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wohnung unter 15 grad

gefragt von sharock23sharock23 am 26.12.2008 um 21:29 Uhr

hallo leute ich bin im april in eine wohnung gezogen altbau mit ölofen heizung wo man in keller muss mit 2 kannen und die heizung tanken muss :-) im schlafzimmer is garkeine heizung nur im WZ und Küche und bad naja so ne ganz kleine wo man nichts merkt wenn man die anmacht wenn man beide heizungen voll aufdreht schafft man es nichtmal auf 17 grad und im schlafzimmer nicht mal auf 14 grad trotz türen offen des is sau kalt hier in der früh kommt man kaum aus dem bett weil des so sau kalt is und meine frage jetzt ist des normal oder kann man dagegen etwas machen habs dem vermieter schon gesagt aber naja der sagt nicht viel und als die heizung garnicht ging hat er sich auch 1 monat zeitgelassen und hat uns einen radiator dagelassen der haufen strom verbraucht den er uns aber auch wieder weggenommen hat :-( kann man dagegen etwas tun??? danke schonmal

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heizung x 1.552

crystaldiwayan
beantwortet von crystaldiwayan am 26. Dezember 2008 21:31
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die vermieter sind verpflichtet die wohnung mit MINDESTENS 21°C zu heizen!!! gesetzlich

Kommentar von B9a321e46eeea60e1c2bf1fb8249c639smallJoeAcid am 26. Dezember 2008 21:32

das ist richtig


donnerunddoria
beantwortet von donnerunddoria am 26. Dezember 2008 21:33
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Das ist nicht zumutbar, ein Grund zur Mietminderung. Eine andere Wohnung suchen und ausziehen!!! ;o)))


kara222
beantwortet von kara222 am 26. Dezember 2008 21:32
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Das mußt du dir nicht gefallen lassen, das ist viel zu kalt. Rede mit deinem Vermieter und wenn das nicht hilft, geh zum Mieterbund.


DerWisser
beantwortet von DerWisser am 26. Dezember 2008 21:30
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ich weiß verlinken is nich so toll aber schau ma da http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Abstand.htm

Kommentar von A85ec3806be0e9452a006f95981d93c5smallkaesbrot am 26. Dezember 2008 21:31

Wieso ist das nicht toll? Wenn es weiterhilft...


Malkia
beantwortet von Malkia am 26. Dezember 2008 22:01
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Die Mindesttemperatur soll 20 - 22°C betragen. Der Vermieter ist jedoch nicht verpflichtet, rund um die Uhr diese Durchschnittstemperatur zur Verfügung zu stellen. Er erfüllt seine Verpflichtung, wenn er während der üblichen Tagesstunden (7.00 bis 23.00 Uhr bzw. 24.00 Uhr - AG Hamburg WM 96, 469) für eine ausreichende Erwärmung sorgt. In winterlichen Kältezeiten kann der Vermieter verpflichtet sein, die Heizung durchgehend, also auch nachts, in Betrieb zu halten (AG Springe WM 80, 40; AG Köln WM 80, 278, wonach zwischen 23.00 Uhr und 7.00 Uhr eine Temperatur von 17°C einzuhalten ist).


sharock23
beantwortet von sharock23 am 26. Dezember 2008 21:34
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ne mir ist des natürlich davor schon aufgefallen aber meine erste wohnung is des ich hab da nicht soviel ahnung und keine miete zahlen wie soll ich des machen? oder muss man des beantragen? und ausziehen ja würd ich gern aber hab angst wegen kaution die bekomm ich doch nie mehr von dem zuerst war er voll nett aber seitdem ich 2 mal gesagt hab das es kalt is voll unfreundlich


kampfgirl65
beantwortet von kampfgirl65 am 26. Dezember 2008 21:32
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dickeren pulli anziehn..


sharock23
beantwortet von sharock23 am 26. Dezember 2008 21:32
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danke ich schau mal


Tomgiraffe
beantwortet von Tomgiraffe am 26. Dezember 2008 21:31
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Das sind ja Zustände...ich würde da schnellst möglichst wieder ausziehen und ab sofort keine Miete mehr zahlen.

Kommentar von B9a321e46eeea60e1c2bf1fb8249c639smallJoeAcid am 26. Dezember 2008 21:33

leider geht nur eine Mietminderung


andreas48
beantwortet von andreas48 am 26. Dezember 2008 21:31
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wenn du so mit dem gesprochen hast, wie du hier schreibst, dann konnte der nicht verstehen..

davon ganz abgesehen, wenn du seit April in der Bude wohst und dir jetzt erst auffällt, daß es A...kalt ist, dann solltest was dagegen tun....

mehr nicht, denn sonst wird es unhöflich..


anonym
beantwortet von Markusracer am 26. Dezember 2008 21:30
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einfach zu kalt


anonym
beantwortet von Markusracer am 26. Dezember 2008 21:30
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zu kalt


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