gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Wohngeld was zählt alles zum Einkommen/verdienst ?

gefragt von ladianaladiana am 07.12.2007 um 14:33 Uhr

Werd Unterhaltvorschuss auch angerechnet wenn ich Wohngeld beantrage? Weil der Wohnung wo wir jetzt wohnen zu klein wird suche ich eine Grössere Wohnung. Jetzt habe ich eine gefunden aber die Miete ist auch viel mehr wie jetzt.Mit nur mein einkommen kann ich dass bezahlen weil ich dann Wohngeld kriegen werde.Zählt Das Unterhalt vorschuss dass ich für die Kinder kriege auch als Verdienst?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Wohngeld (685)
unterhaltvorschuss (4)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


kleineLP
beantwortet von kleineLP am 7. Dezember 2007 14:46
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
Hilfreichste Antwort

Weitere gute Antworten


kleineLP
beantwortet von kleineLP am 7. Dezember 2007 14:41
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich glaube ja ,ich müsste zumindestens angeben. Such mal bei Google nach , es gibt auch online Wohngeldrechner , wo man in etwa ausrechnen kann .


anonym
beantwortet von Maudi am 7. Dezember 2007 14:42
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Unterhaltsvorschuss zählt mit, und auch alles was sonst an Einkommen ist. Kindergeld und Kinderzuschuß weiß ich nicht genau, aber da kannst Du beim Rathaus oder beim Wohngeldamt nachfragen. Die beschummeln dich garnatiert nicht. Als Kosten kannst Du auf jeden Fall Heizkosten und Schlotfeger, Grundsteuer mitangeben. Am Besten ist, Du gibst alles an Unkosten an. Die suchen dann schon aus was nicht geht. Oder informier Dich beim zuständigen Amt.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.