Uhr

Ich wohne in einem Mietshaus mit fünf anderen Parteien. In der anderen Wohnung auf meinem Stockwerk wohnt die Exfrau des Vermieters, die über das Wohnrecht für die nächsten 5 Jahre verfügt – auch für meine Wohnung. Neulich hatten wir mal wieder miteinander Krach und nun hat sie Eigenbedarf angemeldet. Ich weiß nicht wie ernst ich das zu nehmen habe, aber eigentlich kann das doch nur der Eigentümer, oder?

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Wohnen x 7.316 Mietrecht x 3.897 Eigenbedarf x 136

firstguardian
beantwortet von firstguardian am 30. September 2009 12:34
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Da müßte man den Inhalt des Grundbuches kennen und die ursprüngliche eintragunsbewillung für das sogenannte Wohnrecht. Bis das Ihnen nicht vorgelegt wird, können Sie getrost jeder vollmundigen Ankündigung eines solches Übels widersprechen. Erst wenn ein schriftliche Kündigung erfolgt, dann muß die Gegenseite "Butter bei die Fische" geben! Ruhe bewahren! Alles nur Getratsche einer verbiesterten Ex-Frau!


Wenne
beantwortet von Wenne am 30. September 2009 12:31
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Eigenbedarf kann nur der Eigentümer anmelden und muss ihn auch sehr gut begründen können. So einfach aus Lust und Laune heraus einen Eigenbedarf anmelden geht nicht.


Malkia
beantwortet von Malkia am 1. Oktober 2009 11:24
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Nach dem Gesetz kann der Vermieter dem vertragstreuen Mieter nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Hauptwendungsfall ist hierbei der so genannte Eigenbedarf. Danach darf der Vermieter die gemietete Wohnung kündigen, wenn er die ganze Wohnung für sich selbst, für eine zu seinem Hausstand gehörende Person oder für einen Familienangehörigen benötigt, und zwar zu Wohnzwecken (LG Wiesbaden WM 90, 510; LG Köln, WM 90, 347) Eigenbedarfskündigungen sind zulässig. Voraussetzung ist zunächst, dass der Vermieter in seinem Kündigungsschreiben die Personen angeben muss, für die die Wohnung benötigt wird. Der Vermieter muss weiterhin einen konkreten Sachverhalt darlegen, auf den er das Interesse dieser Person an der Wohnung stützt (BVerfG WM 89, 483; BayObLG WM 85, 50; usw.)

Also abwarten und Tee trinken, so ohne weiteres kann sie nicht kündigen. Lass dich nicht busselig machen.


albatros
beantwortet von albatros am 30. September 2009 23:07
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Was verstehst du unter „angemeldet“. Ich vermute, sie hat das dir gegenüber dahergesagt. Es müsste aber eine reguläre schriftliche Kündigung mit Begründung und Erläuterung erfolgen. Erst danach braucht gehandelt zu werden. Da das Verfahren stark reglementuert ist, solltest du dann den Rat des örtlichen Mietervereines beanspruchen, Mitgliedschaft vorausgesetzt.


nettermensch
beantwortet von nettermensch am 30. September 2009 12:31
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so einfach gehts nicht. muß eine stichhaltige begründung, warum sie eigendedarf ankündigt


anonym
beantwortet von dantes am 30. September 2009 12:30
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Auf etwas schriftliches warten und dann damit zu deinem Anwalt des Vertrauens in Sachen Mietrecht. Wir dürfen hier keine Rechtsberatung leisten, weil wir damit uns haftbar machen würden.


anonym
beantwortet von Dabsbabs am 30. September 2009 12:30
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Wenn die Ex auch auf Deine Wohnung das Wohnrecht hat, kann sie sehr wohl auch darauf Eigenbedarf anmelden. Wirst Dich damit abfinden müssen...

Kommentar von E7cd1c44f6b48125d3670b78d3e5ae3bsmallMalkia am 1. Oktober 2009 11:22

Weshalb denn, sie hat doch schon eine Wohnung. So einfach ist das nicht.


MikeMolto
beantwortet von MikeMolto am 30. September 2009 12:30
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  1. ja
  2. hat sie eine Wohnung, wie wollte sie das begründen?

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