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Wohngeld usw: Wann hat man darauf Anspruch und welche Art Wohnung muss/kann es sein?

gefragt von MurmeliMurmeli am 27.10.2008 um 11:13 Uhr

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GerdaG
beantwortet von GerdaG am 27. Oktober 2008 11:14
5x
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Man hat Anspruch, wenn man bedürftig ist. Näheres sagen Dir die zuständigen Ämter.

Kommentar von Simple_avatar4smallMurmeli am 27. Oktober 2008 11:15

An welche (!) Ämter muss ich mich wenden?


anonym
beantwortet von Didip am 27. Oktober 2008 11:19
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Wende dich an das Wohnungsamt deiner Stadt dort brkommst du einen Antrag, den füllst du aus und gibst Ihn mitsamt den geforderten Unterlagen, welche sagt dir der Sachbearbeiter, ab. Dann wird entschieden ob du Wohngeld erhälst. Versuche es, lohnt sich bestimmt!

Kommentar von Simple_avatar4smallMurmeli am 27. Oktober 2008 11:21

super, danke :) Ist denn das irgendwie festegelegt wie groß die Wohnung sein darf? Bin nicht arbeitslos, verdiene nur nicht wirklich viel.


anonym
beantwortet von gemaalsa am 27. Oktober 2008 11:29
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In dem Antrag musst du angeben Verdienst, wieviel Personen Miete mit Nebenkosten, Einkommen (Nebeneinkommen), Für das Wohnungsamt ist nicht relevant, was du hast, sondern nur das Einkommen + Ausgaben. Aber am Besten gehst du hin und lässt dich beraten. Keine Angst. Bei den anderen Ämtern musst du auch das Vermögen angeben.


anonym
beantwortet von gemaalsa am 27. Oktober 2008 11:29
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In dem Antrag musst du angeben Verdienst, wieviel Personen Miete mit Nebenkosten, Einkommen (Nebeneinkommen), Für das Wohnungsamt ist nicht relevant, was du hast, sondern nur das Einkommen + Ausgaben. Aber am Besten gehst du hin und lässt dich beraten. Keine Angst. Bei den anderen Ämtern musst du auch das Vermögen angeben.


anonym
beantwortet von Didip am 27. Oktober 2008 18:59
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Die größe der Wohnung richtet sich nach den Personen die im Haushalt leben. Bist du allein stehen dir 41 m² zu, bei zwei Personen sind es 60 m² und für jede weitere Person werden 15 m² hinzugerechnet. Wenn deine Wohnung größer ist als der dir zustehende Wohnraum wird die gesamtmiete durch die tatsächlichen Quadratmeter geteilt und dann mit den dir zustehenden Quadratmetern multipliziert. Was dann übrigbleibt wird mit deinem Einkommen gegengerechnet und wenn du dann zu wenig hast, (nach Beamtendenken, und nach gesetzestext ) bekommst du den Betrag zum Monatsersten auf dein Konto gutgeschrieben. Wie gesagt versuch lohnt immer!






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