Larchik am 26.04.2009 um 19:54 Uhr
Ich habe laut Vertrag eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Wird ein Nachmieter während dieser Zeit gesucht oder erst wenn ich ausziehe? Darf der Vermieter Besichtigungstermine in dieser Zeit ausmachen? Wenn ja, mit mit meiner Zustimmung oder ohne?
Ja, die Wohnung kann und darf schon wärend der drei Monate Kündigungszeit besichtigt werden. Der Vermieter bzw. der künftige Mieter muss mit Dir einen Termin ausmachen. Überraschungs-Besichtigungen sind nicht rechtens.

Vorher wird ein Nachmieter gesucht. Der Vermieter darf mit deiner Einwilligung Besichtigungstermine vereinbaren.

Während der Kundigungszeit muss er Besichtigungstermine mit Dir absprechen. Sie mussen zu normalen Zeiten erfolgen und rechtzeitig angemeldet werden. Nich nach dem Motto "Ich komme mal eben mit einem Interssenten vorbei", das geht natürlich nicht. Du musst ihm aber schon die Möglich einräumen, dass er die Wohnung nahtlos weiter vermieten kann.

Der Vermieter kann selbst entscheiden, wann er nach einem Nachmieter sucht. Aus wirtschaftlichen Gründen wird er wahrscheinlich schon damit anfangen, während du noch in der Wohnung wohnst, um keinen Leerstand zu riskieren. Besichtigungen sind nur mit deiner Zustimmung zulässig.
jeder Mieter hat eine maximale Kündigungsfrist von 3 Monaten. Einen Nachmieter muß du nicht suchen, das macht der Vermieter. Der Nachmieter wird natürlich gesucht sobald du gekündigt hast, sonst könnte es ja keine reibungslose Anschlußvermietung geben. Der Vermieter kann mehrere Besichtigungstermine zusmammen mit dir abstimmen. Natürlich nicht jeden Tag 5 Stück, sondern vielleicht max. 2 pro Woche. Du kannst dich da aber nicht Verweigern. Nur den Termin kannst du mitbestimmen (zu normalen Besuchszeiten)
In der Regel kannst du bis zu Besichtigungstermine pro Woche erteilen. Du musst dafür keinen Urlaub nehmen, sondern der Vermieter hat sich nach dir zu richten, also z.B. abends oder am Wochenende.
Am besten 2 feste Tage und Uhrzeiten aus machen.