Hallo. Vielleicht kann mir einer helfen? Mein Mann will sich von uns trennen. Zwei Kinder (6,18 Jahre) Alleine kann ich die Wohnung aber nicht halten, gibt es vielleicht eine Möglichkeit einen Zuschuß zu bekommen? Müssen wir auch aus der Wohnung? Eine vergleichbare Wohnung nur kleiner wäre in dieser Gegend ebenso teuer. Danke für hilfreiche Antworten.
ich denke nicht,das eine alleinerziehende mit 2 kindern aus der wohnung muss.er muss ja auch noch zahlen und den rest holst du dir von amt.

Es gibt 2 Möglichkeiten.
Wohngeld nach Wohngeldgesetz
Leistung für Kosten der Unterkunft nach SGB II
Was davon in Frage kommt, kann man ohne deine Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu kennen, nicht genau beurteilen.
Danke für die kurze aber präzise Antwort. Die Kaltmiete wird doch wahrscheinlich nur gerechnet und das Bruttoeinkommen oder, doch leider sind da noch monatliche Autoraten, Energie(Nachtspeicher) und Wasser und was dann sonst noch an Fixkosten anfällt. Muss ich eventuell zuerst das Auto verkaufen?
bitmap am 3. Oktober 2008 17:47 Die Anspruchsbedingungen sind kompliziert. Bei Wohngeld (so es in Frage kommt) interessiert dein Auto nicht. Bei alg II bzw. Leistungen für Unterkunft und Heizung schon eher.
Es gibt sowohl für alg II als auch für Wohngeld Rechner im i-net. Die sagen einem aber nichts darüber, ob man die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, die sich aus den verschiedenen Gesetzen ergeben. Auch wenn du arbeiten solltest, schließt das nicht unbedingt (ergänzendes) alg II aus (und in dem Zusammenhang auch Leistungen für Kosten der Unterkunft + Heizung.
Man muss unheimlich viel Papierkram ausfüllen und Nachweise beibringen (zumindest bei den Leistungen nach SGB II). Hier http://kuerzer.de/q6DQo08Ad kannst du es dir mal anschauen.
Mache dich am besten bei den Ämtern kundig. Eine Beurteileung - schrieb ich schon - welche Leistung für dich in Frage kommt, ist aus der Ferne nicht möglich.
Vielen Dank für die Hinweise.
Entweder Wohngeld beantragen oder wie ist es mit Unterhalt.Er muß doch dann sicherlich bezahlen.Zumindest für die Kinder.
Danke für die Antwort, ich habe bei den anderen Kommentaren noch etwas konkretisiert, um nicht alles zu wiederholen, kannst Du dort ja mal schauen?

Es könnte von Vorteil sein, wenn das 18- jährige Kind sich selbst eine Wohnung sucht Ist ja volljährig und müsste sich somit selbst um eine Wohnung kümmern. Ansonsten: Wohngeld beantragen. Für die Scheidung muß ja eh ein Anwalt her, der kann sich dann auch um die Unterhaltszahlungen kümmern, fals es urteilsmäßig welchen zu erhalten gibt
Danke für Deinen Tip, aber die Große geht noch in die Schule und verdient kein eigenes Geld, somit könnte auch sie sich keine eigene Wohnung leisten.
Schau bei www.geldsparen.de, dort kann man Wohngeld und eventuell HarzIV, wenn es in Frage kommt, ausrechnen lassen.
Danke für Deine Antwort, zunächst eine kurze Ergänzung. Mein Mann ist nur der leibliche Vater der 6jährigen, daher wird auch sein Unterhalt allein nicht reichen, Wohngeld gibt es auch, glaube ich nur bis zu einer bestimmten Höhe der Miete. Wir haben da auch noch einen Autokredit laufen, der von meinem Konto abgeht, aber dieser wird ja bei der Wohngeldstelle nicht mit berücksichtigt oder?