Wohne seit 3 Monaten in meiner Wohnung und habe sie nicht ausgemessen bevor ich den Mietvertrag unterschrieben habe. Jetzt habe ich festgestellt, dass die Wohnung ca. 5qm kleiner ist als angegeben und somit die Miete niedriger sein müsste. Kann ich mein Geld zurückfordern? Oder zumindest jetzt eine geringere Miete fordern?
aufpassen , ...... du musst auch die wände mit berücksichtigen, glaube ich , ... bis zu einem gewissen % satz darf gerundet werden. 5 m2 ist wirklich nicht sehr viel , .... bei ner gesamtfläche von 100 m2 ..... anderst sieht das bei einer gesamtfläche von 30 m2 aus

chance für geld zurück hast du nur vor gericht, aber nur eine geringe chance. und dafür brauchst du einen anwalt. und deshalb ist deine frage besser sowieso beim anwalt zu stellen.
Eine bestimmte Toleranz muss man hinnehmen. Glaube, 5qm ist zu wenig. War aber ein Prozentwert, abhängig von der Größe der Wohnung. Aber wenn du da im Mietrecht ein bisschen nachforscht wirst du auf die Toleranz stoßen. Ist gesetzlich geregelt, hab´s grad nicht zur Hand.

Die Berechtigung zur Kürzung besteht nur dann, wenn die Wohnfläche um mehr als 10% abweicht.
Es bestünde dann sogar die Berechtigung zur fristlosen Kündigung, vgl. BGH, Urteil v. 29.4. 2009; Az: VIII ZR 142/08
Ausgemessen werden muß nach der Wohnflächenverordnung
geige am 23. Mai 2009 08:50 Achtung bei der Angabe von Ca. Werten im Mietvertrag:
Urteil des Landgerichts Mosbach Urt. v. 16.12.2003 – 1 S 39/03, NZM 2004, 260, das zu dem Thema Folgendes entschied: Bei der vertraglichen Festlegung der Größe einer Wohnfläche lediglich mittels eines ungefähren „Ca.-Werts“, wird schon von Vornherein eine um 10% kleinere Wohnfläche impliziert. Das bedeutet, dass man hier für die Minderung zumindest eine um 20% kleinere Wohnfläche abweichend von der im Vertrag angegebenen „Ca.-Größe“ benötigt.
Quelle: Dr. K. Lützenkirchen
Also eine geringere Miete kannst du bestimmt raushandeln, das ist dein Recht. Rede mit dem Vermieter, wenn er nicht einsichtig ist, hast du das Recht auf fristlose Kündigung.

Ich hoffe du kennst dir Regeln für das korrekte ausmessen einer Wohnung. Da gibt es bestimmte Berechnungen für die Dachschrägen usw. Ein Flur muss u.U. nicht berücksichtigt werden. Das könnten dann schon die 5m² sein....

Natürlich, für das was du nicht hast brauchste auch nichts zu bezahlen, am besten du setzt dich diesbezüglich m,it deinem Vermieter in Verbindung und klärst das ab....

ja, aber willst du in der wohnung bleiben? dann überleg genau, wie du vorgehst!

ja das ist Betrug
abibremer am 23. Mai 2009 15:36 quatsch: wenn ich einen 10-liter eimer kaufe und er faßt nur acht, kann ich das reklamieren, aber ich bin nicht betrogen worden. da braucht es schon noch ein paar andere argumente. am besten dürfte es sein, mit dem vermieter zusprechen. das solltest du aber zügig tun, sonst kann der sich auf das "gewohnheitsrecht berufen.

ja mann kann damit vor gericht gehen ..
aber vorher würde ich mit dem Vermieter eine Lösung finden
stimmt, und schrägen, balkone werden auch anders berechnet!