hallo habe da mal eine sehr wichtige frage ! ich arbeite seid 2 einhalb monaten in einer zeitarbeitsfirma und es sind 6 monate probezeit 3 arbeitskollegen sagen ich kann mir trotzdem eine wohnung mieten daher die frage geht das und ich will mit meiner freundin und 2 kinder zusammenziehen meine freundin lebt vom amt gibt es dann auch abzuge für sie wenn ich bis 1000 euro verdiene ? und brauch ich unbeding einen wohnungsberechtigungsschein oder geht das auch ohne diesen schein ? bitte um hilfe
Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Natürlich kannst Du dir eine Wohnung anmieten. Die Frage ist aber, ob Du so schnell eine bekommen wirst... der Vermieter wird nach Deine/Euren Einkunftsverhältnissen fragen.
Wenn Deine Freundin vom Amt lebt, gilt ihr als Bedarfsgemeinschaft und Dein Gehalt wird mit angerechnet. Also, überlege Dir ob ein Zusammenziehen sinnvoll erscheint. In welcher Höhe das angerechnet wird, müsste sie beim Amt erfragen.
Was das mit dem Wohnberechtigungschein zu tun hat, versteh ich nicht so ganz Deine Frage. Deine Freundin hätte unabhängig davon schon früher fragen können, ob sie ein Anspruch auf einen Wohnberechtigungschein hat bzw. den Antrag dafür stellen können.
> Was ist eine Bedarfsgemeinschaft? <
Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Arbeitslosengeld II / Sozialgeld) erhalten neben dem bedürftigen Arbeitssuchenden auch seine Angehörigen. Man spricht von Personen, die mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass zusammenlebende erwachsene Personen, die überwiegend gemeinsam wirtschaften, relativ geringere Aufwendungen für ihren Lebensunterhalt haben als Alleinstehende und sich in Notlagen gegenseitig materiell unterstützen, bevor die staatliche Grundsicherung einspringt. Entsprechend werden zur Ermittlung der Bedürftigkeit die Einkommen aller Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft zusammengerechnet.
http://www.familienratgeber-nrw.de/index.php?id=1890
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26518/Navigation/zentral/Buerger/Familie/Bedarfsgemeinschaft/Bedarfsgemeinschaft-Nav.html