Ich habe der Tochter die Wohnung überschrieben. Sie ist noch nicht verheiratet. Frage ist: wenn sie heiratet und dann scheidet, wird die Wohnung geteilt?
Alles was Sie vor der Ehe besitzt, gehört ihr nach der Scheidung alleine.
Nein,weil die Wohnung nur auf deine Tochter überschrieben wurde. Die Heirat ist irrelevant in diesem Moment.
Das kommt darauf an, welche Eigentumsverhältnisse vereinbart wurden. Wird VOR der Eheschließung die Gütertrennung vereinbart und deine Tochter ist NOCH NICHT verheiratet, ist und bleibt die Wohnung ihr. Ist deine Tochter BEREITS VERHEIRATET und sie hat Gütertrennung mit ihrem Gatten vereinbart, so wird die Wohnung nach der Scheidung aufgeteilt, denn sie wurde ja während der Ehe erworben, ist also Eigentum beider. Falls deine Tochter DEMNÄCHST heiratet und du ihr die Wohnung bereits überschrieben hast, sollte sie also eine Gütertrennung mit ihrem künftigen Mann vereinbaren - so bleibt die Wohnung ihr Eigentum, selbst nach einer Scheidung. Das bedeutet aber auch, dass alles, was der Gatte mit in die Ehe bringt (Richtung 'mein Haus, mein Auto, mein Pferd, meine Yacht' - oder eben auch gar nichts) ebenfalls im Fall einer Trennung ebenfalls sein Eigentum bleibt und nicht geteilt wird. Geteilt werden dann lediglich Werte, die in der gemeinsamen Ehezeit erworben oder geschaffen wurden. Generell ist eine Gütertrennung eine gute Regelung - sie ist für die Ehepartner nach einer Trennung fairer, sofern beide Partner arbeiten.
Sie sollte auf jeden Fall einen Ehevertrag aufsetzen lassen - das hat nichts mit Misstrauen oder fehlender Liebe zu tun, sondern mit Trennungswahrscheinlichkeiten und dem Umstand, dass sich hierdurch ganz einfach sehr hässliche Familiendramen vermeiden lassen.

Vor der Hochzeit gehört sie ihr allein.
Während der Ehe gehört sie beiden.
Nach der Ehe gehört sie wieder ihr.
Der Wertzuwachs während der Ehe gehört aber beiden, das heißt, ist die Wohnung einen Tag vor der Eheschließung 100.000 EUR Wert und einen Tag nach der Scheidung 150.000 EUR muss sie ihm 25.000 EUR zahlen.
mach Dir keine Sorgen, Du hast ihr die Wohnung vor der Ehe geschenkt, somit bleibt sie auch nach einer Trennung im Besitz Deiner Tochter!Liebe Grüße herzlich Ps es wird nur das geteilt was sie sich wärend der Ehe angeschafft haben.

Eine Gütertrennung beugt Ihrer Befürchtung vor.

Nein! Die Wohnung gehört Ihrer Tochtr stets alleine!

Wenn die Tochter einen Gütertrennungsvereinbarung macht,ist die Wohnung geschützt
Nein!! da du die Wohnung nur deiner Tochter überschrieben hast und nicht auch dem Verlobten!! lg

Bei der Zugewinngemeinschaft wird nur das geteilt, was während der Ehe erworben wird.

Da wird nichts geteilt. Die Wohnung gehört ihr VOR der Hochzeit.
Geteilt wird, was NACH der Hochzeit reinkommt.
Nur, wenn die Gütertrennung vereinbart wurde.
Ich empfehle einen Ehevertrag, in dem das geregelt wird.
Wenn sie Gütertrennung hat und die Wohnung nur ihr gehört, dann ist es egal, ob sie sich scheiden lässt, die Wohnung gehört trotzdem ihr!
so ganz stimmt das nicht.ich habe andere Erfahrungswerte
Nur bei Gütertrennung - das sollte mittlerweile jeder wissen.