Unsere Wohnung hat weder Speicher noch Keller. Haben wir Anspruch auf andere Unterbringungsräumlichkeiten?
Dass eure Wohnung weder Speicher noch Keller hat, war doch vor eurer Unterschrift unter dem Mietvertrag klar oder? Wenn Speicher/Keller im Mietvertrag stehen und jetzt nicht zur Verfügung stehen, bitte schnell zum Mieterschutzbund und Miete mindern.

Hatte ich in Berlin auch nicht, wenn im Mietvertrag weder Kellerraum noch Speicher angegeben sind und ihr den so unterschrieben habt, ist das in Ordnung. Einen rechtlichen Anspruch auf Abstellraum gibt es nicht. Anell

Nein, Ihr habt sie doch so angemietet, das war Eure freie Entscheidung.

Es muss ein Abstellraum zur Verfügung gestellt werden !!!
gruenbaer am 17. Mai 2009 21:06 das stimmt leider so wirklich nicht.
Es sei denn im MV steht drin: 1 Abstellraum...
rivabella am 17. Mai 2009 21:09 Jede Wohnung muss eine Küche oder Kochnische sowie einen Abstellraum haben. Fensterlose Küchen oder Kochnischen sind zulässig, wenn sie für sich lüftbar sind. Der Abstellraum soll 6 m² groß sein; davon soll eine Abstellfläche von 1 m² innerhalb der Wohnung liegen.
Was hat das mit Mietrecht zu tun???
rivabella am 17. Mai 2009 21:12 Landesbauordnung
Jede Wohnung muss eine Küche oder Kochnische sowie einen Abstellraum haben. ................ Der Abstellraum soll 6 m² groß sein; davon soll eine Abstellfläche von 1 m² innerhalb der Wohnung liegen.
Quelle: http://www.wer-weiss-was.de/theme210/article4317062.html