die Freundin von einem Freund hat am wochen seine Wohnung demoliert. Sie hat bei ihm gewohnt und sie haben sich getrennt. der Schaden beträgt etwa 1000-1500 €. Wie soll man jetzt am besten vorgehen. Anzeige? Wie kann man das beweisen?

vielleicht erstmal miteinander reden?! evtl. sieht sie es ein und erstattet alles

Reden und wenn das nichts bringt, dann JA Anzeige, aber wenn Sie vernünftig ist, dann versteht Sie es!

Anzeige wäre schon mal nicht verkehrt, falls sie auf noch mehr "dumme" Gedanken kommt. Doch Grundlegend wird es schwierig werden, weil kein Zeuge vorhanden. Nun gut, wer zerstört schon sein eigenes Mobiliar. Doch die Wege der Bürokratie sind unergründlich.

Am sinnvollsten wäre es gewesen während oder direkt nach der Tat die Polizei zu rufen. Jetzt wird es mit der Beweiskraft natürlich schwierig. Gab es Zeugen? Wenn sie nicht bereit ist (auch ich würde erst einmal das Gespräch suchen)zu zahlen, solte auf jeden Fall die Polizei eingeschaltet werden.
Anzeige macht Sinn, aber nur wenn er es auch beweisen kann, dass sie es war.

Junge, was für ne dämliche Tusse, daß sie nicht gelernt hat, mir ihrer Wut anders umzugehen, als eine fremde Wohnung zu demolieren. Ich würde Anzeige erstellen. Kann ja nicht sein, daß jemand "Mein" Hab und Gut zerstört. Zumindest so viel Respekt sollte da sein bzw.während den Beziehungsmonaten aufgebaut worden sein.

Frag sie, ob sie den Schaden wieder gut machen will, am besten schriftlich ( falls sie Antwortet, hast Du ein Eingeständniss, dass sie es war ( gut bei einer Anzeige...)...)
Ansonsten nimm Dir Zeugen (vielleicht einen Anwalt...) mit und konfrontiere sie mit dem Vorwurf der Sachbeschädigung und frag sie, was sie dagegen zu tun gedenkt...
Auf jeden Fall solltest DU sie anzeigen, wenn sie sich weigert den Schaden zu ersetzen..
Die Frage ist eigentlich, wie kannst Du es beweisen, dass sie es War...
Hier liegt das Problem, alles andere klärt dann das Gericht...
Ja das ist vielleicht menschlich das Schwierigste, aber im Nachhinein auf jeden Fall der bessere Weg. Denn selbst wenn sie angezeigt und es ihr bewiesen werden kann, hat sie noch lange nicht den Schaden bezahlt...