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Wohnung aufbrechen ?

Frage von Susanne62 Susanne62

Meine Mieterin zahlt keine Miete mehr . Fristlose Kündigung hat Sie bekommen- keine Reaktion ! Nun bleibt mir nur der Weg der Zwangsräumung . Ich weiß das sie ab morgen für einige Tage nicht in der Wohnung ist - beruflich unterwegs. Darf ich gewaltsam in die Wohhnung eindringen, das Schloß wechseln lassen und Sie dann dazu zwingen die offene Forderung zu begleichen ansonsten bekommt sie keinen Zutritt mehr zur Wohnung ???

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Antworten (17)

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    Antwort von Joschy0907 Joschy0907

    Dadurch machst du dich Strafbar....

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    Antwort von tergenna tergenna

    DAS würde ich ganz schnell lassen...dann begehst du Hausfriedensbruch. Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist sogar ein Grundrecht.

    Kommentar von tergenna tergennatergenna

    im Artikel 13 der Grundgesetzes steht:
    (1) Die Wohnung ist unverletzlich.

    (2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.

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    Antwort von Tessa13 Tessa13

    du darfst es nicht,doch sehr nachvollziehbar,denk dir ein paar wirksame Methoden aus,rede nicht darüber und aus die Maus,sonst bist du der Dumme und bekommst sie nie raus!!!!

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    Antwort von setus setus

    Du musst auf Zwangsräumung klagen.

    Aber erst, wenn das Urteil durch ist, darfst Du da rein - aber nur mit Polizei, oder noch besser: Gerichtsvollzieher.

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    Antwort von chrissy2201 chrissy2201

    ganz klar nein...hausfriedensbruch

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    Antwort von dela250 dela250

    das wäre einbruch.

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    Antwort von Imera Imera

    das darfst du nicht

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    Antwort von angie760 angie760

    Dafür kannst Du bestraft werden. Es zählt nämlich dann unter Einbruch. Du hast in der Wohnung nicht einzutreten bzw. einzubrechen.

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    Antwort von firstguardian firstguardian

    Tauschen Sie schlicht das Schloß an der Hauseingangstüre aus technisch gebotenem Anlaß! Sie wird sich dann bei Ihnen melden. Was die Wohnung angeht, haben Sie keinerlei Eigenmachtsrechte! Ihnen bleibt nur die Räumungsklage. Wird dieser stattgegeben, dann räumt der Gerichtsvollzieher die Wohnung. Die Gesamtkosten des Verfahrens mit Mietausfall etc. dürften sich so auf ca. 7.000 Euro belaufen. Für die Dauer des Verfahrens von ca. 6 bis 9 Monaten müßten Sie mit den Kosten in Vorlage treten und können diese dann später versuchen bei der Exmieterin wieder einzufordern.

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    Antwort von LowNils LowNils

    Warum versuchst Du nicht, Dich mit dem Mieter oder der Mieterin zu einigen, z.B. durch Ratenvereinbarung oder momentaner Stundung ? Sicher gab es eine Kränkung auf beiden Seiten - kannst Du aber nicht auch ihre Seite irgendwo zu verstehen versuchen ?

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    Antwort von parisien parisien

    hausfriedensbruch,einbruch und nötigung kommen auf dich zu.mach doch besser von deinem vermieterpfandrecht gebrauch das ist ein sehr wirkungsvolles mittel.sie darf dann nur sachen für ihren persönlichen gebrauch aus der wohnung entfernen und ein gerichtsvollzieher darf dann auch nicht pfänden.

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    Antwort von Saarland60 Saarland60

    Richtige Antworten hast Du ja genug bekommen :-)

    Ich habe das bei einem zahlungsunwilligen Mieter auch mal gemacht. Der war 2 Tage später mit einer einstweiligen Verfügung wieder da, hat beim Amtsrichter einfach behauptet, er habe wichtige Medikamente in der Wohnung. Ich musste ihm wieder Zutritt verschaffen.

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    Antwort von galliano galliano
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    Antwort von stef1601 stef1601

    Auf keinen Fall! Du musst den offiziellen Weg gehen und klagen. Sonst bekommst DU große Probleme!

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    Antwort von judofrosch judofrosch

    Also ich weis es nicht 100%ig, aber nach dem Bauchgefühl: nein! und zwar weil:

    1. sind es nach wie vor ihre Sachen, du darfst theoretisch die Wohnung leerräumen lassen, aber nicht aufbrechen
    2. ich würde fast sagen, eine zwanksräumung muss die polizei durchführen oder das ordnungsamt (bin mir aber echt nicht sicher)

    frag doch mal einen anwalt, dann bist du auf der sicheren seite oder sie im mietrecht nachb

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    Antwort von wueselduesel wueselduesel

    Ich würde es nicht machen, das bringt nur Probleme!

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    Antwort von Sascher Sascher

    Ich glaube, das wäre Nötigung.

    Du solltest Dich da vielleicht mal mit einem Anwalt abstimmen, ob das so möglich ist.

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