Meine Mieterin zahlt keine Miete mehr . Fristlose Kündigung hat Sie bekommen- keine Reaktion ! Nun bleibt mir nur der Weg der Zwangsräumung . Ich weiß das sie ab morgen für einige Tage nicht in der Wohnung ist - beruflich unterwegs. Darf ich gewaltsam in die Wohhnung eindringen, das Schloß wechseln lassen und Sie dann dazu zwingen die offene Forderung zu begleichen ansonsten bekommt sie keinen Zutritt mehr zur Wohnung ???
Wohnung aufbrechen ?
Antworten (17)
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3Antwort von
tergennatergenna
DAS würde ich ganz schnell lassen...dann begehst du Hausfriedensbruch. Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist sogar ein Grundrecht.
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2Antwort von
Tessa13Tessa13
du darfst es nicht,doch sehr nachvollziehbar,denk dir ein paar wirksame Methoden aus,rede nicht darüber und aus die Maus,sonst bist du der Dumme und bekommst sie nie raus!!!!
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setussetus
Du musst auf Zwangsräumung klagen.
Aber erst, wenn das Urteil durch ist, darfst Du da rein - aber nur mit Polizei, oder noch besser: Gerichtsvollzieher.
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angie760angie760
Dafür kannst Du bestraft werden. Es zählt nämlich dann unter Einbruch. Du hast in der Wohnung nicht einzutreten bzw. einzubrechen.
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firstguardianfirstguardian
Tauschen Sie schlicht das Schloß an der Hauseingangstüre aus technisch gebotenem Anlaß! Sie wird sich dann bei Ihnen melden. Was die Wohnung angeht, haben Sie keinerlei Eigenmachtsrechte! Ihnen bleibt nur die Räumungsklage. Wird dieser stattgegeben, dann räumt der Gerichtsvollzieher die Wohnung. Die Gesamtkosten des Verfahrens mit Mietausfall etc. dürften sich so auf ca. 7.000 Euro belaufen. Für die Dauer des Verfahrens von ca. 6 bis 9 Monaten müßten Sie mit den Kosten in Vorlage treten und können diese dann später versuchen bei der Exmieterin wieder einzufordern.
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LowNilsLowNils
Warum versuchst Du nicht, Dich mit dem Mieter oder der Mieterin zu einigen, z.B. durch Ratenvereinbarung oder momentaner Stundung ? Sicher gab es eine Kränkung auf beiden Seiten - kannst Du aber nicht auch ihre Seite irgendwo zu verstehen versuchen ?
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parisienparisien
hausfriedensbruch,einbruch und nötigung kommen auf dich zu.mach doch besser von deinem vermieterpfandrecht gebrauch das ist ein sehr wirkungsvolles mittel.sie darf dann nur sachen für ihren persönlichen gebrauch aus der wohnung entfernen und ein gerichtsvollzieher darf dann auch nicht pfänden.
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Saarland60Saarland60
Richtige Antworten hast Du ja genug bekommen :-)
Ich habe das bei einem zahlungsunwilligen Mieter auch mal gemacht. Der war 2 Tage später mit einer einstweiligen Verfügung wieder da, hat beim Amtsrichter einfach behauptet, er habe wichtige Medikamente in der Wohnung. Ich musste ihm wieder Zutritt verschaffen.
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gallianogalliano
Hier wird Dir besser geholfen
http://www.mietnomaden.net/module-pnForum-viewforum-forum-1.html
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stef1601stef1601
Auf keinen Fall! Du musst den offiziellen Weg gehen und klagen. Sonst bekommst DU große Probleme!
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judofroschjudofrosch
Also ich weis es nicht 100%ig, aber nach dem Bauchgefühl: nein! und zwar weil:
- sind es nach wie vor ihre Sachen, du darfst theoretisch die Wohnung leerräumen lassen, aber nicht aufbrechen
- ich würde fast sagen, eine zwanksräumung muss die polizei durchführen oder das ordnungsamt (bin mir aber echt nicht sicher)
frag doch mal einen anwalt, dann bist du auf der sicheren seite oder sie im mietrecht nachb
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SascherSascher
Ich glaube, das wäre Nötigung.
Du solltest Dich da vielleicht mal mit einem Anwalt abstimmen, ob das so möglich ist.
im Artikel 13 der Grundgesetzes steht:
(1) Die Wohnung ist unverletzlich.
(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.