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Wohnung aufbrechen ?

gefragt von Susanne62 am 14.10.2009 um 8:33 Uhr

Meine Mieterin zahlt keine Miete mehr . Fristlose Kündigung hat Sie bekommen- keine Reaktion ! Nun bleibt mir nur der Weg der Zwangsräumung . Ich weiß das sie ab morgen für einige Tage nicht in der Wohnung ist - beruflich unterwegs. Darf ich gewaltsam in die Wohhnung eindringen, das Schloß wechseln lassen und Sie dann dazu zwingen die offene Forderung zu begleichen ansonsten bekommt sie keinen Zutritt mehr zur Wohnung ???


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Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 14. Oktober 2009 08:36
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Dadurch machst du dich Strafbar....


anonym
beantwortet von tergenna am 14. Oktober 2009 08:35
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DAS würde ich ganz schnell lassen...dann begehst du Hausfriedensbruch. Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist sogar ein Grundrecht.

Kommentar von tergenna am 14. Oktober 2009 08:39

im Artikel 13 der Grundgesetzes steht:
(1) Die Wohnung ist unverletzlich.

(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.


Tessa13
beantwortet von Tessa13 am 14. Oktober 2009 08:39
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du darfst es nicht,doch sehr nachvollziehbar,denk dir ein paar wirksame Methoden aus,rede nicht darüber und aus die Maus,sonst bist du der Dumme und bekommst sie nie raus!!!!


dela250
beantwortet von dela250 am 14. Oktober 2009 08:36
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das wäre einbruch.


chrissy2201
beantwortet von chrissy2201 am 14. Oktober 2009 08:36
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ganz klar nein...hausfriedensbruch


setus
beantwortet von setus am 14. Oktober 2009 08:39
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Du musst auf Zwangsräumung klagen.

Aber erst, wenn das Urteil durch ist, darfst Du da rein - aber nur mit Polizei, oder noch besser: Gerichtsvollzieher.


Sascher
beantwortet von Sascher am 14. Oktober 2009 08:34
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Ich glaube, das wäre Nötigung.

Du solltest Dich da vielleicht mal mit einem Anwalt abstimmen, ob das so möglich ist.


anonym
beantwortet von wueselduesel am 14. Oktober 2009 08:36
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Ich würde es nicht machen, das bringt nur Probleme!


anonym
beantwortet von judofrosch am 14. Oktober 2009 08:36
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Also ich weis es nicht 100%ig, aber nach dem Bauchgefühl: nein! und zwar weil:

  1. sind es nach wie vor ihre Sachen, du darfst theoretisch die Wohnung leerräumen lassen, aber nicht aufbrechen
  2. ich würde fast sagen, eine zwanksräumung muss die polizei durchführen oder das ordnungsamt (bin mir aber echt nicht sicher)

frag doch mal einen anwalt, dann bist du auf der sicheren seite oder sie im mietrecht nachb


stef1601
beantwortet von stef1601 am 14. Oktober 2009 08:41
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Auf keinen Fall! Du musst den offiziellen Weg gehen und klagen. Sonst bekommst DU große Probleme!


galliano
beantwortet von galliano am 14. Oktober 2009 08:45
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anonym
beantwortet von Saarland60 am 14. Oktober 2009 08:46
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Richtige Antworten hast Du ja genug bekommen :-)

Ich habe das bei einem zahlungsunwilligen Mieter auch mal gemacht. Der war 2 Tage später mit einer einstweiligen Verfügung wieder da, hat beim Amtsrichter einfach behauptet, er habe wichtige Medikamente in der Wohnung. Ich musste ihm wieder Zutritt verschaffen.


anonym
beantwortet von parisien am 14. Oktober 2009 08:50
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hausfriedensbruch,einbruch und nötigung kommen auf dich zu.mach doch besser von deinem vermieterpfandrecht gebrauch das ist ein sehr wirkungsvolles mittel.sie darf dann nur sachen für ihren persönlichen gebrauch aus der wohnung entfernen und ein gerichtsvollzieher darf dann auch nicht pfänden.


anonym
beantwortet von LowNils am 14. Oktober 2009 08:58
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Warum versuchst Du nicht, Dich mit dem Mieter oder der Mieterin zu einigen, z.B. durch Ratenvereinbarung oder momentaner Stundung ? Sicher gab es eine Kränkung auf beiden Seiten - kannst Du aber nicht auch ihre Seite irgendwo zu verstehen versuchen ?


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 14. Oktober 2009 09:03
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Tauschen Sie schlicht das Schloß an der Hauseingangstüre aus technisch gebotenem Anlaß! Sie wird sich dann bei Ihnen melden. Was die Wohnung angeht, haben Sie keinerlei Eigenmachtsrechte! Ihnen bleibt nur die Räumungsklage. Wird dieser stattgegeben, dann räumt der Gerichtsvollzieher die Wohnung. Die Gesamtkosten des Verfahrens mit Mietausfall etc. dürften sich so auf ca. 7.000 Euro belaufen. Für die Dauer des Verfahrens von ca. 6 bis 9 Monaten müßten Sie mit den Kosten in Vorlage treten und können diese dann später versuchen bei der Exmieterin wieder einzufordern.


angie760
beantwortet von angie760 am 14. Oktober 2009 09:04
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Dafür kannst Du bestraft werden. Es zählt nämlich dann unter Einbruch. Du hast in der Wohnung nicht einzutreten bzw. einzubrechen.


anonym
beantwortet von Imera am 21. Oktober 2009 15:04
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das darfst du nicht


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