Die Freundin meiner Frau ist letzten Monat umgezogen und hat jetzt mitbekommen, daß die Wohnung zwei Häuser von einem Bordell entfernt liegt. Im Mietvertrag stand davon nichts. Kann sie die Miete kürzen?

Nein, das kann sie nicht. Sie hätte sich vorher davon überzeugen müssen, wie es in der Nachbarschaft aussieht. Im Mietvertrag muss keinesfalls ein solcher Hinweis enthalten sein. Der Mietvertrag bezieht sich ausschließlich auf die Wohnung selbst und nichts Anderes.
Ich habe gerade recherchiert und rausgefunden, daß ein Bordell in der Nachbarschaft ein Mängel ist und eine durchschnittliche Minderungsquote von 20% hat!
Indy72 am 2. September 2007 10:43 Kannst Du bitte den Link angeben?
Buch: Ratgeber von Haufe/ Kompass: "Modernisieren und Renovieren", darin ist eine Mietminderungstabelle enthalten.

Das glaube ich nicht. Sie hätte sich dies vorher anschauen müssen. In einem Mietvertrag muss so etwas nicht stehen. Der Mieter ist selbst verantwortlich, zu überprüfen, ob ihm die Gegend entspricht.
Indy72 am 2. September 2007 10:42 Das meine ich aund auch die meisten Gerichte auch. Anders wäre es, wenn im selben Haus jemand hemlich einen Puff eingerichtet hätte und es käme erst später heraus. Dann muss man den Vermieter darauf hinweisen und auf eine Behebung des "Mangels" pochen. Passiert das nicht, dann önnte man u.U. mindern.
Das Bordell ist als solches wohl nicht zu erkennen und die Gegend nicht dafür bekannt!
Kai aus Berlin am 2. September 2007 11:48 Wenn das Bordell ist als solches nicht zu erkennen und in der Gegend nicht dafür bekannt ist, welchen Grund gibt es dann, die Miete zu mindern?? Eine Mietminderung kommt prinzipiell nur in Frage, wenn sich der Wohnwert unmittelbar verschlechert. Sonst könnte ja jeder die Miete mindern, wenn der Nachbar 3 Wohnungen weiter abends zuviel Bier säuft oder die Nachbarin unter ihrem Rock keine Unterwäsche trägt.

Wieso sollte das auch im Mietvertrag stehen?
Dort steht doch auch nicht die Anzahl der KFZ, die das Haus in 24 Stunden passieren oder ob und wieviele Kinder die anderen Mieter haben oder ...
Ehe man irgendwohin zieht, sollte man sich doch auch mal die Gegend ansehen - das liegt doch schliesslich im eigenen Interesse.

Wenn es ihr dort nicht gefällt, dann kann sie nur noch wegziehen, denn die "Rotlichumgebnung" ist wohl nicht "augenfällig"!
Ein Recht auf Mietminderung wäre, wenn überhaupt, nur gegeben, wenn sich das Bordell im gleichen Haus befinden würde. Zu dieser Konstellation werden in den Mietminderungstabellen (z.B. bei Hanhörster)Prozentsätze angegeben.