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wohnung unter 15 grad

Frage von sharock23 sharock23

hallo leute ich bin im april in eine wohnung gezogen altbau mit ölofen heizung wo man in keller muss mit 2 kannen und die heizung tanken muss :-) im schlafzimmer is garkeine heizung nur im WZ und Küche und bad naja so ne ganz kleine wo man nichts merkt wenn man die anmacht wenn man beide heizungen voll aufdreht schafft man es nichtmal auf 17 grad und im schlafzimmer nicht mal auf 14 grad trotz türen offen des is sau kalt hier in der früh kommt man kaum aus dem bett weil des so sau kalt is und meine frage jetzt ist des normal oder kann man dagegen etwas machen habs dem vermieter schon gesagt aber naja der sagt nicht viel und als die heizung garnicht ging hat er sich auch 1 monat zeitgelassen und hat uns einen radiator dagelassen der haufen strom verbraucht den er uns aber auch wieder weggenommen hat :-( kann man dagegen etwas tun??? danke schonmal

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Antworten (12)

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    Antwort von crystaldiwayan crystaldiwayan

    die vermieter sind verpflichtet die wohnung mit MINDESTENS 21°C zu heizen!!! gesetzlich

    Kommentar von JoeAcid JoeAcidJoeAcid

    das ist richtig

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    Antwort von donnerunddoria donnerunddoria

    Das ist nicht zumutbar, ein Grund zur Mietminderung. Eine andere Wohnung suchen und ausziehen!!! ;o)))

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    Antwort von kara222 kara222

    Das mußt du dir nicht gefallen lassen, das ist viel zu kalt. Rede mit deinem Vermieter und wenn das nicht hilft, geh zum Mieterbund.

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    Antwort von DerWisser DerWisser

    ich weiß verlinken is nich so toll aber schau ma da http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Abstand.htm

    Kommentar von kaesbrot kaesbrotkaesbrot

    Wieso ist das nicht toll? Wenn es weiterhilft...

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    Antwort von Malkia Malkia

    Die Mindesttemperatur soll 20 - 22°C betragen. Der Vermieter ist jedoch nicht verpflichtet, rund um die Uhr diese Durchschnittstemperatur zur Verfügung zu stellen. Er erfüllt seine Verpflichtung, wenn er während der üblichen Tagesstunden (7.00 bis 23.00 Uhr bzw. 24.00 Uhr - AG Hamburg WM 96, 469) für eine ausreichende Erwärmung sorgt. In winterlichen Kältezeiten kann der Vermieter verpflichtet sein, die Heizung durchgehend, also auch nachts, in Betrieb zu halten (AG Springe WM 80, 40; AG Köln WM 80, 278, wonach zwischen 23.00 Uhr und 7.00 Uhr eine Temperatur von 17°C einzuhalten ist).

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    Antwort von sharock23 sharock23

    ne mir ist des natürlich davor schon aufgefallen aber meine erste wohnung is des ich hab da nicht soviel ahnung und keine miete zahlen wie soll ich des machen? oder muss man des beantragen? und ausziehen ja würd ich gern aber hab angst wegen kaution die bekomm ich doch nie mehr von dem zuerst war er voll nett aber seitdem ich 2 mal gesagt hab das es kalt is voll unfreundlich

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    Antwort von kampfgirl65 kampfgirl65

    dickeren pulli anziehn..

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    Antwort von sharock23 sharock23

    danke ich schau mal

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    Antwort von Tomgiraffe Tomgiraffe

    Das sind ja Zustände...ich würde da schnellst möglichst wieder ausziehen und ab sofort keine Miete mehr zahlen.

    Kommentar von JoeAcid JoeAcidJoeAcid

    leider geht nur eine Mietminderung

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    Antwort von andreas48 andreas48

    wenn du so mit dem gesprochen hast, wie du hier schreibst, dann konnte der nicht verstehen..

    davon ganz abgesehen, wenn du seit April in der Bude wohst und dir jetzt erst auffällt, daß es A...kalt ist, dann solltest was dagegen tun....

    mehr nicht, denn sonst wird es unhöflich..

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    Antwort von Markusracer Markusracer

    einfach zu kalt

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    Antwort von Markusracer Markusracer

    zu kalt

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