Hallo, Befinde mich in einer etwas schwierigen Lage und weiss nicht mehr wichtig weiter. Ich hoffe jemand kann mir mit Ratschlägen weiterhelfen.
Seit Dezember 2007 bekomme ich ALG I (ca.650 € + ca. 100 € die ich mir durch Putzen dazuverdiene = 750 €). Da mir meine 1 Zimmer Wohnung in München (520€) mit ALG I zu teuer wurde bin ich bei einem Bekannten eingezogen und habe mir hier die Miete mit ihm geteilt (2 Zimmer Whg - 800 €, d.h. jeder 400 €) und ihm die Hälfte der Miete bar gegeben (400€).
Hierfür habe ich auch für jeden Monat Quittungen erhalten. Nun zieht mein Bekannter jedoch Ende Juli weg und ich muss mir eine neue Bleibe suchen. Als Arbeitsloser ist es in München fast

Liebe/r seno132,
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Viele Grüße,
Marie vom gutefrage.net-Support
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Frag mal bei der Stadt nach Sozialwohnungen. Du kannst dir aber auch eine kleine suchen und Wohngeld beantragen. Wenn die Miete angemessen ist, übernimmt es das Amt. Aber bitte vorher beim Amt fragen, wann der Antrag gestellt werden muss.

Und wie geht die Geschichte weiter? Deine Fragestellung hört mitten im Satz auf.
hier gehts weiter mit der Fragestellung..Sorry :
Hierfür habe ich auch für jeden Monat Quittungen erhalten. Nun zieht mein Bekannter jedoch Ende Juli weg und ich muss mir eine neue Bleibe suchen. Als Arbeitsloser ist es in München fast unmöglich eine Wohnung zu bekommen. Man wird am Telefon gleich abgewürgt.
Habe mir nun überlegt nun Wohngeld und eine Sozialwohnung zu beantragen da ich nicht mehr weiter weiss. Könntet ihr mir bei obigem Sachverhalt einige Tipps geben? Wohngeld & eine Sozialwohnung sind Neuland für mich. Seit 3 Tagen lese ich mich hier schon ein und werde immer verwirrter.
ZusätzlicheFragen: 1. Kann man Wohngeld auch rückwirkend erhalten? 2. Stimmt es das ich von meinem Bekannten keinen Untermietvertrag brauche, sondern eine mündlicher Mietvertrag ausreicht? 3. Bin ich berechtigt eine Sozialwohnung zu bekommen? Für jeden noch so kleinen Tipp wäre ich mehr als dankbar.
Danke, Maik
bitmap am 23. Mai 2008 15:54 Wohngeld gibts nicht rückwirkend.
Wenn du eine staatliche Leistung haben willst, reicht nie irgendwas mündliches. Ämter wollen immer Nachweise.
Zugangsvoraussetzungen für Sozialwohnungen kenn ich nicht.
Am besten fragst du mal hier http://www.tacheles-sozialhilfe.de/ im Forum.
schwierige situation, gerade in münchen.
die wartelisten auf sozialwohnungen sind derart überfüllt, da sehe ich keine chance.
versuche dir selber eine kleine wohnung zu suchen.
da wirst du schon abstriche machen müssen und dich auch mal in münchen-land umsehen müssen.
dort hast du evtl. noch eine bessere möglichkeit und die stadt ist mit der s-bahn ganz schnell erreichbar.
anspruch auf wohngeld kannst du dann ja auch stellen.
Annahme: Dein Bekannter ist Hauptmieter, Du Untermieter, so daß die Kündigung der Wohnung vom Hauptmieter vorgenommen worden sein sollte.
In diesem Falle, wie Du schon andeutetest, bliebe Dir zunächst einmal keine andere Wahl, als mit der Beendigung des Mietverhältnisses durch Deinen Bekannten, ebenfalls auszuziehen.
Die andere Alternative wäre, Du trittst als "Nachmieter" in das Haupt-Mietverhältnis ein, und suchst Dir dann selber einen neuen "Untermieter", der einen Teil der Mietkosten abdecken hilft.
In München mit bekanntermaßen Miethöchstniveau in Deutschland so schnell eine passende neue Wohnung zu finden, würde ich zwar nicht ausschließen, dabei müßten Dir aber die Behörden behilflich sein.
Schildere auf jeden Fall bei der Behörde (ARGE bzw. ähnlicher) Deine jetzige Situation ungeachtet der tatsächlich dann von Dir zu treffenden endgültigen Entscheidung.
Eventuell wirst Du dann wegen drohender akuter Obdachlosigkeit von vorne herein in eine bessere Wohnungsvermittlungskategorie eingestuft und brauchst keine längeren Wartezeiten zu befürchten.
Wohngeld kommt nicht in Frage. Ich stand als AlG1-Bezieher auch vor dem Problem, daß das AlG1 sehr niedrig war. Da gibts sofort ergänzendes AlG2, weil mit dem Wohngeld das Ziel der Existenzsicherung nicht erreicht würde. Is jetzt zwar laienhaft ausgedrückt, aber so funktioniert das Gesetz. Mach am besten das, was kbra01 empfiehlt.
Es ist offensichtlich möglich, dass das von Region zu Region leicht unterschiedlich ist. Meine Schützlinge haben auch während ALG1 Wohngeld bekommen. Aber man muss die Anträge hier vorher stellen und den Mietvertrag und damit die Wohnung genehmigen lassen.