wohne mit meiner Familie in einem Mehrfamilienhaus. Nun meine Frage darf ich auf unserem Schuhabtreter im Treppenhaus ein paar Schuhe drauf stehen lassen oder nicht? Weil unser Hausmeister meint das ist ein Gemeinschaftsraum und die dürften da nicht sehten und dann darf ich ja auch nicht meinen Schuhabtreter da liegen lassen oder?

nein, wegen der Brandschutzordnung muss der flur ohne behinderung rasch verlassen werden können. daher hat der HM recht.

So ist es: der Hausmeister hat recht. Eine Fußmatte ist ein üblicherweise gängiger Artikel. Schuhe sind es nicht. Das Treppenhaus dient nicht zur Lagerung privater Gegenstände, was auch Schuhe sind. Ganz ehrlich, ich fand es immer schon ziemlich prollig und kleinbürgerlich. So etwas ist längst nicht mehr zeitgemäß. Und wenn jemand die Schuhe klaut, ist das Gejammer groß. Wie wäre es mit einer Matte im Eingangsbereich innerhalb der Wohnung, wo man die Latschen abstellen kann, nachdem man heimgekommen ist. Das erfüllt denselben Zweck. Ich könnte ja sonst auf die Idee kommen und im Hausflur einen Garderobenhaken installieren, woran ich meinen Mantel aufhänge. Geht's noch?

Wird oft geduldet, stellt aber eine nicht vom Mietvertrag umfasste unübliche Nutzung dar.
Fußabtreter stellen demgegenüber eine übliche Nutzung dar und sind immer zulässig.

Deine Schuhe gehören in Deine Wohnung und nicht ins Treppenhaus. Stell Dir mal vor, dass machen alle Mieter und Mitmieter. Wie sieht dann das Treppenhaus aus.
ich seh das als bei Leuten, die keinen mit Schuhen in die Wohnung lassen. Da liegen wenn Besuch kommt als 30 Paar Schuhe im Treppenhaus - Wahnsinn! ;-)
na klar dürfen die da stehen ,so lange keiner drüber fällt
eindeutig falsche Antwort!
im Treppenhaus oder Gemeinschaftsräumen dürfen keinerlei Gegenstände abgestellt werden. Dazu zählen auch Schuhe. Bei Schuhabtreter vor der Türe kann eine Ausnahme gemacht werden. Ebenso dürfen Kinderwagen im Treppenhaus abgestellt werden, solange sie niemanden am vorbeikommen behindern

Geduldet wird so etwas oft, wenn die Wohnung im obersten Stockwerk am Flurende liegt. Dann liegen die Schuhe/Matten/Fußabstreifer allerdings auch nicht im Weg, falls das Haus (etwa bei Bränden) schnell verlassen werden muss. Grundsätzlich gehört persönliches Geraffel in die angemieteten Bereiche - also Wohnung, Dachboden oder Kellerräume - und nicht in den Hausflur, es sei denn, die Hausordnung sieht ausdrücklich etwas anderes vor.