habe eine Eigentumswohnung mit Dachgarten. Ist es nicht so, dass, wenn mal am Dach was kaputt ist (meine Wohnung ist drunter) die Eigentümergemeinschaft für Schäden aufkommen muss, oder muss ich für Schäden selbst aufkommen? Gehen wir mal davon aus, dass KEIN selbstverschulden vorliegt.

Die Eigentümergemeinschaft, lass dir da bloß nichts anderes erzählen

lar Dach gehört zu den Reparaturen die sich die Eigentümer teilen müssen.
Das Dach, ja, aber nicht der darauf befindliche Garten des Eigentümers.
Das Dach, ja, aber nicht der darauf befindliche Garten des Eigentümers.

Du nicht, die Eigentümergemeinschaft, alle.
Nö, er ist derjenige, der durch seinen Garten das Dach beansprucht
bei einem Dach wäre die Hausgemeinschaft an den kosten beteiligt ,da alle das Dach Nutzen. Bei einem Dachgarten sieht es etwas anders aus. Der Nutzer des Dachgartens ist dafür verantwortlich ,weil er der Alleinige Nutzer des Dachgartens ist. Ausnahme : Der Dachgarten ist für alle zugänglich ,dann ist es Gemeinscghhaftseigentum

Die Versicherung des "Drüberwohners" muß das bezahlen! Die EIGENTÜMERGEMEINSCHAFT!
Wenn du diesen Dachgarten allein nutzen kannst, dann dürfte er auch zu deinem Sondereigentum gehören.
Also, wenn es durchregnet ist es auch allein dein Problem
das heißt, du meinst ich bin alleine dafür verantwortlich wenn der Dachgarten mir gehört, obwohl das Dach ja als allgemeiner Teil des hauses gilt und es kein Haus ohne Dach geben kann!?
attaatta am 27. Januar 2009 20:23 Gemeinschaftseigentum sind Alle für zuständig . Hast du ALLE im Garten?
die gesamte Eigentümergemeinschaft. das hat nichts damit zu tun, dass ausgerechnet deine Wohnung darunter liegt.
attaatta am 27. Januar 2009 20:23 dann darf die Eigentümergemeinschft auch den Dachgarten nutzen
oder beschliessen ,das ein Dach auf das Haus kommt. dann ist der Garten auch weg
seid ihr vielleicht Scherzkekse. Es handelt sich hier um ein Dach, dass darauf ein Dachgarten ist, spielt keinerlei Rolle. Die Person hat ein Sondernutzungsrecht. Aber ein Dach ist fester Bestandteil der Eigentümerschaft, bzw. des Hauses
heimwerker am 27. Januar 2009 20:36 Ein Sondernutzungsrecht für nur eine Person? Ich gehe davon aus das die Wohnung mit Dachterasse verkauft wurde also priv. Eigentum ist. Das Sondernutzungsrecht könnte ja auch nur von der Eigentümergemeinschaft ausgesprochen werden.MfG

Wie alle anderen Arbeiten am Haus wie neuer Anstrich, Erneuerung von Dachrinnen und Fallrohren, gehört auch das Dach zu den Kosten, die unter den Eigentümern aufgeteilt werden bzw. aus der Rückstellung bezahlt wird.

Ist die Dachterasse Gemeinschaftseigentum? Sehe ich nicht, zumal die eigene Wohnung auch noch darunter liegt. Ich würde bei der Dachterasse von privatem Eigentum ausgehen. Wie man sieht gibt es verschiedene Meinungen dazu. Ziemilich kniffelig, eine richtige Antwort würde mich auch interessieren.MfG
DeHa
ist dann wohl das gleiche wie "fenster" die zum allgemeinen Teil des Hauses gehören?
die Eigentümergemeinschaft nzr,wenn ALLE den Dachgarten nutzen,sonst der Nutzer des Gartens. Ein Dach wird auch von ALLEN genutzt