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Wohnung ohne Speicher und Keller rechtlich vermietbar?

gefragt von tom22 am 17.05.2009 um 21:04 Uhr

Unsere Wohnung hat weder Speicher noch Keller. Haben wir Anspruch auf andere Unterbringungsräumlichkeiten?

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Recht x 35.228 wohnen x 7.309 Speicher x 458 Keller x 247 Wohnrecht x 215

Eldor
beantwortet von Eldor am 17. Mai 2009 21:07
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Dass eure Wohnung weder Speicher noch Keller hat, war doch vor eurer Unterschrift unter dem Mietvertrag klar oder? Wenn Speicher/Keller im Mietvertrag stehen und jetzt nicht zur Verfügung stehen, bitte schnell zum Mieterschutzbund und Miete mindern.


Anell
beantwortet von Anell am 17. Mai 2009 21:06
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Hatte ich in Berlin auch nicht, wenn im Mietvertrag weder Kellerraum noch Speicher angegeben sind und ihr den so unterschrieben habt, ist das in Ordnung. Einen rechtlichen Anspruch auf Abstellraum gibt es nicht. Anell


tauben
beantwortet von tauben am 17. Mai 2009 21:06
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nein wenn er nichts hat kann man nichts machen


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 17. Mai 2009 21:05
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nein...hast ja so gemietet


Arwen45
beantwortet von Arwen45 am 17. Mai 2009 21:05
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Nein, Ihr habt sie doch so angemietet, das war Eure freie Entscheidung.


rivabella
beantwortet von rivabella am 17. Mai 2009 21:05
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Es muss ein Abstellraum zur Verfügung gestellt werden !!!

Kommentar von Deac04e24ed17e3623192956c247cc5dsmallgruenbaer am 17. Mai 2009 21:06

das stimmt leider so wirklich nicht.

Es sei denn im MV steht drin: 1 Abstellraum...

Kommentar von 714ac3bc93e4861883a0cff5b4443401smallrivabella am 17. Mai 2009 21:09

Jede Wohnung muss eine Küche oder Kochnische sowie einen Abstellraum haben. Fensterlose Küchen oder Kochnischen sind zulässig, wenn sie für sich lüftbar sind. Der Abstellraum soll 6 m² groß sein; davon soll eine Abstellfläche von 1 m² innerhalb der Wohnung liegen.

Quelle: http://www.baurecht.de/gesetze.htm

Kommentar von Ruedi am 19. Mai 2009 00:48

Was hat das mit Mietrecht zu tun???

Kommentar von 714ac3bc93e4861883a0cff5b4443401smallrivabella am 17. Mai 2009 21:12

Landesbauordnung

Jede Wohnung muss eine Küche oder Kochnische sowie einen Abstellraum haben. ................ Der Abstellraum soll 6 m² groß sein; davon soll eine Abstellfläche von 1 m² innerhalb der Wohnung liegen.

Quelle: http://www.wer-weiss-was.de/theme210/article4317062.html


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