gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Wohnung kleiner als im Mietvertrag steht - bekomm ich Geld zurück?

gefragt von Paya am 23.05.2009 um 8:36 Uhr

Wohne seit 3 Monaten in meiner Wohnung und habe sie nicht ausgemessen bevor ich den Mietvertrag unterschrieben habe. Jetzt habe ich festgestellt, dass die Wohnung ca. 5qm kleiner ist als angegeben und somit die Miete niedriger sein müsste. Kann ich mein Geld zurückfordern? Oder zumindest jetzt eine geringere Miete fordern?

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Finanzen x 23.748 Geld x 22.737 Miete x 3.312

anonym
beantwortet von tatanka40 am 23. Mai 2009 08:38
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

aufpassen , ...... du musst auch die wände mit berücksichtigen, glaube ich , ... bis zu einem gewissen % satz darf gerundet werden. 5 m2 ist wirklich nicht sehr viel , .... bei ner gesamtfläche von 100 m2 ..... anderst sieht das bei einer gesamtfläche von 30 m2 aus

Kommentar von A97cfaaed9762720321af649b6ebb327smallDina2607 am 23. Mai 2009 08:39

stimmt, und schrägen, balkone werden auch anders berechnet!


Patron
beantwortet von Patron am 23. Mai 2009 09:08
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

chance für geld zurück hast du nur vor gericht, aber nur eine geringe chance. und dafür brauchst du einen anwalt. und deshalb ist deine frage besser sowieso beim anwalt zu stellen.


anonym
beantwortet von crazyone1989 am 23. Mai 2009 08:44
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Eine bestimmte Toleranz muss man hinnehmen. Glaube, 5qm ist zu wenig. War aber ein Prozentwert, abhängig von der Größe der Wohnung. Aber wenn du da im Mietrecht ein bisschen nachforscht wirst du auf die Toleranz stoßen. Ist gesetzlich geregelt, hab´s grad nicht zur Hand.


geige
beantwortet von geige am 23. Mai 2009 08:43
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die Berechtigung zur Kürzung besteht nur dann, wenn die Wohnfläche um mehr als 10% abweicht.

Es bestünde dann sogar die Berechtigung zur fristlosen Kündigung, vgl. BGH, Urteil v. 29.4. 2009; Az: VIII ZR 142/08

Ausgemessen werden muß nach der Wohnflächenverordnung

Kommentar von 5158c3ec2673b97e7143207edfb155cesmallgeige am 23. Mai 2009 08:50

Achtung bei der Angabe von Ca. Werten im Mietvertrag:

Urteil des Landgerichts Mosbach Urt. v. 16.12.2003 – 1 S 39/03, NZM 2004, 260, das zu dem Thema Folgendes entschied: Bei der vertraglichen Festlegung der Größe einer Wohnfläche lediglich mittels eines ungefähren „Ca.-Werts“, wird schon von Vornherein eine um 10% kleinere Wohnfläche impliziert. Das bedeutet, dass man hier für die Minderung zumindest eine um 20% kleinere Wohnfläche abweichend von der im Vertrag angegebenen „Ca.-Größe“ benötigt.

Quelle: Dr. K. Lützenkirchen


anonym
beantwortet von Olierez am 23. Mai 2009 08:41
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Also eine geringere Miete kannst du bestimmt raushandeln, das ist dein Recht. Rede mit dem Vermieter, wenn er nicht einsichtig ist, hast du das Recht auf fristlose Kündigung.


Paintybear
beantwortet von Paintybear am 23. Mai 2009 08:40
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich hoffe du kennst dir Regeln für das korrekte ausmessen einer Wohnung. Da gibt es bestimmte Berechnungen für die Dachschrägen usw. Ein Flur muss u.U. nicht berücksichtigt werden. Das könnten dann schon die 5m² sein....


Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 23. Mai 2009 08:39
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Natürlich, für das was du nicht hast brauchste auch nichts zu bezahlen, am besten du setzt dich diesbezüglich m,it deinem Vermieter in Verbindung und klärst das ab....


Dina2607
beantwortet von Dina2607 am 23. Mai 2009 08:39
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ja, aber willst du in der wohnung bleiben? dann überleg genau, wie du vorgehst!


krizekrazi
beantwortet von krizekrazi am 23. Mai 2009 08:38
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ja das ist Betrug

Kommentar von C6072ad52c366f0eb4b78d742522df61smallabibremer am 23. Mai 2009 15:36

quatsch: wenn ich einen 10-liter eimer kaufe und er faßt nur acht, kann ich das reklamieren, aber ich bin nicht betrogen worden. da braucht es schon noch ein paar andere argumente. am besten dürfte es sein, mit dem vermieter zusprechen. das solltest du aber zügig tun, sonst kann der sich auf das "gewohnheitsrecht berufen.


anonym
beantwortet von moonilein am 23. Mai 2009 08:38
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das solltest Du mit dem Vermieter klären.


dampfnudel
beantwortet von dampfnudel am 23. Mai 2009 08:38
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ja mann kann damit vor gericht gehen ..

aber vorher würde ich mit dem Vermieter eine Lösung finden


schildi
beantwortet von schildi am 23. Mai 2009 08:38
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

sprich mit dem Vermieter


MasterDomi
beantwortet von MasterDomi am 23. Mai 2009 08:37
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja!


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.