Nach dem Ableben des Lebensgefährten übt die Frau das ihr notariel zugesicherte lebenslange kostenlose wohnrecht aus. Nun wollen die Erben, das die Frau alle Nebenkosten, Grundsteuer, Schornsteinfeger, Wasservernd etc trägt. Für Energie, Wasser und Müllabfuhr wird sie aufkommen. Aber wie ist es mit den anderen Kosten. Es besteht hier kein Mietvertrag sondern nur ein eingetragenes kostenloses Wohnrecht.
Danke für eure hilfe

Was sagt denn die ursprüngliche Eintragungsbewilligung über die Ausgestaltung des "kostenlosen" Wohnrechts aus? Haben Sie die Urkunde einmal daraufhin durchgelesen? Notare denken in der Regel über solche Feinheiten nach! Im Zweifel stellen Sie die Räumlichkeiten zur Verfügung. Müllgefäße, Wasser und Strom, Versicherungen Grundsteuer B etc., brauchen Sie hingegen nicht auf Ihre Kosten bereitszustellen. Werden solche Kosten nicht von der Berechtigten freiwillig übernommen, dann enthalten Sie ihr diese Vergünstigungen einfach, wenn nichts anderes in der Urkunde bestimmt ist.
kostenloses Wohnrecht heißt nicht kostenlose Nebenkosten

Für die Nnebenkosten muß Sie aufkommen auch Schornsteinfeger.Eceterra.

kostenloses Wohnrecht bedeutet das nur von der Frau die nebenkosten zubezahlen sind . alles andere nicht
bitte um Kontaktaufnahme unter pilot2000de@yahoo.de Würde dieses Thema gerne näher erörtern. Danke