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Wohnrecht ! Wie bekommen wir diese Person aus dem eigenen Haus ?

gefragt von Getraenkelump am 05.08.2008 um 14:20 Uhr

Meine Oma ist schwer Demenzkrank,und bedarf einer 24 Std Pflege meiner Eltern.Ihr Lebensgefährte ist schwer Alkoholkrank,und tyrannisiert schon seit Jahren unsere Familie.Meine Oma ist aus der eigenen Wohnung ausgezogen.Sie möchte auch,das Ihr Lebensgefährte dieses Haus sofort verlässt.Es besteht kein Mietsvertag.Dei Wohnung ist total "versüfft". Urin und Kot kennzeichnen diese Wohnung. Wie bekommt man diese Person aus dem eigenen Haus, so das meine Oma wieder in Ihre Wohnung einziehen kann ?

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Recht x 35.156 wohnen x 7.301 Haus x 3.429 wohnrecht x 211

oohpss
beantwortet von oohpss am 5. August 2008 14:25
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Bei Urin- und Kot einfach mal beim Gesundheitsamt nachfragen, was zu tun ist. Eigentlich schaut sich das jemand vom Amt an, dann bekommt der nette Herr einen Betreuer und damit geht das alles ganz fix und kostet nix.
Wenn das Gesundheitsamt nicht macht, beim Antsgericht nachfragen wer für Betrueuungen zuständig ist und dem die Urin- und Kotsache schildern.


Wieselchen1
beantwortet von Wieselchen1 am 5. August 2008 14:22
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Informiert die Polizei und lasst die Wohnung räumen wegen Hausfriedensbruch.

LG

Wieselchen

Kommentar von Simple_avatar5smallrusseliana am 5. August 2008 14:25

deswegen existiert das Wohnrecht immer noch.

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 5. August 2008 14:26

Ja aber doch nicht für den Lebensgefährten, der hat kein Wohnrecht!

Kommentar von Simple_avatar5smallrusseliana am 5. August 2008 14:29

ja, dann schmeißt ihn mit Amtsgewalt raus.


anonym
beantwortet von Mietnormade am 5. August 2008 14:23
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Räumungsklage--> Zwangsräumung

Kommentar von Getraenkelump am 5. August 2008 15:05

Zwangsräumung geht nur wenn er Handgreiflich wird,und das ist er nicht .Aber das Ges-amt ist eine Gute Idee. Danke für alle Infos an allen

Kommentar von Mietnormade am 5. August 2008 15:55

Ich starte immer die Zwangsräumung direkt nach gewonnener Räumungsklage. Und bei mir war noch nie Jemand handgreiflich.


russeliana
beantwortet von russeliana am 5. August 2008 14:23
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wenn im Grundbuch lebenslängliches Wohnrecht eingetragen ist, dann bis zum Tod. Es besteht dann auch noch, wenn die betreffende Person im Heim lebt. Man könnte das Gesundheitsamt informieren, aber deswegen besteht das Wohnrecht immer noch. Das Sozialamt kann für die Heimkosten den Wert der Wohnung (Mietwert) anrechnen. Wer hat denn nun das Wohnrecht, die Oma oder der Alki?

Kommentar von Simple_avatar5smallrusseliana am 5. August 2008 14:29

habs, die Oma hat Wohnrecht. Holt jemanden vom Amt und lasst ihn aus seiner Wohnung entfernen.


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