Hallo ,
also meine Frage ist folgende : Ich habe eine whg angemietet zum 01.05.09 die Vormieterin hat selber gekündigt und keine Mieter mehr gezahlt nun zieht sie aber nicht aus .Welche möglichkeiten habe ich
Danke
Vermieter in Verzugsetzen, ggf. entstehende Mehrkosten in Rechnung stellen. Das ist sein Problem.
Ins Hotel ziehen, dies aber vorher androhen, und dem Vermieter die Kosten auferlegen. Schließlich hast Du einen Vertrag mit ihm und nicht mit der Vormieterin.
das ist sache des vermieters ,er muß sich darum kümmern

Räumungsurteil per einstweilig Verfügung mit Sofortvollzug beim Amtsgericht beantragen. Selbst und durch Deinen Vermieter. Geht auch am Wochenende durch Richterbereitschaftsdienst.

das muss der vermieter regeln, zb mit ner räumungsklage

da muß sich dein neuer Vermieter drum kümmern, er steht in der Pflicht...
Danke erstmal .Mein Vermieter lebt in england ist also nicht zur stelle wie läuft das mit der dem Räumungsurteil per einstweilig Verfügung mit Sofortvollzug beim Amtsgericht .?
Ich befürchte das Du da nicht weit kommen wirst. Du bist nicht Eigentümer der Sache (Wohnung) und da bezweifele ich das das Amtgericht tätig wird. Dein Verhältnis hat was zwischen Dir und Deinem Vermieter zu tun. Zum Vormieter hast Du Null Verhältnis, außer das dieser im Weg ist. Das der Vermieter in England lebt spielt keine Rolle.