Wie verhält es sich mit dem Wohngeld, wenn man Hartz IV Empfänger ist? Ist dies schon mit der Regelleistung abgegolten oder muß man einen entsprechenden Antrag dafür stellen?
Antworten (12)
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rotiusrotius
du bekommst doch deine miete gezahlt, also wieso willst du dann wohngeld?
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ivonne82ivonne82
wenn man einen antrag auf harz4 stellt muss man auch den mietvertrag abgeben. die wohnung bekommt man dann zusätzlich zum regelsatz bezahlt ( wenn diese angemessen ist). nennt sich dann nicht wohngeld sondern leistung für unterkunft und heizung und man muss keinen extra antrag stellen. wird alles im hartz4 antrag gefragt.
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flocke12flocke12
Hallo, im Regelfall brauchst Du keinen Antrag auf Wohngeld stellen. Wenn ALG bezogen wird, gibt es kein Wohngeld. Gruß flocke12
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pecudispecudis
Wohngeld gibts nicht, zusätzlich zur Regelleistung werden aber die Kosten für eine angemessene Unterkunft (in der Regel ~45 m² pro Person, BGs entsprechend weniger) übernommen, ist beim Antrag mit bei.
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pippi60pippi60
In dem Bescheid steht, in welcher Höhe die Wohnkosten übernommen werden und wie hoch Deine Regelleistung ist.
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LissaLissa
Die Wohnkosten werden bei der Berechnung vom Arbeitslosengeld 2 einbezogen.
Deshalb muss man auch die entsprechenden Unterlagen dem Antrag beilegen.
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nicki165nicki165
Wenn du Hartz4 bekommst,hst du keinen zusätzlichen Anspruch auf Wohngeld
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JeanRuttiJeanRutti
einen antrag musst du nicht stellen,das geht automatisch mit dem Hartz4 satz
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aerocoolaerocool
antrag stellen
Kommentar von
wim50wim50 Warum das, wenn die Miete gezahlt wird?
Frage nicht für mich.