Wohnung renovieren auch wenn Nachmieter das übernehmen will?

10 Antworten

Ein Vermieter hat trotz der mietvertraglichen Vereinbarung, dass die Wohnung beim Auszug in unauffälligen Farben zurück zu geben ist, dann keinen Schadenersatzanspruch gegen den ausziehenden Mieter, wenn dieser mit dem Nachmieter die Übernahme der farbigen Wände vereinbart hat. Das Amtsgericht Neuruppin hielt es für Förmelei, wenn der Vermieter auf dem Buchstaben des Mietvertrages bestehen dürfte. Denn mit der Übernahme der farblichen Gestaltung der Wohnung sei der rechtfertigende Grund des Vermieters, von dem scheidenden Altmieter den Neuanstrich in unauffälligen Farben zu verlangen, entfallen.

AG Neuruppin, 32 C 329/07

http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/bgh-urteil-mieter-muessen-beim-auszug-bunte-waende-weissen-a-932105.html

Der Hauswart hat gar nichts zu sagen - frag den Vermieter .... wenn der Vermeiter allerdings darauf besteh und die Renovierungspflricht besteht, hat Ihr Pech ...

Moin, für dich ist der Mietvertrag bindend und sonst nichts. Wenn darin steht, dass du renovieren musst, dann muss das so sein. Du kannst ja mit dem Nachmieter vereinbaren, dass ihr euch farblich entgegenkommt.

Der Nachmieter will ja genau so wie es jetzt ist :D das ist ja das lustige. Ich müsste eine grüne Wand weiß streichen, damit er sie wieder grün streichen kann :D

Prüfen lassen ,ob das Verlangen des Vermieters rechtens ist. Wenn die Renovierung so im Vertrag steht könnte sie ungültig sein.

Was der Nachmieter will, kann Euch egal sein. Ihr müsst Euch an den Mietvertrag halten. Wurde der Nachmieter denn überhaupt schon vom Vermieter akzeptiert?

Nein, noch nicht. Morgen gehen wir mit dem Nachmieter zur Wohnungsgesellschaft. Haben nur schon mal den Hauswart angerufen und nachgefragt.

@lowsounder

Habt Ihr überhaupt schon gekündigt?

@anitari

Dann klärt doch morgen im Gespräch bei der Wohnungsgesellschaft, ob ihr gegen den Wunsch des Nachmieters renovieren müsst. Die sind schließlich weisungsbefugt gegenüber dem Hausmeister. Und der ist vermutlich gar nicht befugt, Euch die Wohnung ohne Renovierung abzunehmen. Dir ist aber schon klar, dass der Vermieter einen Nachmieter nicht akzeptieren muss.

@miboki

Ja, das er nicht akzeptiert werden muss, ist uns durchaus bewusst.

@miboki

ok, die wohnungsbaugesellschaft ist nicht sehr kooperativ. das mit der vorzeitigen entlassung wird geprüft aber unser möchtegern-nachmieter wurde erstmal eiskalt aus dem büro rauskomplimentiert mit den worten das die sowas nicht machen. nun gut.