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Wohnung mit Dachgarten

gefragt von LeFonque am 27.01.2009 um 20:14 Uhr

habe eine Eigentumswohnung mit Dachgarten. Ist es nicht so, dass, wenn mal am Dach was kaputt ist (meine Wohnung ist drunter) die Eigentümergemeinschaft für Schäden aufkommen muss, oder muss ich für Schäden selbst aufkommen? Gehen wir mal davon aus, dass KEIN selbstverschulden vorliegt.


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Michabie
beantwortet von Michabie am 27. Januar 2009 20:15
4x
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Die Eigentümergemeinschaft, lass dir da bloß nichts anderes erzählen

Kommentar von C165f3406cd4724df222d796fb008f79smallwolle59 am 27. Januar 2009 20:16

DeHa

Kommentar von LeFonque am 27. Januar 2009 20:17

ist dann wohl das gleiche wie "fenster" die zum allgemeinen Teil des Hauses gehören?

Kommentar von 17709ca72d0b6a09b430f6370c7e62c6smallattaatta am 27. Januar 2009 20:21

die Eigentümergemeinschaft nzr,wenn ALLE den Dachgarten nutzen,sonst der Nutzer des Gartens. Ein Dach wird auch von ALLEN genutzt


wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 27. Januar 2009 20:15
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lar Dach gehört zu den Reparaturen die sich die Eigentümer teilen müssen.

Kommentar von Regenmacher am 27. Januar 2009 20:18

Das Dach, ja, aber nicht der darauf befindliche Garten des Eigentümers.

Kommentar von Regenmacher am 27. Januar 2009 20:18

Das Dach, ja, aber nicht der darauf befindliche Garten des Eigentümers.


gamasche
beantwortet von gamasche am 27. Januar 2009 20:17
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Du nicht, die Eigentümergemeinschaft, alle.

Kommentar von Regenmacher am 27. Januar 2009 20:19

Nö, er ist derjenige, der durch seinen Garten das Dach beansprucht


anonym
beantwortet von H2SO4 am 27. Januar 2009 20:19
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bei einem Dach wäre die Hausgemeinschaft an den kosten beteiligt ,da alle das Dach Nutzen. Bei einem Dachgarten sieht es etwas anders aus. Der Nutzer des Dachgartens ist dafür verantwortlich ,weil er der Alleinige Nutzer des Dachgartens ist. Ausnahme : Der Dachgarten ist für alle zugänglich ,dann ist es Gemeinscghhaftseigentum


raubkatze
beantwortet von raubkatze am 27. Januar 2009 20:16
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Die Versicherung des "Drüberwohners" muß das bezahlen! Die EIGENTÜMERGEMEINSCHAFT!

Kommentar von LeFonque am 27. Januar 2009 20:17

drüberwohnen? Überm Dachgarten? Gibt's nicht.. ;-)

Kommentar von 55e352120b1bd7026c2f8996215ffbddsmallWEISTDUS am 27. Januar 2009 20:19

...bei Dir nicht? Du mußt allerdings gaanz genau hinsehen...


anonym
beantwortet von Regenmacher am 27. Januar 2009 20:17
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Wenn du diesen Dachgarten allein nutzen kannst, dann dürfte er auch zu deinem Sondereigentum gehören.

Also, wenn es durchregnet ist es auch allein dein Problem

Kommentar von LeFonque am 27. Januar 2009 20:19

das heißt, du meinst ich bin alleine dafür verantwortlich wenn der Dachgarten mir gehört, obwohl das Dach ja als allgemeiner Teil des hauses gilt und es kein Haus ohne Dach geben kann!?

Kommentar von 17709ca72d0b6a09b430f6370c7e62c6smallattaatta am 27. Januar 2009 20:23

Gemeinschaftseigentum sind Alle für zuständig . Hast du ALLE im Garten?


lotta1lotta2
beantwortet von lotta1lotta2 am 27. Januar 2009 20:17
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die gesamte Eigentümergemeinschaft. das hat nichts damit zu tun, dass ausgerechnet deine Wohnung darunter liegt.

Kommentar von 17709ca72d0b6a09b430f6370c7e62c6smallattaatta am 27. Januar 2009 20:23

dann darf die Eigentümergemeinschft auch den Dachgarten nutzen

Kommentar von H2SO4 am 27. Januar 2009 20:25

oder beschliessen ,das ein Dach auf das Haus kommt. dann ist der Garten auch weg

Kommentar von Simple_avatar2smalllotta1lotta2 am 27. Januar 2009 20:28

seid ihr vielleicht Scherzkekse. Es handelt sich hier um ein Dach, dass darauf ein Dachgarten ist, spielt keinerlei Rolle. Die Person hat ein Sondernutzungsrecht. Aber ein Dach ist fester Bestandteil der Eigentümerschaft, bzw. des Hauses

Kommentar von 1221027c711343f9f81a626ec933f268smallheimwerker am 27. Januar 2009 20:36

Ein Sondernutzungsrecht für nur eine Person? Ich gehe davon aus das die Wohnung mit Dachterasse verkauft wurde also priv. Eigentum ist. Das Sondernutzungsrecht könnte ja auch nur von der Eigentümergemeinschaft ausgesprochen werden.MfG


luckytess
beantwortet von luckytess am 27. Januar 2009 20:17
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Wie alle anderen Arbeiten am Haus wie neuer Anstrich, Erneuerung von Dachrinnen und Fallrohren, gehört auch das Dach zu den Kosten, die unter den Eigentümern aufgeteilt werden bzw. aus der Rückstellung bezahlt wird.


heimwerker
beantwortet von heimwerker am 27. Januar 2009 20:25
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Ist die Dachterasse Gemeinschaftseigentum? Sehe ich nicht, zumal die eigene Wohnung auch noch darunter liegt. Ich würde bei der Dachterasse von privatem Eigentum ausgehen. Wie man sieht gibt es verschiedene Meinungen dazu. Ziemilich kniffelig, eine richtige Antwort würde mich auch interessieren.MfG


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