Wohnung gekündigt und trotzdem zahlen?
Da wir demnächst umziehen werden, haben wir unsere jetzige Wohnung per Brief gekündigt. Wir haben noch keine Rückmeldung vom Vermieter bekommen. Wir müssen noch drei Monate Miete Zahlen bis wir von der Wohnung ausgezogen sind. Meine frage ist nun, kann der Vermieter so tun als ob wir keine Kündigung abgeschickt haben hätten und uns weitere Monate zahlen lassen, obwohl wir die Kündigung abgeschickt haben aber keine Rückmeldung bekommen haben?
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Ein Vermieter muß keine Rückmeldung abgeben wegen einer Kündigung. Sie ist wirksam sobald sie in seinem Machtbereich (z. B. Briefkasten) ist.
Insofern ist erst mal davon auszugehen das die Kündigung fristgerecht angekommen ist und Euer Mietvertrag am Tag x endet.
Meine frage ist nun, kann der Vermieter so tun als ob wir keine Kündigung abgeschickt haben hätten und uns weitere Monate zahlen lassen,
Wenn es ein "bösartiger" Vermieter ist, möglicherweise.
Also versichert Euch telefonisch oder besser noch persönlich ob die Kündigung angekommen ist. Wenn persönlich laßt Euch den Zugang auf einer Kopie oder Zweitschrift quittieren.
Ist der Vermieter ein Querkopf würde ich die Kündigung nochmals zustellen. Aber persönlich mit einem Zeugen und den Zugang quittieren lassen oder persönlich mit Zeugen, der auch den Inhalt bestätigt, in den Briefkasten einwerfen.
Das wäre jetzt aber zum 30.6.12 zu spät.
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Ruf doch einfach mal beim Vermieter an und frage nach, ob die Kündigung eingegangen ist. Reden ist in diesem Falle "golg wert".
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Einschreiben mit Rückschein oder persönlich übergeben. Alles andere kann der Vermieter ignorieren.
Ruft da mal an, wenn er den Erhalt bestätigt, dann ist alles okay. Ansonsten müsst ihr nochmal kündigen, mit neuer Frist.
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So locker leicht sollte man die Sache nicht angehen! Ihr kündigt schliesslich ein Vertragsverhältnis. Ein klassischer Brief ist hier nicht sonderlich hilfreich!
Also, somit die Kündigung nochmals verfassen unter Benennung der Frist und des Auszugsdatum. Und diese Kündigung, wie hier schon geschrieben wurde, per Einschreiben (Rückschein) versenden.
webschritt
Kommentar von albatrosalbatros 18.04.2012ES mit RS nicht, richtig EES (Einwurfeinschreiben).
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Sie müssen die vertraglich vereinbarte Miete bis zur Beendigung des Mietverhältnisses weiterhin zahlen. Den Zugang der Kündigung beim Vermieter müssen Sie in geeigneter Form beweisen, falls der Vermeiter den Zugang verneinen sollte.
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dafür gibt es Einschreiben mirt Rückschein und dann ist immer noch zu beachten, dass die Kündigungsfristen dabei eingehalten werden.
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zitat wikipedia: "Die Kündigung ist empfangsbedürftig, sie muss dem Vertragspartner zugehen. Das bedeutet, dass der Kündigungsempfänger von der Kündigung Kenntnis erlangen muss. Hierbei gelten die allgemeinen Regeln über den Zugang empfangsbedürftiger Willenserklärungen. Der Zugang einer schriftlichen Erklärung erfolgt dadurch, dass die Erklärung „in den Machtbereich des Empfängers“ gelangt. Wird beispielsweise eine per Einschreiben/Rückschein versandte schriftliche Kündigung nicht vom Adressaten bei der Post abgeholt und nach Ende der Wartezeit an den Absender zurückgesandt, so ist sie dem Vertragspartner nicht zugegangen und wird daher nicht wirksam. Sie ist nicht in seinen „Machtbereich“ gelangt, er hatte keinen unmittelbaren Zugriff auf die Kündigung. Dass der Kündigungsempfänger von der Kündigung hätte Kenntnis erlangen können, wenn er sie abgeholt hätte, ist unerheblich.
Umgekehrt reicht es für den Zugang der schriftlichen Kündigungserklärung beispielsweise aus, dass sie in den Briefkasten eingeworfen wird. Dies gilt selbst dann, wenn der Kündigende weiß, dass der Kündigungsempfänger sich in Urlaub befindet. Mit Einwurf in den Briefkasten gelangt sie in den Machtbereich des Kündigungsempfängers und ist damit zugegangen."
besser hätt ich es nicht sagen können...
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klar kann er das.dafür sollte man so wichtige briefe unter zeugen UND mit einer zustellbestätigung (via unterschrift beim postboten zu bestätigen) abschicken.dann könnt ihr gewiss sein,ob er auch tatsächlich ankam. also am besten nochmal losschicken-aber dieses mal RICHTIG!
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Ja, kann er. Es sei denn, ihr könnt beweisen, dass er die Kündigung erhalten hat. Deshalb: >>>> Einwurfeinschreiben!
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Habt ihr den Brief den nicht per Einschreiben versendet???Merke dir dass man das bei wichtigen Sachen immer macht! Habt ihr Zeugen dafür, dass ihr das abgeschickt habt? Außerdem kündigt man nicht die Wohnung, sondern den Mietvertrag.
Kommentar von albatrosalbatros 18.04.2012Zeugen für's Abschicken? das ist absolut unsinnig. Wichtig und entscheidend ist die Zustellung!
Kommentar von Rotmilan1805Rotmilan1805 20.04.2012Ja klar ist der Zugang in seinen Machtbereich wichtig!Aber wenn er es verneint, ist im Zweifel wichtig, ob man das absenden glaubhaft machen kann!
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Antwort von tasea 17.04.2012
am besten nochmal per einschreiben schicken
Kommentar von gesperrter2011gesperrter2011 17.04.2012Das ist leider wertlos...
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Die Kündigungsfrist habt ihr aber schon beachtet?
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Im Prinzip ja. Sowas immer besser per einschreiben mit rückschein
Kommentar von gesperrter2011gesperrter2011 17.04.2012Das ist leider wertlos...
Kommentar von Rotmilan1805Rotmilan1805 17.04.2012warum ist das wertlos? Das ist ein wertvoller Tipp fürs Leben!!
Kommentar von albatrosalbatros 18.04.2012Leider ein falscher!** Einwurfeinschreiben** wäre der richtige.
sry - ich meinte "Gold wert".