Wohnung laut Arge zu gross
Ich Wohne in einer 51,9 m2 grossen 2 zimmer Wohnung als Single. Erhalte jedes Jahr Briefe von der Arge das meine Wohnung zu gross sei und ich wenn ich keine Mietkostenminderung erreiche das ich gegebenenfalls umziehen soll. Da ich aber dazu Körperlich nicht in der Lage bin müßte die Arge die gesammten anfallenden Kosten übernehmen. Wie verhalte ich mich gegenüber der Arge?
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So weit ich weiß, sind 48 Quadratmeter angemessen.
Die 4 überzähligen Quadratmeter werden dann eben nicht bezahlt.
Damit kann man leben, denke ich.
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Sooooo einfach ist das nicht !
Die Frage, wann eine Wohnung zumutbar ist, soll sich zunächst an der Praxis der örtlichen Sozialhilfeträger orientieren. Die Angemessenheit der Wohnung richtet sich sowohl nach der Wohnungsgröße als auch nach der tatsächlichen Miete. Maßstab ist das örtliche Mietniveau, also zum Beispiel der örtliche Mietspiegel. Bei der Größe der Wohnung orientieren sich die JobCenter vielfach an den im sozialen Wohnungsbau anerkannten Wohnraumgrößen. Demnach ist z.B. für eine allein stehende Person eine Wohnung zwischen 40 und 45 qm angemessen
THeoretisch können Sie einen Umzug verlangen, was wahrscheinlich der FAll sein wird da Du wenigstens 7 m² zu viel hast
Hier ein Musterschreiben für das Amt... viel Glück !
Musterbrief zum Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung bei Hartz IV
Absender: Name ........................................................ Straße ....................................................... PLZ/Ort .....................................................
An Sozialgericht..................................... .......................................................... .......................................................... .......................................................... .............................[Ort], den ...........................[Datum]
Antrag auf „Anordnung der aufschiebenden Wirkung“ nach § 86b Abs. 1 Nr. 2
Hiermit beantrage ich / beantragen wir
[Name(n), Anschrift]
die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs vom ...........................[Datum]
gegen den Bescheid der Arbeitsgemeinschaft .......................... [Name, Anschrift] vom ...........................[Datum des Bescheids]
anzuorden und mir / uns im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes weiterhin die tatsächlichen Unterkunfts- und Heizkosten in voller Höhe nach SGB II zu gewähren.
Mit Bescheid vom . ...........................[Datum des Bescheids] wurden meine / unsere tatsächlichen Unterkunfts- und Heizkosten auf die „angemessen Kosten“ gekürzt (Kopie ist beigefügt). Gegen den Bescheid habe ich / haben wir am ...........................[Datum] Widerspruch eingelegt (Kopie ist beigefügt). Über den Widerspruch wurde bisher noch nicht entschieden. An der Rechtmäßigkeit des Bescheids über die angemessenen Unterkunfts- und Heizkosten bestehen erhebliche Zweifel (siehe Begründung meines/unseres Widerspruchs).
Die sofortige Vollziehung des Bescheids hat für mich / für uns ganz erhebliche Nachteile:
[Der nachfolgende Textbaustein ist eine Anregung. Beschreiben Sie hier mit eigenen Worten Ihre persönliche Situation und die Folgen eines Umzugs. Auf besonders wortgewandte Formulierungen kommt es nicht an.]
Durch die Kürzung der Unterkunftskosten kann ich / können wir unsere Miete nicht mehr bezahlen. Wir sind zu einem Umzug gezwungen. Der Verlust meiner / unserer Wohnung wäre eine besondere Härte für mich / für uns. Der erzwungene Wohnungswechsel könnte bei einer späteren Entscheidung im regulären Hauptverfahren zu meinen / unseren Gunsten wohl auch nicht mehr rückgängig gemacht werden.
Mit dem Verlust meiner bisherigen Wohnung und meines sozialen Umfelds würde mir / uns der Boden unter den Füßen weggezogen. Meine / unsere ohnehin sehr schwierige Lebenssituation – längere Arbeitslosigkeit, Schwierigkeiten eine Arbeit zu finden – würde noch einmal verschärft. Eine erzwungene Wohnungssuche und ein Umzug würden auch meine / unsere Bemühungen, eine Arbeit zu finden und erst recht eine Arbeitsaufnahme erheblich erschweren.
Daher beantrage ich/wir die aufschiebende Wirkung meines/unseres Widerspruchs anzuordnen und uns weiterhin die tatsächlichen Unterkunfts- und Heizkosten in voller Höhe zuzubilligen.
.......................................[Datum] ...............................[Unterschriften]
Kommentar von DenkverbotDenkverbot 13.04.2012Klasse Beitrag !
Du fällst mir nun zum zweiten Mal sehr positiv auf.
DH !
Kommentar von TullheadTullhead 13.04.2012Danke. Ja so einfach soll es dem Hartz 4 Empfänger auch nicht gemacht werden. Ich komme mir schon vor wie ein Verbrecher. (Dafür hat ja das Bundesfinanzamt in einem Rundschreiben damals an seine Mitarbeiter geschrieben " man solle doch von der verfolgung Steuerflüchtiger großzügig abstand nehmen." )
Kommentar von TullheadTullhead 13.04.2012Die zumutbarkeit einer Wohnung und ob sie auch angemessen ist, hängt ja auch viel vom jeweiligem Sachbearbeiter ab. Wenn dem eine Nase nicht passt hat man schon Probleme und muß sich mit Papierkrieg beschäftigen. Viele sehen auch einfach nicht in die Akten und endscheiden willkürlich. Und dadurch auch der ganze Stress mit dem Amt.
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Schaue doch zunächst einmal in die KdU-Richtlinien deiner Kommune. Dort steht einiges zur Wohnungsgröße, oder max. Höchstmietwerte evtl. auch zur Produkttheorie.
http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html
Nur mit diesem Wissen, kann man auch gegenüber dem Jobcenter sachlich argumentieren.
Kommentar von TullheadTullhead 13.04.2012Mit den KdU richtlinien komme ich nicht klar. Ist doch alles Beamtenkauderwelch.
Trotzdem Danke
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Sehr einfach.
Immer wieder schreiben:
Die Umzugskosten, die bei der Forderung der Arge durch diese zu tragen sind, betragen voraussichtlich ... (Speditioon mal fragen, was ein umzug kosten würde, dazu dann die Kaution einer potentiellen Wohnung rechnen, sprich Höchstsatz KdU für kaltmiete mal 3).
Dem stünde eine jährliche Mietersparnis von (aktuelle Warmmiete minus Höchstsatz KdU komplett, dann mal 12) gegenüber.
Da die Mietersparnis deutlich unter den anfallenden von der Arge zu tragenden Kosten liegen, ist das Ansinnen der Arge unwirtschaftlich, einem Widerspruch deinerseits würde stattgegeben.
Das musst halt 1x im jahr durchziehen, das Ganze.
Hab ich auch, weil ich um 57€ "zu teuer" wohne durch diverse Nebenkostenerhöhugnen. Trotzdem ich Aufstockerin bin,nerven die mich immer wieder wegen Umzug.
1x im Jahr werde ich zum Umzug aufgefordert, ich antworte dementsprechend wegen Unwirtschaftlichkeit... und habe wieder 12 Monate meine Ruhe.
Mit Unwirtschaftlichkeit kommst viel eher durch als mit "besondere Härte blabla".
Denn Härten liegen im Ermessen des jeweiligen Sachbearbeiters, Unwirtschaftlichkeit nicht... da geht es knallhart nur um zahlen. Und wenn du die auf deiner Seite hast, dann lehn dich zurück und lass die schreiben... ist nur nerviger Papierkrieg, aber ein zahnloser Tiger.
Auf ermessen nicht einlassen, wenn zu umgehen... lass deinen ARGE-Menschen an dem tag ne Verdauungsstörung haben oder Stress in der Ehe und dann sagt er nein...
Kommentar von TullheadTullhead 13.04.2012Ja, Danke. Aber warum wird man von denen immer weiter genervt. Soll man ausflippen? Ist es das was die wollen. Wenn die soviel energie in die Steuerfandung stecken würden,....aber das ist ja eine ganz andere Sache.
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Wenn du nicht umziehen willst,dann musst du die Miete für die überschüssigen qm selbst bezahlen.Die ARGE übernimmt nur den Teil,der dir als Single zusteht
Kommentar von TullheadTullhead 13.04.2012das Ist mir schon lange klar. trotzdem Danke!
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Die ARGE hat auch ihre Vorschriften und wenn dir schon die Wohnung bezahlt wird, dann komm auch der Aufforderung nach und such dir eine kleinere Wohnung.
Kommentar von TullheadTullhead 13.04.2012Wenn die sich wenigstens an die Vorschriften halten würden! Laufend neue sachbearbeiter sind da auch nicht zweckdienlich. Wenn ich nachfrage meinen die meißt das sie sich erstmal mit meiner Sache befassen müssen. Warum schicken die mir dann immer Briefe wenn die sich gar nicht mit meiner Sache befasst haben? Alles klar, Keiner weiß bescheid! Oder verschleße ich zuviel von denen?
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Brech' dir ein Bein, mach ein Foto und schick denen das zu xD
Kommentar von TullheadTullhead 13.04.2012Ich glaub das bringt auch nichts. Besser erst selbstmord begehen und dann das Foto machen. Aber dann fragen die warscheinlich noch wann, wo und wie das passiert ist.
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So weit ich weiß.... halte dich doch einfach an deinen Usernamen: Denkverbot
So weit ich weiß.... halte dich doch einfach an deinen Usernamen: Denkverbot
Der war eigentlich überflüssig, meinst Du nicht, Helmut?
Immer ERST denken, dann handeln.
Deshalb (weil viele das nicht machen) habe ich diesen Namen gewählt.
Der witz von der Sache ist ja der. Erst wird vor 11 Jahren die Wohnung von der Arge genehmigt. Da nun die Energiekosten steigen soll ich der dumme sein. Ausserdem rechnet die Arge die Nebenkosten voll mit, was Sie wie ich erfahren hab, nur zu einem gewissen Teil dürfen. Wir haben um die Häuser herum nunmal viele Grünflächen die gepflegt werden müssen, und das ist der Grund für die höheren Nebenkosten.