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Wohnung streichen bei Auszug?

gefragt von grenzwolf44 am 23.09.2008 um 20:21 Uhr

Hallo und guten Abend!

Ich ziehe demnächst nach drei Jahren aus meiner Wohnung aus und wollte fragen, ob ich die Wohnung komplett streichen muss?? Im Mietvertrag, geschlossen im Mai 2005, stehen die sogenannten festen Klauseln (Fristen). Die in den Wänden vorhandenen Löcher habe ich bereits fachmännisch zugeschmiert.

Gibt es diesbezgl. Rechtsliteratur oder Urteile?

Vielen Dank und liebe Grüße..


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WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 23. September 2008 20:26
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Grundsätzlich mußt Du nicht renovieren, wenn der Mietvertrag eine unwirksame Renovierungsklausel enthält. Das ist bei starren Fristen regelmäßig der Fall.

Hier eine Pressemeldung, die auch das Aktenzeicheneiner einschlägigen BGH-Entscheidung anführt:

http://www.pressebox.de/pressemeldungen/immowelt-ag/boxid-125776.html


anonym
beantwortet von Obelhicks am 23. September 2008 21:55
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die beste antwort war noch von wolf richter. aber vorsicht: ein einziges wort kann die klausel wieder gültig machen. ohne den wortlaut zu kennen kann man keine konkrete auskunft geben. richtig ist, daß der BGH mehrere mieterfreundliche urteile geprochen hat. ich rate mitglied in einem mieterverein zu werden. gegen einen jahresbeitrag (meist 60-80 euro) bekommst du dann rechtsauskunft. bitte nimm unbedingt den mietvertrag mit, da es wirklich auf den wortlaut ankommt und in manchen verträgen die abdingbarkeit von 535 bgb (z.B. renovierungsarbeiten) an verschiedenen stellen behandelt wird.


moon73
beantwortet von moon73 am 23. September 2008 20:22
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schattenstern
beantwortet von schattenstern am 23. September 2008 20:23
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klär das doch einfach mit dem vermieter! wenn die wände noch nicht gestrichen werden müssen, wird das der vermieter doch feststellen. oft ist es auch so, dass ein betrag gezahlt wird und der vermieter das dann übernimmt... da muss man doch nicht gleich mit paragraphen kommen, kann man sowas nicht friedlich klären?

Kommentar von grenzwolf44 am 23. September 2008 20:25

Mit diesem Großvermieter geht das leider nicht:-(

Kommentar von Simple_avatar5smallschattenstern am 23. September 2008 20:26

okay...in dem fall :)

Kommentar von C741c538c26b1430e074d07ec6c91474smallalbatros am 23. September 2008 23:26

diese antwort ist kein rat sondern unsinn.


Botox
beantwortet von Botox am 23. September 2008 20:25
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Es gibt ein Urteil! Der Mieter ist nicht dazu verpflichtet die Wohnung zu renovieren! Dieses Urteil ist noch nicht alt (1-2 Jahre), aber auch noch nicht gekippt soweit ich weiss!





anonym
beantwortet von grenzwolf44 am 23. September 2008 20:30
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Ja, das ist doch mal was.. Vielen Dank an Euch:-)


KlausNeumann
beantwortet von KlausNeumann am 16. November 2008 09:54
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Es muss ordentlich aussehen aber nicht unbedingt immer weiß! Die aktuelle Rechtsprechung genehmigt auch andere helle dezente Farbtöne.

Hier findest Du nützliche Tipps:

http://www.wohnung.com/schoenheitsreparaturen/



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