Nach dem Ableben des Lebensgefährten übt die Frau das ihr notariel zugesicherte lebenslange kostenlose wohnrecht aus. Nun wollen die Erben, das die Frau alle Nebenkosten, Grundsteuer, Schornsteinfeger, Wasservernd etc trägt. Für Energie, Wasser und Müllabfuhr wird sie aufkommen. Aber wie ist es mit den anderen Kosten. Es besteht hier kein Mietvertrag sondern nur ein eingetragenes kostenloses Wohnrecht.
Danke für eure hilfe
bitte um Kontaktaufnahme unter pilot2000de@yahoo.de Würde dieses Thema gerne näher erörtern. Danke