Hallo, ich habe eine Frage. ich hab ca. 5 Jahre mit nem Kumpel in ner WG gewohnt. nun haben wir gekündigt und alles fristgerecht usw. Wir haben die Wohnung nun sogar nochmal weiß gestrichen, etwas scheckig zwar aber weiß. Der Vermieter meinte bei der übergabe nun, er könne die Wohnunng so nicht abnehmen. Er hatte vorgeschlagen es von einem Maler machen zu lassen. Müssen wir nun nochmal streichen oder oder die Kosten übernehmen?
Vielen dank schon mal für Antworten.

Was steht denn im Mietvertrag? Habt Ihr die Wohnung renoviert oder unrenoviert übernommen? Wie gesagt, lest Euch mal den Vertrag durch. WENN Ihr demnach renovieren müsst, müsstet ihr die Wohnung NATÜRLICH gut renoviert übergeben, also nochmal drüberstreichen, bis es deckt.
Das von einem Fachmann machen zu lassen, wird i.d.R. richtig teuer. Dafür aber mit der großen Wahrscheinlichkeit, dass die Wohnung danach auch wirklich übergabereif ist und ihr damit keine weiteren Scherereien mehr habt.

Naja, scheckig könnt Ihr die Wände nun wirklich nicht lassen.
ich glaube es steht drin das wir renovieren müssen. reicht streichen? oder müssen wir z.B. die Türen lackieren?
Ringelkatze am 3. Juni 2008 22:49 Wenn Ihr die Türen mit Macken o.ä. beschädigt habt , müsst ihr auch die lackieren. Was alles zur Renovierung genau zählt, weiß ich gerade nicht genau, aber ihr solltet alle sichtbaren Macken + Schäden beseitigen (z. B. an Fußböden, Fensterrahmen, Heizungselementen...), also sog. Schönheitsreparaturen durchführen.
Lies mal hier:
http://www.gutefrage.net/frage/welche-schoenheitsreparaturen-muss-man-beim-auszug-vornehmen
also macken sind keine drin. Sonst sind alle Löcher usw. zu und wie geschrieben, schon einmal weiß drüber. nur etwas scheckig. wenn wir jetzt noch mal weiß streichen und es deckt, müssten wir die Türen nicht lackieren? Was hat es mit dem Urteil auf sich, das man nicht renovieren muss? vom bgh oder so?
Ringelkatze am 3. Juni 2008 23:05 Wenn die Türen soweit ok sind, würde ICH sie zunächst nicht mitlackieren, wenn es nicht explizit im Mietvertrag erwähnt ist. Also nur nochmal ordentlich streichen (Achtet hierbei darauf, dass Ihr wirklich exakt arbeitet, Vermieter sehen versehentlich übergestrichene Stellen an Türzargen + Lichtschaltern sofort :-).
WELCHES Urteil meinst Du?
das Urteil genau weiß ich nicht... ich weiß nicht, ob das im Vertrag steht. ok, ich hab noch die Hoffnung, dass er nen Nachmieter findet der es so nimmt wie es jetzt ist...