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Wohnung Rechtsfrage

gefragt von bs231103bs231103 am 01.10.2008 um 17:38 Uhr

wohne mit meiner Familie in einem Mehrfamilienhaus. Nun meine Frage darf ich auf unserem Schuhabtreter im Treppenhaus ein paar Schuhe drauf stehen lassen oder nicht? Weil unser Hausmeister meint das ist ein Gemeinschaftsraum und die dürften da nicht sehten und dann darf ich ja auch nicht meinen Schuhabtreter da liegen lassen oder?


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medic
beantwortet von medic am 1. Oktober 2008 17:40
4x
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nein, wegen der Brandschutzordnung muss der flur ohne behinderung rasch verlassen werden können. daher hat der HM recht.


saftschubse
beantwortet von saftschubse am 1. Oktober 2008 17:42
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So ist es: der Hausmeister hat recht. Eine Fußmatte ist ein üblicherweise gängiger Artikel. Schuhe sind es nicht. Das Treppenhaus dient nicht zur Lagerung privater Gegenstände, was auch Schuhe sind. Ganz ehrlich, ich fand es immer schon ziemlich prollig und kleinbürgerlich. So etwas ist längst nicht mehr zeitgemäß. Und wenn jemand die Schuhe klaut, ist das Gejammer groß. Wie wäre es mit einer Matte im Eingangsbereich innerhalb der Wohnung, wo man die Latschen abstellen kann, nachdem man heimgekommen ist. Das erfüllt denselben Zweck. Ich könnte ja sonst auf die Idee kommen und im Hausflur einen Garderobenhaken installieren, woran ich meinen Mantel aufhänge. Geht's noch?


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 1. Oktober 2008 17:41
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Wird oft geduldet, stellt aber eine nicht vom Mietvertrag umfasste unübliche Nutzung dar.

Fußabtreter stellen demgegenüber eine übliche Nutzung dar und sind immer zulässig.


jbinfo
beantwortet von jbinfo am 1. Oktober 2008 17:48
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Deine Schuhe gehören in Deine Wohnung und nicht ins Treppenhaus. Stell Dir mal vor, dass machen alle Mieter und Mitmieter. Wie sieht dann das Treppenhaus aus.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 1. Oktober 2008 17:53

ich seh das als bei Leuten, die keinen mit Schuhen in die Wohnung lassen. Da liegen wenn Besuch kommt als 30 Paar Schuhe im Treppenhaus - Wahnsinn! ;-)


wernilein
beantwortet von wernilein am 1. Oktober 2008 17:38
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na klar dürfen die da stehen ,so lange keiner drüber fällt




Kommentar von hochglanz am 1. Oktober 2008 17:49

eindeutig falsche Antwort!


Mismid
beantwortet von Mismid am 1. Oktober 2008 17:51
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im Treppenhaus oder Gemeinschaftsräumen dürfen keinerlei Gegenstände abgestellt werden. Dazu zählen auch Schuhe. Bei Schuhabtreter vor der Türe kann eine Ausnahme gemacht werden. Ebenso dürfen Kinderwagen im Treppenhaus abgestellt werden, solange sie niemanden am vorbeikommen behindern


Urbanessa
beantwortet von Urbanessa am 1. Oktober 2008 17:53
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Geduldet wird so etwas oft, wenn die Wohnung im obersten Stockwerk am Flurende liegt. Dann liegen die Schuhe/Matten/Fußabstreifer allerdings auch nicht im Weg, falls das Haus (etwa bei Bränden) schnell verlassen werden muss. Grundsätzlich gehört persönliches Geraffel in die angemieteten Bereiche - also Wohnung, Dachboden oder Kellerräume - und nicht in den Hausflur, es sei denn, die Hausordnung sieht ausdrücklich etwas anderes vor.



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