Frage von Tullhead 12.04.2012

Wohnung laut Arge zu gross

  • Hilfreichste Antwort von Denkverbot 12.04.2012

    So weit ich weiß, sind 48 Quadratmeter angemessen.

    Die 4 überzähligen Quadratmeter werden dann eben nicht bezahlt.

    Damit kann man leben, denke ich.

  • Antwort von gustekowalski 12.04.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Sooooo einfach ist das nicht !

    Die Frage, wann eine Wohnung zumutbar ist, soll sich zunächst an der Praxis der örtlichen Sozialhilfeträger orientieren. Die Angemessenheit der Wohnung richtet sich sowohl nach der Wohnungsgröße als auch nach der tatsächlichen Miete. Maßstab ist das örtliche Mietniveau, also zum Beispiel der örtliche Mietspiegel. Bei der Größe der Wohnung orientieren sich die JobCenter vielfach an den im sozialen Wohnungsbau anerkannten Wohnraumgrößen. Demnach ist z.B. für eine allein stehende Person eine Wohnung zwischen 40 und 45 qm angemessen

    THeoretisch können Sie einen Umzug verlangen, was wahrscheinlich der FAll sein wird da Du wenigstens 7 m² zu viel hast

    Hier ein Musterschreiben für das Amt... viel Glück !

    Musterbrief zum Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung bei Hartz IV

    Absender: Name ........................................................ Straße ....................................................... PLZ/Ort .....................................................

    An Sozialgericht..................................... .......................................................... .......................................................... .......................................................... .............................[Ort], den ...........................[Datum]

    Antrag auf „Anordnung der aufschiebenden Wirkung“ nach § 86b Abs. 1 Nr. 2

    Hiermit beantrage ich / beantragen wir

    [Name(n), Anschrift]

    die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs vom ...........................[Datum]

    gegen den Bescheid der Arbeitsgemeinschaft .......................... [Name, Anschrift] vom ...........................[Datum des Bescheids]

    anzuorden und mir / uns im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes weiterhin die tatsächlichen Unterkunfts- und Heizkosten in voller Höhe nach SGB II zu gewähren.

    Mit Bescheid vom . ...........................[Datum des Bescheids] wurden meine / unsere tatsächlichen Unterkunfts- und Heizkosten auf die „angemessen Kosten“ gekürzt (Kopie ist beigefügt). Gegen den Bescheid habe ich / haben wir am ...........................[Datum] Widerspruch eingelegt (Kopie ist beigefügt). Über den Widerspruch wurde bisher noch nicht entschieden. An der Rechtmäßigkeit des Bescheids über die angemessenen Unterkunfts- und Heizkosten bestehen erhebliche Zweifel (siehe Begründung meines/unseres Widerspruchs).

    Die sofortige Vollziehung des Bescheids hat für mich / für uns ganz erhebliche Nachteile:

    [Der nachfolgende Textbaustein ist eine Anregung. Beschreiben Sie hier mit eigenen Worten Ihre persönliche Situation und die Folgen eines Umzugs. Auf besonders wortgewandte Formulierungen kommt es nicht an.]

    Durch die Kürzung der Unterkunftskosten kann ich / können wir unsere Miete nicht mehr bezahlen. Wir sind zu einem Umzug gezwungen. Der Verlust meiner / unserer Wohnung wäre eine besondere Härte für mich / für uns. Der erzwungene Wohnungswechsel könnte bei einer späteren Entscheidung im regulären Hauptverfahren zu meinen / unseren Gunsten wohl auch nicht mehr rückgängig gemacht werden.

    Mit dem Verlust meiner bisherigen Wohnung und meines sozialen Umfelds würde mir / uns der Boden unter den Füßen weggezogen. Meine / unsere ohnehin sehr schwierige Lebenssituation – längere Arbeitslosigkeit, Schwierigkeiten eine Arbeit zu finden – würde noch einmal verschärft. Eine erzwungene Wohnungssuche und ein Umzug würden auch meine / unsere Bemühungen, eine Arbeit zu finden und erst recht eine Arbeitsaufnahme erheblich erschweren.

    Daher beantrage ich/wir die aufschiebende Wirkung meines/unseres Widerspruchs anzuordnen und uns weiterhin die tatsächlichen Unterkunfts- und Heizkosten in voller Höhe zuzubilligen.

    .......................................[Datum] ...............................[Unterschriften]

  • Antwort von helmutgerke 12.04.2012

    Schaue doch zunächst einmal in die KdU-Richtlinien deiner Kommune. Dort steht einiges zur Wohnungsgröße, oder max. Höchstmietwerte evtl. auch zur Produkttheorie.

    http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html

    Nur mit diesem Wissen, kann man auch gegenüber dem Jobcenter sachlich argumentieren.

  • Antwort von Dea2010 12.04.2012

    Sehr einfach.

    Immer wieder schreiben:

    Die Umzugskosten, die bei der Forderung der Arge durch diese zu tragen sind, betragen voraussichtlich ... (Speditioon mal fragen, was ein umzug kosten würde, dazu dann die Kaution einer potentiellen Wohnung rechnen, sprich Höchstsatz KdU für kaltmiete mal 3).

    Dem stünde eine jährliche Mietersparnis von (aktuelle Warmmiete minus Höchstsatz KdU komplett, dann mal 12) gegenüber.

    Da die Mietersparnis deutlich unter den anfallenden von der Arge zu tragenden Kosten liegen, ist das Ansinnen der Arge unwirtschaftlich, einem Widerspruch deinerseits würde stattgegeben.

    Das musst halt 1x im jahr durchziehen, das Ganze.

    Hab ich auch, weil ich um 57€ "zu teuer" wohne durch diverse Nebenkostenerhöhugnen. Trotzdem ich Aufstockerin bin,nerven die mich immer wieder wegen Umzug.

    1x im Jahr werde ich zum Umzug aufgefordert, ich antworte dementsprechend wegen Unwirtschaftlichkeit... und habe wieder 12 Monate meine Ruhe.

    Mit Unwirtschaftlichkeit kommst viel eher durch als mit "besondere Härte blabla".

    Denn Härten liegen im Ermessen des jeweiligen Sachbearbeiters, Unwirtschaftlichkeit nicht... da geht es knallhart nur um zahlen. Und wenn du die auf deiner Seite hast, dann lehn dich zurück und lass die schreiben... ist nur nerviger Papierkrieg, aber ein zahnloser Tiger.

    Auf ermessen nicht einlassen, wenn zu umgehen... lass deinen ARGE-Menschen an dem tag ne Verdauungsstörung haben oder Stress in der Ehe und dann sagt er nein...

  • Antwort von momo150570 12.04.2012

    Wenn du nicht umziehen willst,dann musst du die Miete für die überschüssigen qm selbst bezahlen.Die ARGE übernimmt nur den Teil,der dir als Single zusteht

  • Antwort von AndreaBerg99 12.04.2012

    Die ARGE hat auch ihre Vorschriften und wenn dir schon die Wohnung bezahlt wird, dann komm auch der Aufforderung nach und such dir eine kleinere Wohnung.

  • Antwort von p0w3rKiLL 12.04.2012

    Brech' dir ein Bein, mach ein Foto und schick denen das zu xD

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