KarinWeber am 01.11.2009 um 22:29 Uhr
Hallo! Hab mal eine Frage... wenn ich mich zur Zeit in der Wohlverhaltensphase der Insolvenz befinde, kann ich meinen Wohnort in ein anderes Bundesland , wechseln ??

ja kannst du ... nur der insolvenzberater wechselt dann .... weil das insolvenzrecht dem gerichtsstand deines jetzigen wohnort entspricht .... und das ist ortsübergreifend....
rufe morgen einfach deinen insolvenzberater an und frag ihn... der kann dir das ganze dann genauer erörtern

Wenn man in der Wohlverhaltenspahse ist, gelten nur noch die Obliegenheiten nach 295 InsO und die Mitwirkung nach 290 InsO. Insofern ist der Wohnungswechsel dem Gericht und dem TH anzuzeigen. Nicht mehr und nicht weniger. Zuständig bleibt aber das Insolvenzgericht und der Th vom Eröffnungsbeschluß.

setz dich mit deinem insolvenzverwalter zusammen und besprich das. wenn dadurch keine kosten entstehen (weil du zb zu deinem freund ziehst) sollte es möglich sein