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Wohngeld - steht das einem Studenten zu?

gefragt von AlWid am 26.10.2009 um 12:27 Uhr

Hallo

ein Student, der seinen BaföG-Anspruch erschöpft hat, schreibt seine Abschlussarbeit und nebenbei nebenjobmäßig arbeitet - kann im theoretisch auch ein bischen Wohngeld zustehen?

Sein Einkommen ist um ein Drittel weniger als eines HARTZIV- Empfängers!!

Grüße


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anonym
beantwortet von anjanni am 26. Oktober 2009 12:30
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Hilfreichste Antwort
Nicht nur theoretisch, auch ganz praktisch:

Er kann einen Antrag auf Wohngeld stellen. Er muß aber nachweisen können, daß er ansonsten seinen Lebensunterhalt (Essen, Trinken, Krankenversicherung, Kleidung, Fahrtkosten usw.) bestreiten kann. Dazu kann u.U. eine Unterhaltsbescheinigung (auch über Naturalunterhalt) der Eltern erforderlich sein, wenn er nicht genug verdient. Da muß er mal beim Wohnungsamt vorsprechen. Die helfen dabei. (Weiß es aus der eigenen Familie, daß das geht, und daß auch ein Anspruch besteht.)

Und er soll unbedingt noch in dieser Woche einen Antrag stellen, notfalls erst formlos. Dann bekommt er auch noch für diesen Monat Geld!!!


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HHSthp
beantwortet von HHSthp am 26. Oktober 2009 12:30
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Wenn man nicht beantragt, erfährt mans nie!!!!
Also geh hin und beantragen.


knattertatter
beantwortet von knattertatter am 26. Oktober 2009 12:30
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beantragen kann man alles versuch es einfach


anonym
beantwortet von oldgrey67 am 26. Oktober 2009 12:30
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Theoretisch ja ;-) Wohngeld berechnet sich nach der Höhe der Kaltmiete und dem tatsächlichen Einkommen. Einfach mal einen Antrag stellen ;-)


anonym
beantwortet von Morti am 26. Oktober 2009 12:31
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Ich habe welches bekommen. Das machen die aber nur ausnahmsweise für einen begrenzten Zeitraum. Bei mir waren es die letzten 3 Monate der Diplomarbeit. Ein gewisses Einkommen (mindestens 400€) sollte dasein. Falls er aber noch nicht das eine Jahr kfW-Förderung hatte, wirds schwieriger.

Kommentar von AlWid am 26. Oktober 2009 13:49

was heisst hier ausnahmsweise? wenn das so im Gesetz steht, dann steht es ja einem zu!

Kommentar von Morti am 26. Oktober 2009 13:52

Ausnahmsweise heißt: Auch wenn dein Einkommen gerade knapp unterm Limit ist, um überhaupt Wohngeld zu genehmigen, gewähren sie es.


anonym
beantwortet von Rainbowman am 27. Oktober 2009 17:44
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Wohngeld wird bewilligt, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten, aber auch nicht unterschritten werden! Es muss plausibel sein, d.h. das Verhältnis Einnahmen zu Ausgaben muss passen. Also z.B. 300 EUR Miete und 359 EUR (Sozialhilfesatz) als Ausgaben (insges. 659 EUR), aber nur 400 EUR Einnahmen ist NICHT plausibel und wenn man dann nicht erklären kann, wie man das finanziert, dann kann Wohngeld abgelehnt werden. Um bei dem Beispiel zu bleiben, es müssten schon ca. 550 EUR Einnahmen vorhanden sein (Ersparnisse, Unterstützung von Eltern oder Freunden), dann könnte man mit ca. 100 EUR Wohngeld das ganze plausibel gestalten. Und ausnahmsweise machen die Wohngeldstellen gar nix - entweder es ist gesetzmäßig oder nicht.


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