reveal8 am 02.02.2008 um 18:52 Uhr
Wir waren am Wochenende bei Nachbarn die vorher Mieter unserer Wohnung waren. Wir unterhielten uns über die Wohnungsgröße. und stellten abei fest das bei uns im Mietvertrag 80,20m² stehen, bei Ihnen aber 72m² drin standen. Wir haben unsere Wohnung ausgemessen und sind auf 72-73m² gekommen. Nun zur eigentlichen Frage: 1.Kann man den Vermieter rechtlich irgendwie belangen, da er in ein und der selben Wohnung in seinem Mietvertrag einfach 8m² mehr reinschreibt??? 2. Ein Vermesser ist sehr teuer! Wer steht in der Beweispflicht???

Aus einem ähnlichen Fall kenne ich folgende Aussage:
Wenn der Vermieter nicht ausdrücklich zugesichert hat, dass die Wohnung 80,2 qm hat und diese angabe NICHT Bestandteil des Mietvertrages ist, kann der Mietvertrag nicht angefochten werden.
Wenn ich deine Frage richtig verstanden habe, stehen bei euch 80,2 Qm drin, beim Vormieter waren es 72.2 qm. Damit ist eine wundersame Vergrösserung der Wohnung um mehr als 10 % passiert.
Ich würde den Vermieter darauf ansprechen, wenn sich die Miete im Vergleich zum Vormieter auch entsprechend erhöht hat und ihn unter Hinweis auf die geltende Rechtsprechung lediglich um Stellungnahme zu dieser für euch nicht erklärbaren Bemessung bitten.
Erst danach würde ich meine Reaktion überlegen und weitere Schritte - sofern sie dann notwendig scheinen - vornehmen.

Warum denn gleich wieder mit Anwalt drohen, sucht erstmal das Gespräch mit dem Vermieter und klärt die Sachlage..denn die qm-Zahl ist entscheidend für die Berechnung der Nebenkosten..und sollte dann keine Lösung möglich sein, dann kann mann die anderen Wege nutzen
reveal8 am 2. Februar 2008 19:12 Ich will nicht gleich mit Anwalt drohen, sondern nur wissen ob er bei ein und der selben Wohnung 8m² mehr eintregen darf. Und falls wir uns nicht einigen können, ob ich das dann rechtlich gesehen zu meinen gunsten nutzen kann???
Die Wohnungsgröße muss erstmal um mehr 10 % abweichen - berechnet auf Grundlage der falschen zu hohen Angabe. Aber auch im Mietvertrag gucken, ob es dazu ggf. eine Regelung gibt. Hier steht genaueres:
WhiteAngelmzg am 2. Februar 2008 19:03 auch bei Vorsatz, den man hier ja unterstellen kann???
was hat das mit Vorsatz zu tun? Wenn Du weniger bezahlen möchtest, kommt es nur auf die Fakten an. Wenn Du deinen Vermieter bei der Staatsanwaltschaft anzeigen möchtest, können DIE ja versuchen, den Vorsatz zu beweisen.
WhiteAngelmzg am 2. Februar 2008 19:17 wenn der vormieter 8 qm weniger im mietvertrag stehen hat, dann kann man ja wohl davon ausgehen, dass der vermieter das mit absicht gemacht hat. schwer vorstellbar, dass das keine auswirkungen auf die 10% regel haben soll.
wohl höchstens dann, wenn die Größe der Wohnung auch Einfluss auf den Preis hatte... Wenn ich Vermieter wäre, hätte ich dafür aber einen Grund parat, der entweder stimmt (was ja noch nicht ausgeschlossen werden kann) oder jedenfalls glaubhaft klingt, warum ich dachte, dass die geringere Angaben falsch war und das dann im nächsten Vertrag geändert habe.
Für ungefähr 40 - 60 Euro Jahresbeitrag bist du im deutschen Mieterbund. Dort sitzen Anwälte, die dich genau beraten können. Auf jeden Fall ist das nicht Rechtens und ich meine, daß der Vermieter euch sogar Geld zurückzahlen muß. Aber erkundigt euch lieber.
reveal8 am 2. Februar 2008 19:08 Haben Mieter-Rechtsschutz daher nicht nötig!
Wenne am 2. Februar 2008 19:18 Recht haben und Recht bekommen sind immer zwei paar Stiefel!
Da hab ich dann lieber Leute vom Fach im Rücken.
reveal8 am 2. Februar 2008 19:32 Schon richtig aber der Anwalt der sich nur mit dem thema Mietrechtsschutz beschäftigt müsste ja Ahnung haben und er kostet ja schließlich nullkommanix!:)
Zum Einen werdet Ihr ja wohl in der Lage sein, die Grundfläche bis auf eine Abweichung von weniger als 1 qm selbst zu vermessen und berechnen. Dann solltet Ihr den Vertrag nochmals durchlesen und schauen, ob z.B. andere Flächen, die Ihr jetzt vielleicht als nicht direkt zur Wohnung gehörig gerechnet habt, doch noch dazugehören (noch irgendein Flur, Abstellmöglichkeiten, integrierte Terasse, da kann es ggf. anteilige Berechnungen geben).
Und wenn dann immer noch eine Differenz da ist, dann den Vermieter ansprechen, vielleicht gibt es ja eine gütliche Einigung (anteilige Rückerstattung der Miete, Folgemiete entsprechend geringer...).
Ansonsten: Mieterverein.
reveal8 am 2. Februar 2008 19:09 Schon aber je mehr Ecken und Kanten umso höher die Abweichung,sind ja keine Profis;)

Unabhängig davon, was im Mietwertrag steht, mit wievielen qm ist die Wohnung denn beworben worden?
reveal8 am 2. Februar 2008 19:09 Geworben auch mit 80,20m²

Du kannst sofort die Miete anteilig kürzen, wenn du die Miete pro Quadratmeter zahlst. Andere Rechtsschritte stehen dir ebenfalls offen. Ob Anzeige wegen Betrugs oder Täuschung... etc... pp... Könntest u.U. den Mietvertrag kündigen wg. Wegfall der Geschäftsgrundlage oder falscher Angaben.
Wurde vielleicht ein Balkon angebaut! Oder habt ihr vergessen, den anteilig in die Wohnfläche mit einzurechnen? Das würde ich mal überlegen und dann, falls die Abweichung tatsächlich bleibt, die neuen MieterInnen bitten, zunächst mal sehr freundlich und rein informativ beim Vermieter nachzufragen, wie es zu dieser Abweichung kommt. Menschen, die was machen, machen auch mal Fehler. Daher würde ich zuerst mal in aller Freundlichkeit einen neutralen Weg gehen, was hinterher kommen mag, kommt erst dann.
reveal8 am 2. Februar 2008 20:04 Balkon haben wir mit 50% berechnet! Und überhaupt haen wir die Wohnung sehr großzügig ausgemessen. Wir werden den Vermieter erstmal schreiben. Ganz freundlich selbst verständlich. Vielen Dank auf jedenfall für die schnellen hilfreichen Antworten!

Der Vermieter hat wie folgt reagiert: - bla bla....der Mietzins bezieht sich nicht auf die m² Zahl sondern auf die Gesamtheit der Wohnung - Die Angabe von 80,20 m² ist aus der beiligenden Bauzeichnung entnommen und dient als Richtwert - Dieser Vorgang ist auch mit Herrn X der Ihnen die Wohnung vermittelt hat im wesentlichen abgesprochen worden - Ich selbst habe die Wohnung nicht vermessen..... - Die Miete in der Wohnung nebenan ist genauso hoch wie Ihre
also mein Fazit:(wenn ihr es anders oder genauso seht bitte schreiben-bin für alles offen) - Richtwert???- ich habe im Vertrag 80,20 angegeben und zahle auch dafür und nicht pie mal daum - der Mietzins bezieht sich auf die Gesamtheit der Wohnung???-das heißt die Türklinke und die Badewanne kommt noch zu den m² dazu das dann 80,20 m² werden?-Unsinn!!!! - Mit Makler abgesprochen-Interessiert mich doch nicht was die absprechen????!!!-Für mich zählt der Mietvertrag! - Miete der Nachbarwohnung ist für mich unrelevant!!!
Danke schonmal für euer Feedback und eure Antworten
Sehr guter link.