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Wohnung kleiner als im Mietvertrag!!!2

gefragt von reveal8reveal8 am 10.02.2008 um 10:31 Uhr

Beim letzten mal hatte ich euch gefragt was ich tun kann wenn meine Wohnung kleiner ist als im Mietvertrag angegeben. Hier nun die Antwort von meinem Vermieter, dem ich per Post mitteilte das meine Wohnung kleiner ist. bla bla....der Mietzins bezieht sich nicht auf die m² Zahl sondern auf die Gesamtheit der Wohnung - Die Angabe von 80,20 m² ist aus der beiligenden Bauzeichnung entnommen und dient als Richtwert - Dieser Vorgang ist auch mit Herrn X der Ihnen die Wohnung vermittelt hat im wesentlichen abgesprochen worden - Ich selbst habe die Wohnung nicht vermessen..... - Die Miete in der Wohnung nebenan ist genauso hoch wie Ihre(Wohnug ist genauso groß) Was denkt ih


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Reply


HelmutRn
beantwortet von HelmutRn am 10. Februar 2008 10:42
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Ich denke, daß Abweichungen bis zu 10 % keinen Einfluß auf die Miete haben werden. Werden allerdings Negenkosten nach Quadratmetern berechnet, ist das eine andere Sache, es sei denn, bei allen Wohnungen ist dieGröße um ca. 10% kleiner, dann rechnet es sich nicht!!!


regideur
beantwortet von regideur am 10. Februar 2008 10:45
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Wenn sich der Preis auf die Wohnung bezieht ist es egal wie groß die Wohnung ist. Wenn sich der Preis aber auf eine Wohnung von x m² bezieht sollte die Wohnung auch so groß sein. Zu Deinem Kommentar gestern Abend: Doch auch die Wanne, der Herd, die Türklinke und die Scheuerleiste.... sind Bestandteil Deiner Wohnung und kommt in die Berechnung der Wohnungsgröße mit dazu. Gemessen wird immer von Wand zu Wand. Schräge Wände und Balkon/ Terrasse werden mit 50% berechnet.

Kommentar von 9695107d34e78fdd61cb1fa374457e52smallreveal8 am 10. Februar 2008 11:02

Das war Ironie!!!!!! Die Wohnung haben wir genau ausgemessen. So genau wie es uns möglich war. Fazit 72m² gegenüber den 80,20m² im Mietvertrag.

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 10. Februar 2008 11:19

Womit das auch geklärt währe. Was sagt eigentlich der Vergleich mit einem Mietspiegel? Liegst Du dann deutlich drüber???


medicangel
beantwortet von medicangel am 10. Februar 2008 10:36
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einfach mal die Mühe machen und nachmessen,noch besser wäre es durch einen unabhängigen 2. Bauing.prüfen lassen,was aber wohl mit Kosten verbunden ist.die Wohnung nebenan kann ja genau wie deiner überbezahlt sein,vielleicht auch mal mit dem Mieter sprechen.

Kommentar von 9695107d34e78fdd61cb1fa374457e52smallreveal8 am 10. Februar 2008 11:03

nachgemessen haben wir, anscheinend fhrt auch kein weg dran vorbei. die wohnung fachmännisch auch wenn es teuer wird ausmessen zu lassen!!!!


anonym
beantwortet von tigeroli am 10. Februar 2008 10:39
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So einfach kann es sich der Vermieter nicht machen. Mit wem was abgesprochen ist, ist völlig "Wurscht". Üblicherweise wird der Mietzins auf die Quadratmeter aufgeschlüsselt, sind diese weniger als im Mietvertrag, muss sich auch die Miete ändern, und zwar auch die Nebenkostenvorauszahlung. Nun kommt es aber widerum darauf an, wieviel Abweichung vorliegt. Der Gesetzgeber sagt, eine geringfügige Abweichung (1 %) normal ist. Ist die Abweichung höher, kann bis zu 10 % die Miete gemindert werden, bis der Vermieter einen neuen Mietzins mit neuer Berechnung festlegt.

Dabei muss er sich an den Quadratmeter-Preis des ersten Mietvertrages halten!

Tut er das nicht, kannst Du vom Tag Deiner Info an ihn über Mahnbescheid und Verhandlung/Entscheidung die zuviel gezahlte Miete mit Zinsen zurück holen.

Kommentar von Regenmacher am 10. Februar 2008 11:41

Von welchem Gesetzgeber schreibst du? Gilt das eventuell so auf den Cocos Inseln?

Kommentar von rama25 am 12. Februar 2008 15:45

Mann, kannst Du auch eine Frage mal richtig und ohne Sarkasmus beantworten??


anonym
beantwortet von Regenmacher am 10. Februar 2008 11:40
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Wo ist das Problem? Der Vermieter sagt 80 m², ihr sagt 72 m² nachdem ihr nachgemmesen habt.

Das sind nach Adam Riese genau die 10 % die dem Vermieter gestattet sind bei der Angabe von Wohnraumberechnungen.

Aber das ist doch schon als Antwort bei deiner ersten Frage mehrmals gegeben worden.




Kommentar von 9695107d34e78fdd61cb1fa374457e52smallreveal8 am 10. Februar 2008 11:51

80,20 das snd laut adam riese mehr als 10 und ihm somit nicht gestattet also gibt es hier sehr wohl ei problem. vielen dank an alle die meine frage verstanden und sie hilfreich beantwortet haben

Kommentar von rama25 am 12. Februar 2008 15:43

Wer rechnen kann, ist klar im Vorteil. Uns wer dazu noch richtig rechnen kann, darf hier auch noch antworten. Alle anderen müssen leider draußen bleiben.


anonym
beantwortet von Eddy21 am 20. Februar 2008 04:49
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Bei mir könnte Dir das nicht passieren, da stände ca. 80 m2 !

Eine Wohnung sollte man ausmessen bevor man einzieht, aber nachher an der Miete zu werkeln ,nee !

Kommentar von 3554dfb341b86df125267e00d4b7b4f9smallrain23 am 1. August 2008 13:58

wieso sollte man danach nicht an der MIete merkeln können wenn sich im nachhinein rausstellt das mehr m² im Vertrag stehen als die Wohnung wirklich ist. Du zahlst doch auch nicht für etwas was du nicht hast?


rain23
beantwortet von rain23 am 1. August 2008 13:57
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Laß die Wohnung richtig ausmessen (jemand auf den du dich verlassen kannst das er sich nicht verrechnet) und gehe mit diesen m² zu deinen Vermieter und laß die Miete ändern. Sollte er sich da nicht drauf einlassen, suche dir einen Rechtsbeistand.




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