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Wohnrecht / Nebenkosten

gefragt von Pilot2000de am 02.11.2009 um 14:53 Uhr

Nach dem Ableben des Lebensgefährten übt die Frau das ihr notariel zugesicherte lebenslange kostenlose wohnrecht aus. Nun wollen die Erben, das die Frau alle Nebenkosten, Grundsteuer, Schornsteinfeger, Wasservernd etc trägt. Für Energie, Wasser und Müllabfuhr wird sie aufkommen. Aber wie ist es mit den anderen Kosten. Es besteht hier kein Mietvertrag sondern nur ein eingetragenes kostenloses Wohnrecht.

Danke für eure hilfe

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Miete x 3.320 Nebenkosten x 856 Wohnrecht x 215

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firstguardian
beantwortet von firstguardian am 2. November 2009 16:40
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Hilfreichste Antwort

Was sagt denn die ursprüngliche Eintragungsbewilligung über die Ausgestaltung des "kostenlosen" Wohnrechts aus? Haben Sie die Urkunde einmal daraufhin durchgelesen? Notare denken in der Regel über solche Feinheiten nach! Im Zweifel stellen Sie die Räumlichkeiten zur Verfügung. Müllgefäße, Wasser und Strom, Versicherungen Grundsteuer B etc., brauchen Sie hingegen nicht auf Ihre Kosten bereitszustellen. Werden solche Kosten nicht von der Berechtigten freiwillig übernommen, dann enthalten Sie ihr diese Vergünstigungen einfach, wenn nichts anderes in der Urkunde bestimmt ist.

Kommentar von Pilot2000de am 2. November 2009 18:29

bitte um Kontaktaufnahme unter pilot2000de@yahoo.de Würde dieses Thema gerne näher erörtern. Danke


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anonym
beantwortet von Imera am 3. November 2009 22:58
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kostenloses Wohnrecht heißt nicht kostenlose Nebenkosten


anonym
beantwortet von peuteneuer am 2. November 2009 15:30
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Cristinchen
beantwortet von Cristinchen am 2. November 2009 14:57
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Für die Nnebenkosten muß Sie aufkommen auch Schornsteinfeger.Eceterra.


naturfreund100
beantwortet von naturfreund100 am 2. November 2009 14:55
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kostenloses Wohnrecht bedeutet das nur von der Frau die nebenkosten zubezahlen sind . alles andere nicht


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