sorry ich habe noch eine Frage.ich fange ja bald wie gesagt bei Schlecker an.Und ich weiß einfach nicht ob ich mir das Geld beim Amt anrechnen lassen soll, oder ganz aufs Amt verzichten soll und Wohngeld und Kindergeldzuschlag für mein Kind beantragen soll.Hat jemand erfahrung damit ?Ob man z.b wenn ich jetzt nichts mehr vom amt kriegen und wohngeld und kindergeldzuschlag beantrage ob ich dan mehr für mich habe , weil um sonst will ich ja auch nicht arbeiten gehen!Hat einer Erfahrungen damit

miniwo macht Dich schon darauf aufmerksam ,daß Du ja Geld zum Leben brauchst und mit einem 400 Euro Job oder Teilzeitjob wirst Du nicht hinkommen. Du hast keine Wahl aus dem Amt auszusteigen,außer Du hast einen Vollzeitjob bei einigermaßen guten Bezahlung. Außerdem bist Du bei dem 400 Euro nicht krankenversichert.(der Arbeitgeber führt nur eine allgemeine Pauschale ab, jedoch Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Urlaub hast Du.
Da Du weiterhin Alg2 Bezieher sein wirst, hast Du den 400 Euro Job anzumelden.Du darfst als Alg.II - Empfänger von deinen 400,--€ genau 160,-- behalten, der Rest wird auf dein Alg.II angerechnet. Du bekommst also weiterhin deine Kosten zum Lebensunterhalt plus Miete usw. von der ARGE plus diese 160,--€. Auf Deine Frage Wohngeld beantragen:<<< Wohngeld ist im Alg.II schon drin enthalten. Nochmals zur Verständigung :ALG II und Wohngeld kannst du nicht gleichzeitig beziehen, beide Positionen schliessen sich gegenseitig aus. Grund: bei ALG II sind die KdU (Kosten der Unterkunft = Miete, Nebenkosten, Heizung) bereits enthalten.
http://www.bmvbs.de/Stadtentwicklung_-Wohnen/Wohnraumfoerderung-,1567/Wohngeld.h...

Was haben Wohngeld oder ALG2 damit zu tun, das du nicht umsonst arbeiten willst???? Wenn Schlecker nichts zahlt, dann würde ich dort auch nicht arbeiten

was willsten mit 400 euro? das geld vom amt brauchste noch :) da kommst auch mit wohngeld und kindergeld net hin
Gehe zum Amt und die werden Dir helfen bzw. Dich beraten.
So habe mir nochmal die Mühe gemacht, dir einpaar Links zuammenzustellen, über Google erfährst Du einiges,man muß allerdings auch darin Zeit investieren um brauchbare Antworten zu bekommen.
http://www.sozialhilfe24.de/grundsicherung-sozialhilfe/
http://www.sozialleistungen.info/con/hartz-iv-4-alg-ii-2/
http://www.alg-2.info/
http://www.hartz-tour.de/zuverdienst/index.html
Über diesen Grundfreibetrag hinausgehende Nebeneinkommen gilt Folgendes: Von 101,00 Euro bis 799,00 Euro sind 20% anrechnungsfrei. Von 800,00 Euro bis 1.200,00 Euro sind 10% anrechnungsfrei.
Ich denke, daß Dein Schleckerjob so angerechntet wird, bin mir da aber auch nicht sicher. Die Sachbearbeiterinen von der Arge haben Dir gegenüber aber eine Auskunftsplicht und müssen Dir das erklären.(von den Schleckerpraktiken ist manchmal nichts Gutes zu hören.Deshalb achte in Deinem Arbeitsvertrag auf die tariflichen Bestimmungen zu Urlaub,Entgelfortzahlung, Überstunden usw.)
Was ist, wenn ich nur geringfügig (400-€-Job) beschäftigt bin oder ein sehr niedriges Einkommen habe? Dann kannst Du aufstockend Leistungen erhalten (aber: siehe Ehe/Partnerschaft) und bist damit kranken- und rentenversichert. Von den 400 € werden 160 € nicht auf die Regelleistung angerechnet. Bei einem Brutto-Einkommen bis 800 € bleiben 240 € anrechnungsfrei http://www.erwerbslos.de/images/stories/dokumente/rechtshilfen/frauenflyer.pdf