lamagoes am 05.02.2009 um 22:33 Uhr
Hallo ich fasse mich kurz, ein Freund von mir wollte umziehen er hatte schon fast den Mietvertrag unterschrieben doch das JOBCenter drehte ihm den Hals zu. er wollte keine Mietkostenübernahme, sondern nur ein Schreiben, das die Miete (in der neuen Wohnung sogar 100€ billiger)weiterhin bezahlt wird, doch das JC verweigerte. Er ging zum Sozialgericht und dort bekam er nach einer ganzen Weile auch ein Negativbescheid. Seine neue Wohnung hat er nicht mehr bekommen, weil der Vermieter dieses Schreiben brauchte. Nun ist es leider so das er Ende Februar obdachlos ist, denn er hat seine Wohnung vor 4 Monaten gekündigt um nicht zwei Mieten zahlen zu müssen. Kündigung zurück ziehen geht auch nicht weil neuer Mieter. Was für Idioten arbeiten eigentlich beim JobCenter? vorallem welche die das kleine 1*1 nicht beherrschen und mit Zahlen nichts am Hut haben. Naja wäre auch eine tolle Frage aber meine Frage ist was er nach dem Urteil vom Sozialgericht noch tun kann, was wäre die nächst höhere Distanz? Ups sorry ist doch etwas länger geworden.

Bis Ende Februar hat er genug Zeit, sich eine kleine Wohnung zu suchen. Geht das nicht?

Wenn das alles SO war, warum hat das Sozialgericht auch gegen die neue Wohnung entschieden?
Irgendwo ist doch der Haken ...
lamagoes am 5. Februar 2009 22:44 Nun da das JC natürlich auch ihre Mittel haben, haben sie es so gedreht das sie fein raus kamen, da hatte er überhaupt keine Chance.
es lag nicht an der Größe der Wohnung sondern weil das JC trotz mehrmaliger schriftlicher Bestätigung glaubte er wolle auch die kompletten Umzugskosten haben.
Er findet keine wohnung denn die vermieter brauchen entweder eine Bestätigung vom JC oder einen 3 monatigen Einkommensnachweis.
Ich würd nicht weiter klagen,kostet nur viel,zieht sich 2Jahre und am Ende verliert er wieder. Er sollte sich schleunigst eine Wohnung suchen und solnage bei Freunden unterkommen.
widerspruch einlegen und er soll mal zur diakonie gehen die führen immer wieder "kämpfe" gegen job-center und argen

denke mal der haken ist die wohnungsgröße
lamagoes am 5. Februar 2009 22:47 ne die wohnung wäre sogar 10 m² kleiner als seine jetzige, das JC hatte nur angst seine kompletten Umzugsosten zahlen zu müssen, das wollte er aber nicht, er war bei mind 5 verschiedenen Bearbeiter jedesmal sagte man ihm das geht nicht - so ein unsinn warum sollte das nicht gehen, weil es womöglich wieder zu viel Arbeit ist.
holsch am 5. Februar 2009 22:48 das ist natürlich fatal...
Als Hartz IV-Empfänger stehen dir nicht unbedingt alle Türen offen.
welche Bude kriegt man den innerhalb eines Monats? Höchstens ein kleines Zimmer als Untermieter,aber sicherlich keine vernünftige Wohnung
Das ist doch immer noch besser als obdachlos.
Ja,aber wohin mit seinen Möbeln undso?
Unterstellen bei Freunden. Für 30 Euro eine Garage anmieten. Da gäbe es eine Menge Möglichkeiten.
das suchen bzw finden ist kein Problem doch meist scheitert es am Vermieter der eine Bestätigung vom JC haben möchte und das wird ja verweigert