Hallo habe mit meine Frau eine Wohnung ersteigert da Sie Schwanger ist. Da wir zurzeit in einer Galleriewohnung wohnen ( keine getrennten zimmern mit Offener Küche und Schlafzimmer ) ist es mit ein kind unmöglich zu wohnen. meine Frau ist im 5 Monat Schwanger. nach der Ersteigerung haben wir den Mietern die seit 1,5 Jahren drin sind eine ordentliche kündigung geschrieben zwecks eigenbedarf. In Juni müssten die Mieter ausziehen. Bis ende Juli läuft unser Mietvertrag. Diesen 1 Monat Luft haben wir uns gelegt damit wir das Kinderzimmer und die restliche wohnung Renovieren können. Die Mieter haben allerdings jetzt schon angekündigt das sie sich weigern werden auszuziehen da der ehemann angeblich Krebs hat. Unser Vermieter hat unsere Wohnung bereits ab anfang August schon weitervermietet. Ende August kommt unser baby... müssen wir trotz eigenheim jetzt unter der brücke leben ??? Wie bekommen wir die Raus ? wer kann Helfen ?
Danke im voraus für die Hilfe
Ja, da musst du wahrscheinlich den schmerzhaften Weg gehen und die Mieter rausklagen! Ich wünsche dir Erfolg, auch wenn mir natürlich auch der Mann leid tut, der eine schlimme Krankheit hat. Aber: ihr geht vor, ich wünsche euch alles Gute.

wenn Du die Wohnung im Wege der Zwangsversteigerung ersteigert hast, ist der Zuschlagsbeschluss bereits Dein Räumungstitel; Du musst also nicht erst auf Räumung klagen, sondern kannst den Gerichtsvollzieher gleich mit der Räumung beauftragen
ab wann und wie ?
Guppy194 am 31. März 2009 14:13 lass Dir von der Geschäftsstelle des Versteigerungsgerichtes die Rechtskraft des Zuschlagsbeschlusses bescheinigen und beauftrage dann das Amtsgericht mit der Durchführung der Räumung (den Titel mußt Du mitschicken), der zuständige Gerichtsvollzieher untrnimmt dann das Weitere
Guppy194 am 31. März 2009 14:18 wenn die Wohnung vermietet ist, hast Du zum einen ein Sonderkündigungsrecht nach § 57a Zwangsversteigerungsgesetz und darüberhinaus ein Recht auf Eigenbedarfskündigung; bei meiner Antwort mit Zuschlagsbeschluss als Räumungstitel bin ich davon ausgegangen, dass - wie allgemein üblich - der Voreigentümer noch im Haus wohnt;
Guppy194 - daß das so gilt, wenn der alte Eigentümer in der Wohnung wohnte, leuchtet mir ein. Aber bei einer vermieteten Wohnung? Da hat doch der Mieter sicherlich auch Rechte!
(Sonst laß ich meine Wohnung zwangsversteigern und von einem Verwandten ersteigern, wenn ich die Mieter anders nicht loswerde...)
Guppy194 am 31. März 2009 14:23 hallo anjanni: ich bin vom Normalfall ausgegangen, dass der Voreigentümer im Haus wohnt; ist das Haus bereits vermietet, dann steht dem neuen Eigentümer ein Sonderkündigungsrecht nach § 57a Zwangsversteigerungsgesetz zu; das muss er aber sofort ausüben zum nächst möglichen Termin; ansonsten sehe ich im vorliegenden Fall die Eigenbedarfskündigung als gegeben;

Da bleibt der Weg der Räumungsklage, wenn das Amtsgericht Ihnen in Folge des Zuschlags nach Meistgebot nicht nocht einen Rinen Räumungstitel ausstellt. Dann hätten Sie den langwierigen Klageweg und die damit einhergehenden Kosten gespart. Rufen Sie den Rechtspfleger an, der das Verfahren geleitet hat.
Da wirst Du wohl ohne Anwalt nicht rauskommen.
Vermutlich werdet Ihr eine Zwischenlösung finden müssen, da auch ein Klageverfahren eine ganze Zeit dauert. Selbst wenn Ihr am Ende Recht bekommt (was mir trotz der Krebserkrankung des Mieters als wahrscheinlich erscheint, es sei denn, es wäre bereits im Endstadium mit Palliativpflege, so daß ein Umzug tatsächlich nicht zumutbar wäre) - es wird eine Weile dauern.
Dummerweise zahlt das keine Rechtsschutzversicherung - es sei denn, die hättest Du (als Vermieter) spätestens mit dem Zeitpunkt des Kaufes abgeschlossen.
Eine Lösung fällt mir noch ein: biete den Mietern eine (finanzielle) Umzugshilfe an. Manche springen darauf an. Und das könnte billiger als ein Gerichtsverfahren sein, das womöglich mit einer Art Vergleich endet. (Aber besprich das in allen Konsequenzen mit einem Anwalt!)
Nein, seine Krankheit befindet sich nicht im Endstadion... zudem muss ich noch sagen das beide ( Mann und Frau ) von Harz 4 Leben und selber 2 kinder haben .... :-(((
Dann nützt ihnen die finanzielle Zuwendung ja auch nicht viel - die müßten sie ja angeben ;-)
Aber einen Versuch wäre es vielleicht wert!
ja, da hilft nur klagen, viel Kraft dafür - denn das kann Jahre dauern !!!
bitte beachte, dass der Zuschlagsbeschluss zugleich der Räumungstitel ist; der vormalige Eigentümer hat nicht die Stellung eines Mieters; die Räumung kann mit dem Zuschlagsbeschluss beantragt werden; Gruß guppy
Die Wohnung war vom Voreigentümer schon vermietet. Die verherigen eigentümer wohnen ganz woanders .-)
Eben - und Du hast wohl eine vermietete Wohnung ersteigert - oder?
ja... aber was meinst du mit " Eigentümer hat nicht die Stellung eines Mieters " ?